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Ferdinand Gregorovius
Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter
Inhalt

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  • Ferdinand Gregorovius
  • Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter
  • Erstes Buch
  • Kapitel 4
  • Kapitel 5
  • Zweites Kapitel
  • Kapitel 7
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  • Kapitel 9
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  • Kapitel 13
  • Viertes Kapitel
  • Kapitel 15
  • Kapitel 16
  • Fünftes Kapitel
  • Kapitel 18
  • Kapitel 19
  • Sechstes Kapitel
  • Kapitel 21
  • Kapitel 22
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  • Kapitel 25
  • Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter
  • Zweites Buch
  • Kapitel 28
  • Kapitel 29
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  • Zweites Kapitel
  • Kapitel 32
  • Kapitel 33
  • Kapitel 34
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  • Drittes Kapitel
  • Kapitel 37
  • Kapitel 38
  • Kapitel 39
  • Viertes Kapitel
  • Kapitel 41
  • Kapitel 42
  • Kapitel 43
  • Kapitel 44
  • Fünftes Kapitel
  • Kapitel 46
  • Kapitel 47
  • Sechstes Kapitel
  • Kapitel 49
  • Kapitel 50
  • Siebentes Kapitel
  • Kapitel 52
  • Kapitel 53
  • Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter
  • Drittes Buch
  • Kapitel 56
  • Kapitel 57
  • Zweites Kapitel
  • Kapitel 59
  • Kapitel 60
  • Kapitel 61
  • Drittes Kapitel
  • Kapitel 63
  • Kapitel 64
  • Viertes Kapitel
  • Kapitel 66
  • Kapitel 67
  • Fünftes Kapitel
  • Kapitel 69
  • Kapitel 70
  • Sechstes Kapitel
  • Kapitel 72
  • Kapitel 73
  • Siebentes Kapitel
  • Kapitel 75
  • Kapitel 76
  • Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter
  • Viertes Buch
  • Kapitel 79
  • Kapitel 80
  • Kapitel 81
  • Zweites Kapitel
  • Kapitel 83
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  • Kapitel 86
  • Drittes Kapitel
  • Kapitel 88
  • Kapitel 89
  • Viertes Kapitel
  • Kapitel 91
  • Kapitel 92
  • Kapitel 93
  • Kapitel 94
  • Fünftes Kapitel
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  • Fünftes Buch
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  • Kapitel 107
  • Kapitel 108
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  • Kapitel 110
  • Kapitel 111
  • Kapitel 112
  • Kapitel 113
  • Drittes Kapitel
  • Kapitel 115
  • Kapitel 116
  • Kapitel 117
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  • Kapitel 132
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  • Sechstes Buch
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  • Kapitel 140
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  • Kapitel 142
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  • Kapitel 153
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  • Kapitel 156
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  • Achtes Buch
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  • Kapitel 398
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  • Kapitel 400
  • Kapitel 401
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  • Kapitel 404
  • Kapitel 405
  • Kapitel 406
  • Siebentes Kapitel
  • Kapitel 408
  • Kapitel 409
  • Kapitel 410
  • Kapitel 411
  • Schluß der Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter
Ferdinand Gregorovius

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2. Das Privilegium Ottos. Johann und die Römer huldigen ihm. Johann konspiriert gegen den Kaiser. Er nimmt Adalbert in Rom auf. Otto zieht wieder in Rom ein, woraus der Papst entflieht. Der Kaiser nimmt den Römern die freie Papstwahl. Die Novembersynode. Absetzung Johanns XII. Leo VIII. Mißglückter Aufstand der Römer. Otto verläßt Rom.

Am 13. Februar stellte Kaiser Otto dem Papst Johannes eine Urkunde aus, in welcher er ihm und seinen Nachfolgern alle Rechte und Besitzungen bestätigte, die dem Heiligen Stuhl durch frühere Verträge mit den Karolingern waren verliehen worden. Die Erneuerung des Imperium, seine Übertragung an das sächsische Königshaus, endlich die Verwirrung der Verhältnisse Italiens und des Kirchenstaats machten dies Privilegium notwendig. Das Original dieser Urkunde ist nicht vorhanden, aber das Vatikanische Archiv bewahrte eine Kopie davon, welche die neueste Forschung als eine gleichzeitige anerkannt hat. Wenn auch damit manche Zweifel an der Echtheit der Urkunde nicht überwunden sind, da Form und Inhalt bisweilen verdächtig erscheinen, so ist es doch unbestreitbar, daß Otto den ganzen Umfang des karolingischen Kirchenstaats neu bestätigt hat, indem er zugleich die Kaiserrechte festhielt, wie sie namentlich durch die Konstitution Lothars auch in bezug auf die Anerkennung der Papstwahl und die römische Rechtspflege durch kaiserliche Missi festgestellt worden waren.

