Ferdinand Gregorovius
Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter
Ferdinand Gregorovius

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Elftes Buch

Geschichte der Stadt Rom im XIV. Jahrhundert vom Jahre 1305 bis 1354

Erstes Kapitel

1. Das XIV. Jahrhundert. Verfall des Papsttums. Guelfen und Ghibellinen. Die neu-klassische Kultur. Florenz und Rom. Rom seit 1305. Der Volksrat der Dreizehn. Clemens V. erhält die städtische Gewalt. Avignon. Brand der Lateranischen Basilika. Vereinsamung Roms. Der Papst überträgt dem Volk die Wahl seiner Regenten. Ermordung Albrechts. Heinrich von Luxemburg König der Römer. Italien fordert den Romzug. Robert von Neapel. Dante und das Reich. Sein Traktat De Monarchia. Ghibellinisches Kaiserideal.

Die Geschichte des XIV. Jahrhunderts stellt den Verfall des Mittelalters in seinen feudalen und hierarchischen Einrichtungen dar. Die beiden Weltformen, die Kirche und das Reich, Schöpfungen der lateinischen Idee von der menschlichen Gesellschaft als Universalmonarchie, erscheinen bereits in ganz veränderten Verhältnissen, zusammengeschwunden und vom Untergange bedroht. Das alte germanisch-römische Reich war schon mit den Hohenstaufen gefallen, in die Vasallenschaft der Kirche geraten und aus Italien hinausgedrängt. Aber kaum war dies geschehen, als auch die alte hierarchische Kirche ein gleiches Schicksal erlitt. Auch die Päpste verließen Italien im Beginne des XIV. Jahrhunderts. Sie gerieten als Franzosen in die Dienstbarkeit Frankreichs und wurden ihrer weltgebietenden Macht beraubt.

Auf das Exil in Avignon folgte das Schisma, dann ein Völkerkonzil, endlich die Reformation.

Als der Riesenkampf des Mittelalters zwischen der geistlichen und weltlichen Gewalt ausgekämpft war, blieb den Päpsten keine Aufgabe mehr von allgemeiner Bedeutung für die europäische Welt. Die absolute Herrschaft, welche sie im XIII. Jahrhundert errungen hatten, wendeten sie selbstzerstörend gegen sich und die Kirche. Sie verderbten diese durch zahllose Mißbräuche. Da sie nur durch den Gegensatz zum Reich ihre große Weltstellung erlangt hatten, riefen sie unter dem Schutze Frankreichs selbst noch in ihrer Ohnmacht zu Avignon den alten Kampf wieder hervor. Aber ihrer Herausforderung antwortete der reformatorische Geist des Abendlandes. Kühne Denker bestritten jetzt nicht nur wie die Hohenstaufen die weltliche, sondern auch die geistliche Jurisdiktion des Papsts. Die Ketzerei erschien sodann in der evangelischen Gestalt des Wiclif und Hus. Der Glaube war vom Wissen getrennt. Gereift durch die rastlose Arbeit des Gedankens drohten die Völker aus dem morsch gewordenen Rahmen der katholischen Kirche zu fallen, wie sie die Fessel des katholischen Reichs zersprengt hatten. Die Lehre der Ghibellinen erneuerte in ihrer philosophischen Weltanschauung die Reichsidee und Kaisermonarchie. Deutschland sprach die Unabhängigkeit seines Reichs vom römischen Papsttum aus, und der germanische Geist deutete seine kommende Trennung von Rom in Staat und Kirche an.

Der ghibellinische Gedanke, feudal imperialistisch, siegte, von seinem Ursprunge gereinigt und philosophisch gemacht, im XIV. Jahrhundert über den guelfischen, insofern dies bürgerlich lateinische Prinzip auch ein römisch kirchliches war. Die Guelfen hatten für die bürgerliche und nationale Freiheit, in zweiter Linie für die katholische Kirche gestritten und die Vereinigung der geistlichen und weltlichen Gewalt im Kaiser gehindert. Jetzt bekämpften die Ghibellinen die Vereinigung der beiden Gewalten im Papst. Ihre Staatsphilosophie erhob sich seit Dante zur Macht kritischer Wissenschaft. Wie ein wachsender Strom fließt der ghibellinische Geist mächtig fort und mündet in der deutschen Reformation, während der guelfische, immer mehr auf örtliche Verhältnisse beschränkt, in den Katholizismus überhaupt zurücktritt.

