Alexander Schöppner
Bayrische Sagen
Alexander Schöppner

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Das Steintragen zu Burgebrach

Steintragen war an manchen Orten Brauch. So meldet Lehmann, Speir. Chronik, S. 284: Eine Frau, die wegen Scheltworten in Strafe verfallen ist, »git sie die Pfennige nit der Penen, so soll sie den Stein, der darzu gemacht ist, vom Napfe bis an das Altoburger Thor tragen, ane Mantel, und unverhencket, zwischen prime und sexte« etc.

Anno 1497 wurde durch Hans von Schaumberg und Rat zu Burgebrach verordnet:

»Welche Frau oder Maid die ander mit groben, frevlichen, heftigen, unnützen Worten überladet, oder die andre raffet oder schlüge, daß dann Amtmann und Bürgermeister erkennen können, welche nach ihrem Verständniß bußfällig wurde, dieselbe soll ohne Verzug tragen den Zentner Stein, der da hanget am Thorhaus vor der Kirchen, von derselben Stätt hinab unten in das Dorf, um die Linden und wieder herauf an das Oberthor und wieder herab. Welche das nit thäte, soll ohne Gnad 15 Pfund dem Amtmann und Rath unabläßlich geben.«

Dieses Steintragen war auch in Schlüsselfeld üblich.

 


 


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