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Heft 1. Dr. Hugo Sinzheimer. Völkerrechtsgeist. Heft 2. Dr. Walther Schücking. Der Weltfriedensbund und die Wiedergeburt des Völkerrechts. Verlag »Naturwissenschaften«, G.m.b.H., Leipzig, Marienstraße 18. Preis der einzelnen Hefte brosch. Mk. -.80.
Zwei Referate von der Gründungsversammlung der Zentralstelle »Völkerrecht«, beide von berufenen Wortführern des deutschen Pazifismus. Was beide Reden vorteilhaft abhebt von der politischen Tagesliteratur, ist, daß sie sich bei aller Aktualität der darin behandelten Probleme doch nicht auf Lösung schwebender Fragen versteifen und die billige Prophetie ebenso verschmähen wie die eitle Pose des Besserwissens. Deshalb sind beide, obgleich hinter kühlen, klaren Worten die Leidenschaft für das Ideal des als recht Erkannten zuckt und sprüht, durchaus realistisch. Diese Differenz zwischen Form und Wollen verleiht den beiden Referaten ein besonders interessantes Gepräge. Noch ist die Wiederaufnahme des Völkerrechts eine offene Frage, deren Lösung wohl wesentlich davon abhängt, unter welchen Umständen der Friede geschlossen wird. Darüber ist man sich jedoch heute wohl so ziemlich im reinen, daß von einem endgültigen Zusammenbruche des Völkerrechts, den im ersten Kriegsjahre gerade diejenigen am lautesten verkündeten, die immer am meisten dazu beigetragen haben, daß dieses nicht zur vollen Auswirkung kam, nicht mehr die Rede sein kann. Immerhin sind sowohl Sinzheimer, als auch Schücking darauf bedacht, das Hauptgewicht ihrer Ausführungen nicht auf das rein Formale zu legen, sondern auf den Geist. Wenn das Völkerrecht in diesem Kriege so gut wie ausgeschaltet werden konnte, lag das nicht nur daran, daß es ihm am soliden Fundament der Machtorganisation gebrach, nein, es war durch eine allzu spitzfindige juristische Dialektik viel zu sehr zu einer Geheimwissenschaft geworden, die zwar von Fachmännern eifrigst gepflegt und gefördert wurde, aber des Zusammenhanges mit dem Volksganzen entbehrte. Die beiden Redner der Zentralstelle »Völkerrecht« aber geben den ethischen Gesichtspunkten das gleiche Recht wie den politischen und staatsrechtlichen und schlagen damit eine Brücke zum Leben.
Denn Paragraphen vergehen, aber der Geist besteht!
Monatliche Mitteilungen des Deutschen Monistenbundes, Ortsgruppe Hamburg, 1. Juli 1917