Der Kampf dieser beiden Parteien füllt noch einige Zeit die Geschichte Italiens aus, aber in so entstellter Form, daß sein geistiger Inhalt kaum noch kenntlich ist. Dies Mutterland der abendländischen Kultur geriet in die augenscheinliche Gefahr, abzusterben wie Hellas und Byzanz. Auf seinem Boden waren die großen Ordnungen des Mittelalters erwachsen. Aber welche Aufgabe blieb jetzt für Italien übrig, da die alte Kirche und das alte Reich in Trümmer gingen und Papst und Kaiser es zugleich verließen? Nichts, so schien es, als der Zerstörungskampf jener beiden Faktionen, der Überrest von Kirche und Reich. Ohne Nationalverfassung, ein chaotisches Kampfgewühl von Städten und Tyrannen, von Adel und Volk, sah dies zerrissene Land den Fall der mittelalterlichen Ordnung mit ähnlicher Bestürzung wie vor Zeiten den Fall des ersten Reichs, und es ahnte als unausbleibliche Folge wie damals die Fremdherrschaft. Italien, das ganz erschöpfte Schlachtfeld des Krieges zwischen Kirche und Reich, rief in seiner Verlassenheit nach der Rückkehr des Kaisers und des Papsts, die ihm den Frieden wiedergeben und die Wunden heilen sollten, welche ihm die Parteiwut geschlagen hatte. Nicht Papst noch Kaiser fanden das Heilmittel: aber das Genie der Italiener entdeckte die Versöhnung der Parteien in einem höheren geistigen Medium. In der wiederbelebten klassischen Bildung wurden die Faktionen der Guelfen und Ghibellinen, der Kirche und des Reichs, als für die Nation fortan gleichgültig, aufgelöst.

Die Erneuerung der antiken Kultur war die größte Nationaltat der Italiener: sie rettete sie vor dem Schicksale Griechenlands, sie gab ihnen die dritte, geistige Herrschaft über Europa. Aber zum Unglück vermochten sie nicht mit dieser literarischen und künstlerischen Wiedergeburt auch den Nationalstaat zu erschaffen, und deshalb hat Italien dem Schicksal der Fremdherrschaft auch zum zweiten Male nicht entgehen können.

Die neuklassische Bildung nahm ihren Sitz in Florenz, dem ersten modernen Staat und dem wahren Vertreter des italienischen Nationalgeistes seit dem XIV. Jahrhundert. Florenz löste Mailand ab, die Stadt vom höchsten nationalen Range im XII., und Bologna, den Herd der italienischen Wissenschaft im XIII. Säkulum. Es verdunkelte auch Rom. Rom im XIV. Jahrhundert ist kaum mehr als ein ehrwürdiger Name und Titel, eine im Staub begrabene Urkunde, worauf die Rechte der Weltherrschaft geschrieben stehen. Die tragische Einsamkeit der Stadt in der avignonesischen Zeit machte sie wieder zum Gegenstand der Pietät des Menschengeschlechts, und ihre Leiden waren so groß, daß sie im Vorstellen der Nachwelt fast zur Mythe geworden sind. Die Hauptstadt der christlichen Welt, aus der die kosmopolitischen Ideen der Kirche und des Reichs und die ganze Bildung des Abendlandes ausgegangen waren, sah sich in Gefahr, in Vergessenheit unterzugehen wie ein Tempel, in welchem Gottesdienst und Priestertum erloschen sind. Das verlassene Rom forderte gerade in der avignonesischen Epoche, man darf sagen aus Verzweiflung, seine Ewigkeit und universale Bedeutung zurück, und es erhob sich zu dem kühnsten Anspruch seines Daseins im Mittelalter. Vom Kapitol aus wollte Rom das antike Reichsideal wieder erneuern, die Völker noch einmal in einer allgemeinen Monarchie um sich versammeln und zugleich dem zerrissenen Italien die politische Nationalverfassung geben. Die Idee war nicht ghibellinisch noch guelfisch; sie war römisch munizipal. Wir werden sehen, wie sich dieser klassische Traum aus den Ruinen der Stadt erhob und dann für immer in sie zurücksank.

Doch gelang den Römern eins während der Abwesenheit der Päpste; sie bildeten ihr Gemeinwesen selbständiger aus und behaupteten ihren demokratischen Staat. Wie in Florenz und den meisten Freistädten Italiens wurde auch in Rom der alte Geschlechteradel gebrochen und aus der Republik ausgeschlossen, so daß das Bürgertum mit seinen Zünften alleinherrschend wurde. Jedoch der Sturz der Aristokratie ließ in den Städten einen empfindlichen Verlust kriegerischer, staatsmännischer und grundwirtschaftlicher Kraft zurück. Die Freiheit des Bürgertums ging bald durch die Demagogie unter; Tyrannen wurden Erbfürsten; und der allgemeine Verfall der feudalen Einrichtung trug mit dazu bei, Italien so wehrlos zu machen, daß dies Land einen zweiten Einbruch der Barbaren erlitt in der Form des heimatlos wandernden Soldatentums, wie ähnliches beim Zusammensturz des altrömischen Reichs geschehen war. Florenz, durch bürgerliche Arbeitskraft und geistiges Leben stark und vorzugsweise mit politischem Genie begabt, vermochte seine Freiheit noch lange zu behaupten, ehe sich ihr fürstlicher Erbe einfand. Doch für Rom stand dieser Erbe schon seit Jahrhunderten bereit. Er erntete die Früchte der Zerstörung des Geschlechteradels. Als der Papst aus Avignon zurückkehrte, fand er den demokratischen Staat des Volkstribun, der Dreizehnmänner und der Bannerführer bereits erschöpft und sterbend. Als sodann der Römer Martin V. aus dem Schisma nach Rom heimkam und hier den Heiligen Stuhl für die Dauer aufrichtete, war die Stadt, eben erst eine Beute kühner Soldbanden-Generale, zur päpstlichen Herrschaft herangereift. Die klassischen Träume von der weltgebietenden Majestät des römischen Volks und Senats machten dem Bedürfnis der Ordnung und des Alltagswohles Platz, und auch die munizipale Unabhängigkeit des Kapitols ergab sich nach einigen krampfhaften Protesten und Erinnerungen in die Gebote des päpstlichen Herrn.