Der Papst selbst schwur dem Kaiser den Treueid und gelobte, nie von ihm und zu Berengar abzufallen; die Römer ihrerseits leisteten ihm den Eid des Gehorsams, und so war zwischen Otto, dem Papst und der Stadt das verfassungsmäßige Verhältnis der karolingischen Zeit hergestellt. Allein die Stellung Johanns blieb widerspruchsvoll. Von seinem Vater hatte er die Fürstengewalt in Rom geerbt und diese hierauf mit dem Papsttum vereinigt. Auf die Revolution war die Restauration gefolgt, welcher endlich wieder das Kaisertum den Abschluß gab. Die römische Aristokratie aber sah sich unter die Gewalt von Kaiser und Papst zurückgebracht. Die Selbständigkeit, welche sie so lange unter Alberich genossen hatte, hörte auf; der alte Widerspruch zwischen dem Papst und den Römern mußte sich daher furchtbarer erneuern.

Draußen faßte man das neue Reich so auf, als habe Otto Rom die Freiheit zurückgegeben, indem er die unterdrückte Kirche in ihre Rechte wieder einsetzte und die Stadt von der Tyrannei liederlicher Weiber und frecher Optimaten erlöste. Indes sah der neue Kaiser mit Beschämung auf die ausschweifende Jugend des Papsts; er konnte schon jetzt ahnen, was er vom Sohne Alberichs zu erwarten hatte. Er verließ Rom am 14. Februar 962, um sich nach Oberitalien zu wenden, wo sich noch Berengar im Kastell S. Leo bei Montefeltro verschanzt hielt. Diesen letzten Vertreter der italienischen Nationalität mußte er erst niederwerfen, ehe er sich ganz als Kaiser fühlen konnte.

Kaum war er hinweggezogen, als Johann XII. die Kaisergewalt als ein drückendes Joch zu empfinden begann. Die Folgen des Romzuges Ottos hatten seine Berechnungen weit überstiegen; aus einem Befreier des Kirchenstaats war ihm ein Gebieter erwachsen, der im höchsten Sinn Kaiser sein wollte. Denn ein Monarch wie Otto konnte sich nicht mit der demütigen Stellung eines Karls des Kahlen begnügen. Nun wünschte Johann, das Geschehene wieder ungeschehen zu machen; gedrängt von den Optimaten, unterhandelte er mit Berengar und Adalbert. Die kaiserliche Partei in Rom bewachte jedoch seine Schritte und gab Otto davon Kunde, als er sich im Frühjahr 963 in Pavia befand. Ihre Boten schilderten ihm das zügellose Leben des Papsts, der aus dem Lateran ein Bordell gemacht habe, der an seine Dirnen Städte und Güter verschleudere; sie sagten ihm, daß keine anständige Frau mehr wage, nach Rom zu wallfahren, aus Furcht, in die Gewalt des Papsts zu fallen; sie beklagten die Wüste der Stadt und den Ruin der Kirchen, durch deren eingestürzte Dächer sich der Regen auf die Altäre ergieße. Die Antwort, womit Otto das Treiben Johanns entschuldigte, ist die grellste Satire auf das damalige Papsttum: »Der Papst«, so sagte er, »ist noch ein Knabe, und wird sich durch das Beispiel edler Männer mäßigen.« Er schickte Boten nach Rom, sich von den dortigen Zuständen zu unterrichten, und brach nach S. Leo auf, um Berengar und Willa zu belagern. Als er im Sommer 963 vor diesem Kastell stand, empfing er die Nuntien des Papsts. Demetrius, des Meliosus Sohn, und den Protoscriniar Leo, welche sich darüber beschweren sollten, daß er Kirchengüter besetze und auch S. Leo, ein Eigentum St. Peters, zu bewältigen trachte. Otto, welcher allerdings mit der Herstellung mancher Patrimonien zögerte, antwortete, daß er Güter der Kirche nicht eher überliefern könne, als bis sie den Usurpatoren entrissen seien. Indem er die Beweise der Ränke Johanns in Händen hatte, konnte er den Nuntien sogar dessen aufgefangene Briefe an den griechischen Kaiser, selbst an die Ungarn zeigen, welche aufgefordert wurden, in Deutschland einzufallen. Die kaiserlichen Gesandten, die hierauf nach Rom gingen, dem Papst zu erklären, daß ihr Herr bereit sei, durch Eidschwur und Gottesurteil des Zweikampfs vom Verdacht des Treubruchs sich zu reinigen, wurden unwillig empfangen, und kaum waren sie in Begleitung päpstlicher Boten zurückgegangen, als Adalbert in Rom erschien. Dieser junge Prätendent spielte Otto gegenüber die traurige Rolle, zu welcher einst Adelgis verdammt worden war. Während sein Vater S. Leo verteidigte, wanderte er selbst unermüdet hin und her, Anhänger zu sammeln; er rief die Hilfe der Byzantiner an, er eilte zu den Sarazenen nach Fraxinetum, ging wie einst Pompejus nach Korsika und unterhandelte von hier mit dem Papst; er landete endlich in Civitavecchia, und die Tore Roms wurden ihm aufgetan.

