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10. Kaninchengericht.

Ein wildes Kaninchen schlägt man, nachdem es gut abgezogen und gehäutet ist, in Stücke, brät diese, nachdem man sie gesalzen, in 50 Gramm Butter und 2 Löffeln Rinderfett an, bis sie bräunlich und gar sind, was in etwa 25 bis 30 Minuten der Fall ist. – Das Fleisch wird nun herausgenommen, 3 gewiegte Schalotten und 40 Gramm Mehl in dem Fett mit etwas gemischtem Gewürz geschwitzt und mit soviel kochendem Wasser verkocht, daß eine sämige Sauce entsteht, die man mit einer Messerspitze Liebig's Fleisch-Extrakt kräftigt. – In ihr läßt man die Fleischstücke noch einmal heiß werden, ohne daß sie kochen dürfen, worauf man zuletzt noch einen Löffel gewiegte Kräuter daran thut.

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