Nach dem Tode Benedikts XI. hatte die lange Vakanz, die Ohnmacht und endlich die Entfernung des Papsttums Rom in tiefe Anarchie gestürzt. Die vier Hauptgeschlechter stritten um die Gewalt, während die Campagna vom Rachekrieg der Gaëtani erfüllt war. Um sich der Adelstyrannen zu erwehren, setzte die Bürgerschaft im Jahre 1305 eine Volksregierung von Dreizehnmännern ein und machte den Bolognesen Johann de Ygnano zum Kapitän. Zugleich wurde Paganino, vom herrschenden Guelfenhaus der Torri in Mailand, als Senator berufen. Er regierte Rom ein volles Jahr neben dem Volksrat der Anzianen und dem Kapitän. Jedoch der städtische Adel vermochte bald wieder sich des Senats zu bemächtigen. Denn kaum war Clemens V. Papst geworden, so setzte er auf Befehl des Königs Philipp am 2. Februar 1306 die Colonna in alle ihre Rechte wieder ein. Er gab ihren beiden Kardinälen den Purpur zurück und erlaubte Stefan, das zerstörte Palestrina wieder aufzubauen. So wurden die Gaëtani und alle andern Anhänger Bonifatius' VIII. in Rom zurückgedrängt, die Colonna aber alsbald mächtiger denn je zuvor. Sie versöhnten sich vorübergehend mit den Orsini, und beide Optimatenhäuser besetzten gemeinschaftlich den Senat.

Clemens V. erlangte jetzt ohne Mühe vom Adel und Volk das Recht seiner Vorgänger: die Senatsgewalt auf Lebenszeit mit der Befugnis, sich darin vertreten zu lassen. So kehrte die kapitolische Republik zum früheren System zurück. Es war für Rom vorteilhaft, den Päpsten in dieser Form die städtische Gewalt zu übertragen, denn dies setzte dem Adel einige Schranken, minderte die Gefahr der Tyrannis und schuf wenigstens ein bleibendes Prinzip für die staatliche Ordnung. Die politische Verfassung Roms im Mittelalter, wo die Gemeinde eine selbständige Republik bildete, die Priester von den Staatsämtern ausschloß, aber jedem Papst persönlich die Oberherrlichkeit gab, war die verständigste und auch des römischen Volks würdigste Lösung des dauernden Widerstreits zwischen dem weltlichen und geistlichen Recht. Dies Verhältnis hatte Nikolaus III. seit dem Jahre 1278 eingeführt; es behauptete sich lange Zeit, bis es zum Unglück der Stadt mit deren selbständiger Republik erlosch.

Noch hofften die Römer, ihren Papst und Bischof in seinem rechtmäßigen Sitz, dem Lateran, erscheinen zu sehen. Noch dachte niemand ernstlich an die lange Dauer des päpstlichen Exils. Jedoch der Gascogner Clemens V., der Sklave Frankreichs, erschien nimmer in Rom. Der König bedrohte ihn fortdauernd mit der Durchführung des Prozesses gegen Bonifatius VIII., und um das Papsttum vor dieser Erniedrigung zu retten, ergab sich Clemens dem Willen Philipps. Er überließ die Stadt der Apostel seinen Vikaren und seinen Legaten die Beruhigung Italiens, wo Ferrara von den Venetianern besetzt wurde, wo Ancona und andere Städte der Marken sich empörten und Poncellus Orsini zu ihrem Kapitän machten. Zu namenloser Bestürzung der Römer beschloß Clemens sogar die förmliche Übersiedlung der Kurie nach Avignon im Jahre 1308. Diese Stadt gehörte dem Könige von Neapel als Grafen der Provence und zugleich dem Reich. Indem nun der Papst dort Wohnung nahm, begab er sich in den Schutz eines Fürsten, welcher Vasall der Kirche war. Er besaß außerdem in der Nähe Avignons bereits die Grafschaft Venaissin, welche Raimund von Toulouse im Jahre 1228 der römischen Kirche hatte abtreten müssen. Die Wahl seines Wohnsitzes an den Rhoneufern war daher die beste, die der Papst außerhalb Italiens treffen konnte, da auch die Nähe von Marseille eine schnelle Verbindung mit jenem Lande möglich machte.