Auf diese Nachricht eilte Otto im Herbst 963 von S. Leo nach Rom. Die Stadt war in eine kaiserliche und päpstliche Faktion gespalten, wie sie es fortan jahrhundertelang blieb. Die Kaiserlichen, welche ihn nach dem Eintreffen Adalberts herbeigerufen hatten, hielten sich in der Johannipolis verschanzt, während die Päpstlichen oder Nationalen die Leostadt behaupteten, geführt von Adalbert und dem Papst selber, der sich in Helm und Harnisch ritterlich zeigte. Johann wollte Rom verteidigen, er rückte Otto bis an den Tiber entgegen, aber das Herz entsank ihm bald. Die Gegenpartei vergrößerte sich mit jedem Tage; das Volk, welches einst den Angriffen Hugos so entschlossen widerstanden hatte, zitterte vor den Schrecken eines Sturms. Der Sohn Alberichs fürchtete Verrat, raffte die Kirchenschätze zusammen und entwich mit Adalbert in die Campagna, wo er sich, wie es scheint, in Tivoli einschloß. Die Anhänger Johanns legten jetzt die Waffen ab, lieferten Geiseln aus, und der Kaiser zog am 2. November 963 zum zweitenmal in Rom ein.

Er versammelte Klerus, Adel und Häupter des Volks und zwang sie alle zu dem Eide, fortan keinen Papst zu ordinieren, ja nicht einmal zu wählen ohne seine und seines Sohnes Zustimmung. Er beraubte also die Römer des Rechts, welches sie selbst allezeit als ihr Kleinod, als den einzigen Akt städtischer Freiheit behauptet und auch die Karolinger anzutasten nicht gewagt hatten. Dies Recht, das Oberhaupt der Kirche zu wählen, gebührte eigentlich der ganzen Gemeinde der Christenheit und nicht der kleinen Anzahl wählender Römer; aber weil es die christliche Gesamtheit unmöglich auf praktische Weise ausüben konnte, war es stillschweigend seit alters der Stadt Rom überlassen worden, oder vielmehr: der jedesmalige Bischof Roms wurde auch als Haupt der allgemeinen Kirche anerkannt – ein unermeßliches Privilegium, welches in den Händen des Klerus, Ordo und Populus der Römer lag und das die früheren Kaiser als Häupter des allgemeinen Reichs nur durch das Bestätigungsrecht beschränkt hatten.

Am 6. November berief Otto eine Synode in den St. Peter. Wie zur Zeit des Patricius Karl sollte über einen beschuldigten Papst unter dem Vorsitz der weltlichen Gewalt gerichtet werden; aber Johann XII. hatte weder wie Leo III. zu diesem Gericht seine Zustimmung gegeben, noch war er dabei anwesend, noch erklärten sich jetzt die Bischöfe für unbefugt, den Apostolischen Stuhl zu richten. Die Zeiten hatten sich geändert; ein Kaiser trat in seiner Herrschermacht als Ordner des verfallenen Kirchenregiments auf, er legte schonungslos die Schande des Papsts, der ihn selbst gesalbt hatte, den Augen der Welt bloß, er rief das Volk herbei, ihn anzuklagen, und seinem Gebote gehorchte eine Synode, die zum erstenmal einen Papst richtete und absetzte, ohne ihn zu hören, und dann einen kaiserlichen Kandidaten zu seinem Nachfolger erhob.

