Alexander Schöppner
Bayrische Sagen
Alexander Schöppner

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Das Kastler Recht

Am 8. Januar 1323 feierte Kaiser Ludwig der Bayer, umgeben von vielen seiner Getreuen – darunter sein Feldhauptmann Schweppermann –, in der Kirche zu Kastl ein Dankfest wegen des am 28. September 1322 bei Mühldorf erfochtenen Sieges über Friedrich den Schönen. An demselben Tag erhob er den Ort Kastl zu einem Markt.

Am ersten Markt des Jahres, am Montag nach dem Berchten- oder Oberstentag – d. i. der Heiligedreikönigstag –, wurde bis zum Jahre 1808 seit Jahrhunderten das sogenannte Ehehaft- oder Kastler Recht, wobei alle Untertanen des Stiftes bei Strafe erscheinen mußten, gehalten. Bei dieser Zeremonie wurden die Streitigkeiten und Angelegenheiten der Klosterleute unter sich und mit den Behörden geschlichtet, die Obrigkeiten gewählt u. dgl. Die ganze Verhandlung endete mit Schmaus und Lustbarkeit.

Ludwig der Bayer schläft seit Jahrhunderten in der Frauenkirche zu München, die Gebeine der Chorherren und Malteserritter von Kastl sind unter dem dortigen Kirchenestrich vermodert, aber die Erinnerung an die alte Zeit ist noch lebendig unter dem Volk, und der Markt nach dem Oberstentag heißt noch heute das »Kastler Recht«.

 


 


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