Die Auswanderung der Kurie, die ungewisse Zukunft und die Parteikämpfe erzeugten die düsterste Stimmung in der Stadt. Nachts am 6. Mai 1308 ging durch unglücklichen Zufall die lateranische Kirche in Flammen auf. Ihre schönen antiken Säulenreihen und zahlreiche Monumente, welche diesen Tempel zu einem Museum römischer Geschichte machten, wurden dadurch zerstört. Der Untergang der heiligen Mutterkirche der Christenheit schien, wie schon einmal zur Zeit Stephans VI., ein furchtbares Strafgericht anzukündigen. Prozessionen durchzogen wehklagend die bestürzte Stadt; die Waffen ruhten, Feinde versöhnten sich; man erhob sich sodann in frommem Eifer, den Schutt fortzuräumen und Geldmittel beizusteuern. Der Papst setzte eine Kongregation von Kardinälen für den Wiederaufbau der Kirche ein, welcher mit Leidenschaft betrieben, doch erst unter seinem Nachfolger vollendet wurde.

Abergläubische Furcht vor den Drohungen des Himmels hat nach schneller Aufregung niemals eine moralische Spur zurückgelassen. Die Römer vergaßen bald ihre frommen Gelübde; die todfeindlichen Geschlechter Colonna und Orsini setzten ihre Familienkriege wütend fort. Die Abwesenheit des Papsts machte den Adel zügelloser als je; denn diese Erbgeschlechter dünkten sich jetzt Herren im herrenlosen Rom. Ihre Soldknechte lagerten auf allen Wegen; Reisende und Pilger wurden ausgeplündert; die Stätten der Andacht blieben leer. Alle Verhältnisse in der Stadt verkleinerten sich. Man sah keine Fürsten, Herren und Gesandten fremder Mächte mehr erscheinen. Nur selten kam ein Kardinal als augenblicklicher Legat, froh, die unheimliche Stadt sobald als möglich zu verlassen. Vikare ersetzten die von ihren Titelkirchen abwesenden Kardinäle, während den Papst selbst ein Bischof der Nachbarschaft, von Nepi, Viterbo oder Orvieto, als Schattenbild im Vatikan vertrat.

Clemens V., von seinem Stellvertreter im Geistlichen bestürmt, der Verwilderung Roms abzuhelfen, schickte im Januar 1310 einen Minoriten als Friedensstifter. Der Mönch fand die Senatoren Fortebraccio Orsini und Johann Annibaldi für ihre Aufgabe untauglich und den Volksrat der Dreizehn mit ihnen und dem Adel in Streit. Diese Anzianen, regionenweise gewählte Vertrauensmänner, behaupteten nämlich neben der Aristokratie ein demokratisches Gemeinwesen ( Populus), und dies beruhte wesentlich auf den Innungen mit ihren Konsuln, namentlich der Ackerbauern und Kaufleute. Die Vertreter der Bürgerschaft forderten jetzt den Papst auf, der Stadt durch eine kraftvolle und einheitliche Regierung den Frieden zurückzugeben. Clemens, mit den römischen Verhältnissen unbekannt, überließ den Bürgern die Wahl ihres Regiments für ein volles Jahr. Er enthob jene Senatoren ihres Amts; des Adels und seiner Vorrechte gedachte er mit keinem Wort. Demnach wurde das Selbstbestimmungsrecht des römischen Volks schon vom ersten avignonesischen Papst anerkannt. Die französischen Päpste überhaupt begünstigten die Demokratie in Rom. Sie waren der Stadt fremd und fern; sie verlor für sie allmählich die Wichtigkeit; sie hatten mit den römischen Feudalgeschlechtern keinen Zusammenhang, vielmehr bemühten sie sich, den bisher in der Kurie so einflußreichen römischen Adel von ihr so viel als möglich zu entfernen; sie füllten das Kardinalskollegium mit Franzosen an. Wir werden bald sehen, welchen Gebrauch die Römer von dem Wahlrecht machten, das ihnen Clemens V. bewilligt hatte.