Liutprand, damals Bischof von Cremona, hat als Augenzeuge die Akten dieser Synode verzeichnet; er bemerkte alle anwesenden Bischöfe des römischen Gebiets, und wir erfahren hier, daß sehr alte Bistümer trotz der Sarazenen wenigstens als Titel noch fortbestanden. Von den Suburbikarbischöfen waren erschienen: die von Albano, Ostia und Portus, von Praeneste, Silva Candida und der Sabina; ferner die Bischöfe von Gabium, Velletri, Forum Claudii (Oriolum), Bleda und Nepi, von Caere, Tibur, Alatri und Anagni, von Trevi, Ferentino, Norma und Veruli, von Sutri, Narni, Gallese und Falerii, von Orta und Terracina. Liutprand bemerkte nur dreizehn Kardinäle von folgenden Titeln: Balbina, Anastasia, Lorenzo in Damaso, Chrysogonus, Equitius, Susanna, Pammachius, Calixtus, Caecilia, Lorenzo in Lucina, Sixtus, IV Coronatorum und Santa Sabina. Mehrere waren dem flüchtigen Johann gefolgt, manche Titel mochten eingegangen sein. Der Geschichtschreiber nennt als anwesend alle Minister des päpstlichen Palasts, die Diakonen und Regionarier, die Notare, selbst den Primicerius der Sängerschule, und noch größere Aufmerksamkeit erregt die Erwähnung einiger römischer Großen, unter denen wir manche uns bereits bekannte Namen wiederfinden. Stephan, Sohn des Superista Johannes, Demetrius, Sohn des Meliosus, Crescentius vom Marmornen Pferde (hier zum erstenmal so genannt), Johannes Mizina (besser de Mizina), Stephanus de Imiza, Theodorus de Rufina, Johannes de Primicerio, Leo de Cazunuli, Richardus, Petrus de Canapara, Benedikt und sein Sohn Bulgamin waren damals die vornehmsten Römer der kaiserlichen Partei, während andere Edle den Papst auf seiner Flucht begleitet hatten oder auf ihren Burgen in der Campagna lagen. Die römische Plebs wurde durch die Kapitäne der Miliz vertreten, deren Haupt Petrus mit dem Zunamen Imperiola war. Seine besonders bemerkte Anwesenheit beweist die selbständigere Ausbildung der plebejischen Elemente in Rom, und diese stammte von Alberich her. Wenn dieser den Römern eine Verfassung gegeben, wenn er wirklich Senat und Volkstribunen, ja zwei jährliche Konsuln eingesetzt hätte, so würde einem Beobachter wie Liutprand keine dieser städtischen Würden entgangen sein; aber er gedenkt weder des Senats, noch der Senatoren, noch anderer Magistrate mit einer Silbe, sondern spricht nur von Primaten der Stadt, von Milizen und ihrem Kapitän als Vertreter der »Plebs«, und führt sonst alle uns bekannten Palastämter auf.

Die Vollständigkeit aller Wahlklassen machte die Synode jener zur Zeit Leos III. ähnlich, und wie diese war sie Konzil, Reichstag und Gerichtshof zugleich. Der Vorsitz eines mächtigen Kaisers, die Anwesenheit so vieler Bischöfe, Herzöge und Grafen Deutschlands wie Italiens gaben ihr die höchste Bedeutung, und die Zuziehung der Römer aller Stände sollte sie vor dem Vorwurf ungesetzlicher Gewalt schützen. Aber der Prozeß machte sie schließlich doch zu einem Akt kaiserlicher Diktatur. Johannes von Narni und der Kardinaldiaconus Johann traten als die vornehmsten Ankläger des abwesenden Papstes auf; die Anklage las der Kardinal Benedikt. Otto sprach nicht Lateinisch; der Kaiser der Römer befahl daher seinem Sekretär Liutprand, den Römern an seiner Statt zu antworten.

Das Vorladungsschreiben an den Papst besagte, was diesem Heiligen Vater schuld gegeben wurde: »Dem höchsten Pontifex und allgemeinen Papst, dem Herrn Johannes, Otto von Gottes Gnaden Imperator Augustus, mit den Erzbischöfen und Bischöfen Liguriens, Tusziens, Sachsens und des Frankenlandes, Gruß im Herrn. Nach Rom gekommen im Dienste Gottes, haben wir die römischen Bischöfe, die Kardinäle und Diakonen, außerdem das gesamte Volk befragt, warum Ihr abwesend seid und warum Ihr uns, Eure und Eurer Kirche Verteidiger, nicht sehen wollt. Sie haben uns schändliche Dinge von Euch berichtet, daß sie uns schamrot machen würden, sagte man sie selbst einem Komödianten nach. Wir wollen Eurer Herrlichkeit nur einiges angeben, denn für die Aufzählung von allem möchte ein Tag zu kurz sein. Wisset denn, nicht wenige, sondern alle, sowohl Weltliche als Geistliche, haben Euch angeklagt des Mordes, des Meineids, der Tempelschändung, der Blutschande mit Eurer eigenen Verwandten und mit zweien Schwestern. Sie erklären noch anderes, wovor das Ohr sich sträubt, daß Ihr dem Teufel zugetrunken und beim Würfeln Zeus, Venus und andere Dämonen angerufen habt. Wir bitten daher Ew. Väterlichkeit dringend, nach Rom zu kommen und Euch von all dem zu reinigen. Fürchtet Ihr aber die Exzesse des Volks, so geloben wir Euch, daß nichts wider den Kanon geschehen soll. Gegeben am 6. November.«

