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Der Prozeß des Herrn Henrici

Vor zwei Jahren veranstaltete der »Verein Deutscher Studenten« in Leipzig eine Vortragsfolge über das »Wesen der politischen Parteien«. Ein paar Konservative redeten für ihre Weltanschauung; den liberalen Standpunkt vertrat Dr. Potthoff; für die Sozialdemokratie sprach Eduard Bernstein. Auch dieser letzte Vortrag ging ruhig vonstatten und wurde mit respektvollem Beifall aufgenommen. Da erhob sich plötzlich ein Herr und schmetterte ein Kaiserhoch in den Saal. Die Versammlung merkte die Absicht, ließ sich aber nicht verstimmen, sondern setzte den taktlosen Gast an die frische Luft. Man hörte später, daß diese patriotische Seele den Namen Henrici führe und den Vorsitzenden jener Versammlung bei dem Rektor der Universität denunziert habe. Als der Herr hier eine Abfuhr erlebte, beschwerte er sich beim Kultusministerium. Aber auch diese Behörde ging auf seine Klage nicht ein. Tief gekränkt verließ Herr Henrici eine Stadt, in der der Patriotismus sans phrase die anständige Gesinnung noch nicht ganz verdunkelt hat, und wurde in Frankfurt Redakteur eines Blättchens konservativ-antisemitischer Tendenz, das sich, weiß Gott warum, »evangelisch« nennt. Da sollte dem Herrn endlich ein Heil widerfahren: es gab etwas anzuzeigen. Im Herbst vorigen Jahres hielt Rosa Luxemburg in Frankfurt ein paar Reden, in denen Herr Henrici allerhand aufreizendes fand. Er schlug in seinem Blatte Lärm, und ein »Bekannter«, dessen Namen er vor Gericht nicht nennen wollte, erstattete Anzeige. Der Staatsanwalt verhielt sich entgegenkommend. Und in der vergangenen Woche hat das Gericht Frau Luxemburg zu einem Jahre Gefängnis verurteilt. Herr Henrici kann jubeln. Ein höheres Wonnegefühl wird auch der Leutnant v. Forstner nicht empfunden haben, als es ihm gelungen war, mit seinem guten Schwerte einen lahmen Schuster zur Strecke zu bringen.

Ein Prozeß von ausgesprochen politischer Tendenz hat immer etwas bedenkliches. Mehr oder minder wird der Ankläger, sei es durch seine eigene, nun einmal nicht zu unterdrückende Meinung, sei es durch sein Temperament vom völlig objektiven Standpunkte abgedrängt werden. Auch der Frankfurter Staatsanwalt ist dieser Gefahr nicht entgangen. Tatsächlich konnte er sich auf dem rein juristischen Boden nicht behaupten. Er trat schließlich nur noch als Verfechter einer Staatsraison auf, die alles Bestehende als selbstverständlich und geheiligt annimmt. Zugleich aber kam in diesem Prozeß mit seltener Schärfe die ungeheure Kluft zum Vorschein, die die Denkweise des offiziellen, des »staatserhaltenden« von der des demokratischen Deutschlands trennt. Mit Geist und Laune hat in ihrem Schlußwort die Angeklagte selbst darauf hingewiesen. Am meisten hatte man ihr die Worte über einen etwaigen Krieg verübelt. Wir wollen nicht auf unsere französischen Brüder schießen, soll sie gesagt haben. Darunter verstehen wir, daß es unsere Pflicht ist, mit allen gesetzlichen Mitteln einen Krieg zu verhindern, daß man die politischen Elemente zurückdrängen muß, die uns lieber heute als morgen in einen kriegerischen Konflikt hineinhetzen möchten, daß man alles aufzubieten hat, um eine Entspannung herbeizuführen. Aber der Herr Staatsanwalt hörte andere Dinge heraus, von denen Aufforderung zum Offiziersmord noch das harmloseste ist. Gewiß, wir lächeln darüber; aber diese Weltfremdheit des öffentlichen Anklägers, diese Ratlosigkeit vor Form und Inhalt von Gedanken, die nicht die offiziellen sind, hat eine sehr verhängnisvolle Seite. Wir sind in unserem politischen Leben nicht mehr ein Volk; wir sind zwei Schichten, von denen die eine die Sprache der anderen nicht versteht. Der Staatsanwalt nannte die scharfen Ausdrücke der Angeklagten verhetzend; aber er übersieht völlig die Bedeutung der Negation. Auch der radikale Kritizismus kann schöpferisch wirken, wenn es ihm gelingt, die Massen zum politischen Wollen aufzurütteln. Und die Absicht hierzu kann man weder der sozialistischen noch der demokratischen Agitation absprechen.

Ohne Zweifel wird das reaktionäre Deutschland den Frankfurter Staatsanwalt als Vorbild hinstellen und mit einer Gloriole zieren wie Pelet-Narbonne. Das demokratische Deutschland wird diesen Prozeß nicht für einen Akt der Staatsnotwendigkeit halten, sondern für ein Privatvergnügen des Herrn Henrici.

Die reaktionären Kreise tun sich in der letzten Zeit überhaupt wieder als Angeber hervor. Wir denken an das gleichfalls von »evangelischer« Seite verursachte Verfahren wegen Gotteslästerung gegen zwei Mitglieder des »Komitee Konfessionslos«. Dabei sind die »Staatserhaltenden« in ihren eigenen Polemiken durchaus nicht immer von besonderer Zartheit. Man denke nur an gewisse »Post«-Artikel über die Zaberner Richter und den Unterstaatssekretär Petri, dem man ganz unverhüllt Rechtsbeugung und Nepotenwirtschaft vorgeworfen hat. Im Reichstag konnte der Führer des Bauernbundes mitteilen, daß in zwei Jahren 27 Mitglieder des Bundes der Landwirte wegen Beleidigung der Bauernbundsführer verurteilt worden sind. Von der antisemitischen Phraseologie, die von Grund aus unflätig ist, wollen wir ganz absehen.

Wenn es sich nicht gerade um gefährliche Nachreden handelt, sollte man im politischen Kampfe das Anrufen des Kadi überhaupt möglichst vermeiden. Wenn aber ein Journalist einen Kollegen, der im Dienste einer anderen Partei arbeitet, einiger harter Äußerungen wegen, wie sie in der Hitze des Gefechts leicht einmal fallen können, ins Gefängnis bringt, wenn er mit der Absicht, dem Redner einen Strick zu drehen, in eine Versammlung geht, so zeugt das nicht nur von einem Mangel an journalistischem Anstand, sondern auch von einem sehr gering entwickelten Gefühl für die Standesehre. Jeder Journalist, der etwas auf sein Ansehen hält, sollte zwischen sich und solchen Elementen einen dicken Strich ziehen.

Das freie Volk. 28. Februar 1914


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