Unterdes zog der Thronwechsel in Deutschland wichtige Ereignisse herbei. Nachdem Albrecht von Habsburg am 1. Mai 1308 von seinem eigenen Neffen erschlagen worden war, versuchte Philipp der Schöne, das Kaisertum an sein mächtig aufstrebendes Haus zu bringen und wenn nicht sich selbst, so doch seinen Bruder Karl von Valois auf den Thron des Reichs zu setzen. Der König unterhandelte mit dem Papst in Poitiers. Die Übertragung der Reichsgewalt auf die Dynastie Frankreichs, in dessen Grenzen bereits das Papsttum seinen Sitz hatte nehmen müssen, würde Philipp zum Gebieter Europas gemacht haben, und das durfte Clemens V. nicht geschehen lassen. Er suchte diese Absichten zu hintertreiben und war aufrichtig froh, als die deutschen Wahlfürsten die Pläne Frankreichs vereitelten. Die Kurfürsten stimmten für Heinrich von Luxemburg, einen edlen Herrn ohne Macht, welchem die Verbindungen seines Hauses, Erziehung und selbst ritterliches Vasallverhältnis zum Könige Philipp ein halbfranzösisches Gepräge gaben. Der Graf wurde im November 1308 zu Frankfurt gewählt, zu Aachen am 6. Januar 1309 gekrönt und bestieg als Heinrich VII. den deutschen Thron, welchen er hauptsächlich den Bemühungen seines eigenen Bruders Balduin, des Erzbischofs von Trier, zu verdanken hatte.

Heinrich erlangte die Anerkennung des Papsts ohne Mühe. Nach dem Vorgange der Habsburger räumte er ihm sofort das Recht der Bestätigung ein; er schickte von Konstanz seine Boten nach Avignon, welche ihm sogar das Wahldekret vorlegen, in des Königs Namen der Kirche Ergebenheit geloben, die Mitwirkung desselben zu dem von Clemens geplanten Kreuzzuge versprechen und um die Kaiserkrönung bitten sollten. Am 26. Juli bestätigte der Papst die Wahl Heinrichs zum Könige der Römer mit der Herablassung eines gnädigen Gebieters. Er bewilligte die Kaiserkrönung, erklärte jedoch, daß sie wegen des beabsichtigten Konzils jetzt nicht durch ihn vollzogen werden könne, und bestimmte dazu eine Frist von zwei Jahren, vom 2. Februar 1309 ab gerechnet. Die Ansprüche Innocenz' III., Gregors IV. und Innocenz' IV. wurden demnach vom Reich ohne Widerspruch als Rechte anerkannt; kein deutscher Wahlfürst und kein deutscher König schien mehr die Befugnis des Papsts zu bezweifeln, die Person des erwählten Kaisers zu prüfen und zu bestätigen und kurz die Kaiserkrone als ein Lehen der Kirche zu vergeben.

Heinrich hielt im August Hoftag zu Speyer, und hier wurde festgesetzt, daß die Romfahrt im Herbst 1310 angetreten werden solle. Diese Eile stand im Gegensatz zu der Gleichgültigkeit Rudolfs und Albrechts gegen die Kaiserkrone, welche seit Friedrich II. kein Herrscherhaupt mehr geschmückt hatte. Aber Heinrich VII. besaß keine Hausmacht und deshalb weder Ansehen noch Einfluß in Deutschland, wo er vielmehr Zerwürfnissen mit Habsburg-Österreich, mit Böhmen und Bayern entgegensah. Er stellte sich vor, daß ihm erst die Kaiserkrone Glanz und Macht verleihen würde; er hoffte, Italien mit Deutschland wieder zu vereinigen und das alte Reich der Hohenstaufen zu erneuern. Das Ideal der römischen Weltmonarchie erwachte noch einmal in dem schwärmerischen Sinne eines deutschen Königs, den die Geschichte darüber nicht belehrt hatte, daß der Versuch, jenes alte Reich, ja nur die politisch-feudale Verbindung beider Länder herzustellen, keinen praktischen Erfolg mehr haben könne. Jedoch den Ansichten Heinrichs gab Italien selbst den Inhalt und die Richtung. Die Ghibellinen dieses Landes riefen ihn dringend herbei, und die ausgezeichnetsten Geister desselben kamen ihm mit einem Enthusiasmus für die Kaisermonarchie entgegen, welcher auch den besonnensten Staatsmann hätte täuschen müssen.