Der Beschuldigte antwortete aus seinem Versteck kurz und als Papst: »Johannes Bischof, Knecht der Knechte Gottes, allen Bischöfen. Wir haben sagen gehört, daß Ihr einen anderen Papst machen wollt; wenn Ihr das tut, so exkommuniziere ich Euch durch den allmächtigen Gott, und Ihr sollt weder jemand ordinieren noch die Messe lesen dürfen.« Die Bischöfe bespöttelten den Stil dieses Breves, welchem man anmerkte, daß sich Johann nur im Vulgär auszudrücken gewohnt war. Nach dem Kanon mußte ein beschuldigter Bischof dreimal vorgeladen werden; der Kaiser aber begnügte sich mit zweimaliger Vorladung. Er wurde darauf Ankläger und Richter zugleich, und nachdem die Synode die Absetzung beantragt hatte, wurde Johann XII. ohne Verteidigung als Verbrecher und Hochverräter des Pontifikats verlustig erklärt. Ein nicht völlig kanonisches Verfahren konnte der Synode vorgeworfen werden, aber die Welt erträgt rechtlicher die Verstöße gegen kanonische Formen als die gegen die Würde der Menschheit.

An Stelle Johanns wurde ein vornehmer Römer vom Kaiser als Kandidat bezeichnet, am 4. Dezember gewählt, am 6. geweiht. Leo VIII. stieg wider das Kirchengesetz aus dem Laienstande auf den Stuhl Petri, denn der Kardinalbischof Sico von Ostia hatte ihn erst mit einem summarischen Verfahren nacheinander zum Ostiarius, Lector, Akolythen, Subdiaconus, Diaconus, Presbyter und Papst geweiht. Seines Standes war er Protoscriniar der Kirche; seinen Namen lesen wir in Urkunden jener Zeit. Er wohnte auf dem Clivus Argentarii, der heutigen Salita di Marforio, welche Straße seither »Aufstieg des Leo Protus« (Protoscriniarius) genannt wurde; noch im XIII. Jahrhundert hieß dort eine Kirche S. Lorenzo de ascensa Proti. Sein unbescholtenes Leben hatte ihn dem Kaiser empfohlen, der nur einen würdigen Mann zum Nachfolger eines Wüstlings erheben durfte.

Den Römern die Einquartierungslast zu erleichtern, ließ Otto einen Teil seiner Truppen nach San Leo abziehen; er selbst feierte das Weihnachtsfest in Rom, ohne zu ahnen, daß man sich gegen ihn verschwor. Johann XII. war durch seine Absetzung ein Gegenstand der Teilnahme geworden, und noch mehr: er war der Sohn des großen Alberich, der vom römischen Volk frei gewählte Papst. Am 3. Januar 964 wurden plötzlich die Sturmglocken gezogen: die Römer stürzten nach dem Vatikan, wo Otto wohnte, doch ihre Absicht mißlang. Die Kaiserlichen trieben die Angreifer zurück, zersprengten die Barrikade auf der Engelsbrücke und hieben die Flüchtlinge nieder, bis Otto selbst dem Gemetzel Einhalt gebot. Dies war der erste Aufstand des Römervolks gegen einen deutschen Kaiser. Am folgenden Tag erschienen die Römer Gnade bittend vor ihm; sie schworen über dem Apostelgrabe, ihm und dem Papst Leo gehorsam zu sein. Er kannte den Wert dieses Eides, nahm ihre hundert Geiseln und entließ die Gedemütigten nach der Stadt. Dann blieb er noch eine volle Woche in Rom; auf Bitten Leos gab er selbst die Geiseln frei, hoffend, seinem Papst in so schwieriger Lage dadurch Freunde zu erwerben, und sodann brach er um die Mitte des Januar 964 nach Spoleto auf, Adalbert zu erreichen. Er ließ die Stadt in Erbitterung, den Papst wie ein Lamm unter Wölfen zurück. Das Blut, welches am 3. Januar geflossen war, trocknete in Rom nicht mehr; der Haß gegen die Fremdlinge sog daraus Nahrung, und die gewaltsam niedergedrückten Römer sahen kaum ihre Gefangenen frei und den Kaiser entfernt, als sie ihrer Rachlust Luft zu machen eilten.


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