Am Anfange des XIV. Jahrhunderts war der Zustand Italiens für die Italiener unerträglich geworden. Guelfen und Ghibellinen zerrissen alle Städte von den Alpen bis zu den Grenzen Neapels; Anarchie, Bürgerkrieg, Exil überall; die freien Republiken in beständiger Umwälzung, in ewigem Parteikampf oder im Kriege mit Städten und Dynasten; die alten Eidgenossenschaften aufgelöst; nur vereinzelte und augenblickliche Bündnisse; die Feudalherren des vorigen Jahrhunderts als Tyrannen Städte bewältigend, bald vom Reich, bald vom Papst den Titel eines Vikars sich erkaufend: kurz, ein Wirrsal zersplitterter Nationalkraft, welchem Ausdruck zu geben die Geschichtschreibung unfähig ist. Visconti und Torri, Scala und Este, die Polentanen, die Scotti, Montefeltre, Torelli, die Manfredi, Malaspina, Guidoni, die Carrara, die Ordelaffi, Cavalcabò, die Herren von Savoyen, von Saluzzo und Montferrat, die Orsini und Colonna, hundert andere Signoren standen in Waffen, ein jeder auf dem Gebiet seines Ehrgeizes und seiner ränkevollen Gewalt. Über diesem politischen Chaos schwebten jene beiden alten Dämonen der Guelfen- und der Ghibellinenpartei. Vorteil oder Erbschaft oder ein augenblickliches Verhältnis bestimmten die Wahl der Parteidevise, und der Faktionsname selbst hatte oft kaum ein politisches Prinzip zum Inhalt. Aber das Programm der ghibellinischen Staatsmänner war in dieser Zeit das einfachere und am bestimmtesten ausgeprägte; ihre Partei, welche aus der Feudalität des Reiches stammte, suchte die Ordnung Italiens unter der Autorität der legitimen Kaiser deutscher Nation. Der ghibellinische Gedanke war der des historischen Rechts. Dagegen war bei den Guelfen der Begriff der Nationalunabhängigkeit in keinem staatlichen System dargelegt, die katholische Idee eines allgemeinen italienischen Bundes unter der Hoheit des Papsts nicht ausgesprochen, und ihre Bestrebungen hatten außer dem Widerspruch gegen den deutschen Einfluß kein allgemeines politisches Ziel. Zugleich war ihr natürliches Haupt, der Papst, von Italien fern. Seine Übersiedlung nach Frankreich, an welches sich die Guelfen seit dem Untergange der Hohenstaufen angelehnt hatten, machte diese französische Beziehung um so dauernder, aber sie fanden gerade damals in Italien selbst an dem Könige von Neapel, in dessen Stadt Avignon der Papst wohnte, ihren mächtigen Beschützer. Die Verbindung mit Frankreich, die Entfernung des Papsttums, die Ohnmacht des Reichs und die Verwirrung der italienischen Parteiverhältnisse mußten die Absichten jedes nach Erweiterung seiner Macht in Italien strebenden Fürsten auf dem Throne Neapels unterstützen.

Karl II. von Neapel war am 5. Mai 1309 gestorben, und Robert, sein zweiter Sohn, erhielt die Krone, indem er die Ansprüche Karl Roberts von Ungarn, Sohnes Karl Martells, des Erstgeborenen Karls II., beseitigte. Der Papst, den er in Avignon für sich gestimmt hatte, erteilte ihm im August 1309 die Investitur, wodurch er ihn zu seinem Dienst verpflichtete; indem er in diesem Könige eine erwünschte Stütze der Kirche in Italien erkannte, vertraute er ihm dort den Schutz seiner weltlichen Rechte. Robert blieb auch der dankbarste Bundesgenosse und treueste Advokat des Heiligen Stuhls. Als er im Anfange des Jahrs 1310 von Avignon nach Italien kam, blickten die Guelfen auf ihn als auf einen Freund und Beschützer; was für die führerlosen Ghibellinen ein Grund mehr war, die Romfahrt Heinrichs zu wünschen. In den ausgezeichnetsten Männern ihrer Partei lebte eine glühende politische Messiashoffnung, und ihr hat Dante in der geheimnisvollen Gestalt des »Veltro« Form gegeben. Der im Exil irrende Dichter war der Prophet dieser ghibellinischen Stimmung. Seine Aufrufe, selbst manche Stellen seines Gedichts, haben den Wert politischer Urkunden über den Geist jener merkwürdigen Zeit. Im Widerspruch zur Geschichte der Romfahrten, welche die Italiener seit Jahrhunderten als Einfälle der Barbaren verwünschten, sah Dante in den gesetzlich gewordenen Königen der Römer deutschen Stammes noch immer die von Gott berufenen Retter Italiens, deren heilige Pflicht es sei, das Reich diesseits der Alpen wiederherzustellen. Nichts beweist so klar die tiefe Verzweiflung des zerrissenen Landes als dies, daß sein edelster Bürger die Rückkehr der deutschen Kaiser mit Waffengewalt in sein eigenes Vaterland begehrte. Die Italiener tadelten das als Überspannung ghibellinischer Parteileidenschaft, aber Dante träumte in seiner dichterisch-philosophischen Anschauung von einem Weltideal, an welches keine Parteiansicht hinanreichen konnte und worin auch die Abstammung des Kaisers gleichgültig war. Die Habsburger, welche Deutschland nicht verließen, enttäuschten ihn; er richtete zornige Anklagen gegen den Schatten des pflichtvergessenen Rudolf, und die Ermordung Albrechts erschien ihm als das Strafgericht des Himmels, der dessen Nachfolger an die versäumte Pflicht gemahne. Die Verse Dantes in jener weltberühmten Stelle des Fegefeuers, wo er die Begegnung Sordellos mit Virgil schildert, Dithyramben des patriotischen Schmerzes von der prophetischen Erhabenheit eines Jesaias, blieben für alle folgenden Jahrhunderte gültig und wie mit Flammenschrift über Italien hingeschrieben. Er rief Heinrich nach dem verwaisten Rom:

Komm, sieh' dein Rom, in Tränen für und für,
Die Witwe, einsam, Tag und Nacht durchklagend:
»Warum, mein Cäsar, bist du nicht bei mir?«

Das Ideal des Römischen Reichs war durch die Anschauung der Jahrhunderte zu einem Dogma geworden, welchem die Einheit der kirchlichen Verfassung die stärkste Grundlage gab. Reich und Kirche erschienen im Vorstellen der Menschen als die zwei unterschiedenen, aber zusammengehörenden Formen, unter denen die christliche Welt überhaupt begriffen wurde. Die Reichsidee überdauerte daher den Fall der Hohenstaufen und die lange Epoche, wo kein deutscher Kaiser mehr gesehen ward. Weder der erbitterte Kampf zwischen dem Kaisertum und Priestertum, noch der immer stärkere Nationaltrieb selbständig werdender Völker vermochten bei Lateinern und Germanen jenes römische Weltideal auszulöschen, welches man das antikchristliche nennen darf. Dante hoffte weniger aus der Überzeugung des Politikers als des Philosophen, seinem Vaterlande durch die Größe des Kaisers die Einheit, den Frieden und den Ruhm vergangener Zeiten zurückzugeben, obwohl dieser Weltmonarch, wenn er geschaffen und gekrönt war, an wirklicher Macht jedem Könige nachstand und kaum für einen Tyrannen Oberitaliens furchtbar sein konnte. Sein Buch »Von der Monarchie«, die erste politische Schrift von Wichtigkeit seit Plato, Aristoteles und Cicero, war nicht erst durch die Romfahrt des Luxemburgers veranlaßt; aber wann immer es geschrieben sein mag, so spricht es doch jene ghibellinische Lehre aus, welche Heinrich VII. in Italien mit Begeisterung entgegenkam.

Die Schrift Dantes ist nicht das Programm einer Partei zu nennen, denn nur hochgebildeten Geistern konnte sie zugänglich sein. Sie ist auch nicht das Werk eines Staatsmannes, sondern eines philosophischen Denkers, der sich in die Abstraktionen der Schule vertieft und sein System nicht aus gegebenen Verhältnissen erbaut, sondern dogmatisch voraussetzt und aus allgemeinen Begriffen erklärt. Dante handelt auch nicht vom Staat, sondern vom Ideal der Weltrepublik. Er entwickelt mit scholastischer Methode drei Grundsätze: daß die Universalmonarchie, d. h. das Reich, zum Wohle der menschlichen Gesellschaft notwendig sei; daß die monarchische Gewalt, das eine unteilbare Imperium, rechtmäßig dem Römervolk und durch dieses dem Kaiser gehöre; endlich daß die Autorität des Kaisers unmittelbar von Gott und nicht, der Priesteransicht gemäß, vom Papst, dem Vikar Christi oder Gottes, herstamme. Die tiefsinnige Schrift ist der echte Ausdruck der Überzeugungen des Mittelalters und nur aus ihm auch für uns verständlich. Sie beruht zumal auf dem Dogma von der ununterbrochenen Fortdauer des Imperium. Man kann nur verhältnismäßig sagen, daß Dante dessen Wiederherstellung forderte; denn das Ausgehen des Reiches selbst war nach seiner Theorie so wenig denkbar wie das der menschlichen Gesellschaft überhaupt. Ob die Namen der Kaiser Augustus, Trajan oder Constantin, ob Karl, Friedrich und Heinrich lauteten, ob sie Lateiner oder Germanen waren, dies änderte weder das Wesen noch die Fortdauer der römischen Monarchie, welche, älter als die Kirche, diese in sich aufgenommen hatte. Die Einheit des Universum war das feste Prinzip auch für die politische Welt der Ghibellinen. Für sie galt als die allein denkbare beste Weltordnung nur die Regierung des einen Kaisers, und diese Ansicht unterstützten sie nicht allein durch die geschichtliche Tatsache des Römischen Reichs, sondern auch durch die christliche Idee. Wenn die Kirche, der Gottesstaat, nur eine war, mußte dann nicht das Reich, ihre bürgerliche Form, auch nur eines sein? Wenn es nur einen Hirten und eine Herde geben sollte, mußte dann nicht der Kaiser der allgemeine Völkerhirt im Weltlichen sein, wie es der Papst im Geistlichen war? Christus selbst, welcher alle weltliche Gerichtsbarkeit von sich wies, hatte sich dem Zivilgesetz unterworfen und gesagt: »Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist«; er hatte demnach den Kaiser als das allgemeine Haupt und den Gesetzgeber auf Erden vorausgesetzt.

Die Monarchie oder Kaisergewalt wurde nun von den Ghibellinen in demselben Maße verherrlicht und idealisiert, als das Papsttum in die zivilrechtliche Sphäre eingedrungen war und durch Verweltlichung an seinem priesterlichen Charakter Einbuße erlitt. In ihrem Streit mit den Kaisern hatten die Päpste den Begriff der imperatorischen Majestät so tief als möglich zu erniedrigen gesucht; sie hatten zuletzt den Ursprung des Kaisertums nur aus der menschlichen Schwäche oder der rohen Gewalt nachgewiesen, als seine Sphäre nur die materielle Endlichkeit bezeichnet und seinen höchsten Zweck nur in der dienstbaren Erhaltung der Freiheiten, der Rechte und Besitzungen und der von Ketzerei zu reinigenden Rechtgläubigkeit der Kirche gesehen. Die Ghibellinen bestritten lebhaft diese Auffassung; sie behaupteten, daß das Reich eine göttliche Veranstaltung sei, und sie machten zu seinem Inhalt das höchste zeitliche Glück, die Freiheit, die Gerechtigkeit und den Frieden, das heißt die menschliche Kultur. Die Gefahr, daß die Kaiser auch die geistliche Macht an sich ziehen könnten, war durch die Kraft und das Genie der Päpste abgewendet worden, aber eine andere Knechtschaft ängstigte die Menschen, denn die Kirche drohte das Reich und der Papst die weltliche Gewalt an sich zu reißen. Die wachsamen Ghibellinen waren es, welche Europa davor warnten, und die »Monarchie« Dantes war die Sturmglocke in der Zeit der höchsten Gefahr. Der Papstgewalt wurde demnach die kaiserliche Gewalt als gleich schrankenlos im Weltlichen entgegengestellt und mit gleicher Übertreibung. Dante wurde in der Tat nicht minder Kaiserabsolutist, als die justinianischen Rechtslehrer der Hohenstaufen es gewesen waren. Er behauptete mit philosophischem Ernst, daß alle Fürsten, Völker und Länder, daß Erde und Meer von Rechts wegen dem einen Cäsar zu eigen seien, ja daß jeder lebende Mensch dem römischen Kaiser untertan sei. So weit steigerte sich die ghibellinische Ansicht durch den Widerspruch zu jenen herausfordernden Sätzen Bonifatius' VIII., welcher dieselbe Machtvollkommenheit zugunsten des Papsts als ein göttliches Recht beansprucht hatte. Die Dantesche Idee vom Reich war indes keineswegs ein Programm des Despotismus. Der allgemeine Kaiser sollte nicht der Tyrann der Welt sein, der die gesetzmäßige Freiheit tötet und die Mannigfaltigkeit von Ständen, Gemeinden und Völkern mit ihren Verfassungen austilgt, sondern, weil alles besitzend, ein über alle despotischen Begierden wie über alle Parteileidenschaften erhabener Friedensrichter, der höchste Minister oder Vorstand der Menschenrepublik, kurz, die Fleisch gewordene Idee des Guten. Man wird sagen dürfen, daß dies hohe Ideal des vollkommenen Weltmonarchen eigentlich nur das Abbild vom Ideal des Papsts war, in der Sphäre des Irdischen. Zu erhaben für jene und auch für unsere Zeit setzt es, um mehr als ein Dichtertraum zu sein, das goldene Zeitalter einer Weltrepublik voraus, in welcher die Völker nur ebensoviele Familien sind und des ewigen Friedens genießen unter der liebevollen Leitung eines freigewählten Vaters, der, nach Dantescher Ansicht, im Ewigen Rom seinen Sitz hat. Die ghibellinische Philosophie war daher von jenem Begriff der unbeschränkten Monarchie weit entfernt, wie er sich aus dem schroffen Protestantismus entwickelte. Indes in dem vollkommenen Ideal des weltregierenden und friedestiftenden Kaisers konnten immerhin die Keime für andere Neronen, Domitiane und Caracalla verborgen sein und in den Verhältnissen der wirklichen Welt als eine Saat der Despotie aufgehen. Die Philosophen und Staatsmänner des Altertums würden die erhabenen Utopien Dantes nicht begriffen und Constantin mit Erstaunen die von religiösem Glorienschein verklärte Gestalt betrachtet haben, welche die Idee des Imperium in der christlichen Phantasie mittelalterlicher Denker angenommen hatte. Die berühmte Apotheose, mit welcher Dante das heilige Reich im Bilde des im Paradiese schwebenden Sternenadlers vergöttert hat, setzt in Wahrheit einen Kultus des politischen Ideals voraus, von so religiöser Leidenschaft, wie nur die Kirchenväter Augustin, Hieronymus und Cyprian sie für das Ideal der Kirche empfunden hatten. Es liegt in dieser Schwärmerei für das Römische Reich eine tiefe Liebe zur geschichtlichen Menschheit, deren Leben in allen irdischen Verhältnissen als eine der kirchlichen Ordnung gleichberechtigte Offenbarung des göttlichen Geistes begriffen wird. Der Fortschritt des sozialen Gedankens lag daher, trotz aller Abstraktion, mit dem Beginne des XIV. Jahrhunderts auf Seite der Ghibellinen, und sie breiteten bald eine philosophische Rechtsgrundlage aus, worauf die Reformation der Kirche und des Staats entstehen konnte.


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