Ferdinand Gregorovius
Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter
Ferdinand Gregorovius

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2. Verwirrung in Rom. Bonifatius VI. Papst. Stephanus VI. Papst. Die Leichensynode, das Totengericht über Formosus. Die Basilika des Lateran stürzt ein. Ursachen jenes empörenden Frevels. Der Libell des Auxilius. Die Invektive gegen Rom. Schreckliches Ende des Papsts Stephanus VI.

Der Tod des Formosus gab das Zeichen zu langen Tumulten in Rom. Die tuszische und die spoletische Faktion bemächtigten sich aller Gewalt, der Stuhl Petri aber wurde eine Beute der Großen und in schneller Folge von Päpsten besetzt, welche, kaum heraufgestiegen, blutig in ihr Grab versanken. Das Papsttum, unter Nikolaus und Hadrian und noch unter Johann VIII. zu großen Plänen emporgekommen, sank inmitten der allgemeinen Auflösung aller politischen Dinge tief darnieder. Der Kirchenstaat wurde von tausend Räubern in Besitz genommen, und selbst die geistliche Gewalt des Papstes war bald nichts mehr als ein Titel ohne Kraft. Eine Finsternis unheimlicher Art breitet sich über Rom aus, kaum erhellt durch zweifelhafte Schimmer, die hie und da aus alten Chroniken auf diese Periode fallen – ein schreckliches Schauspiel, worin erkennbar sind gewalttätige Barone, die sich Konsuln oder Senatoren nennen, brutale oder unselige Päpste, die aus ihrer Mitte emporkommen, schöne, wilde und verbuhlte Weiber, schattenhafte Kaiser, welche kommen, kämpfen und verschwinden – und alle diese Erscheinungen jagen in tumultuarischer Hast am Blick vorüber.

Die Römer hatten Bonifatius VI. gewaltsam auf den Stuhl Petri gesetzt: nach fünfzehn Tagen war er tot. Die Großen von der spoletischen oder nationalen Partei erhoben hierauf Stephan VI., den Sohn des römischen Presbyters Johann. Obwohl dieser neue Papst anfangs aus Furcht Arnulf anerkannte, wandte er sich doch sofort von ihm ab, als er Italien verlassen hatte und Lambert wieder in Pavia eingezogen war. Aufgereizt durch die Feinde des Formosus, zu denen er selbst gehörte, in den Händen der Rom beherrschenden Lambertiner und von einem düstern Fanatismus des Parteihasses ergriffen, welcher den Charakter völligen Wahnsinnes annahm, schändete Stephan die Geschichte des Papsttums durch eine Szene der Barbarei, wie sie niemals eine Zeit gesehen hat.

Ein feierliches Gericht sollte über Formosus gehalten werden: der Tote wurde in Person vor das Tribunal einer Synode geladen. Es war im Februar oder März 897. Der Kaiser Lambert selbst war mit seiner Mutter eben nach Rom gekommen, wo er jetzt als Herr gebot. Die Kardinäle und Bischöfe und viele andere geistliche Würdenträger versammelten sich. Die Leiche des Papsts, ihrer Gruft entrissen, worin sie schon mehrere Monate geruht hatte, wurde mit den pontifikalen Gewändern bekleidet und im Konziliensaal auf einen Thron niedergesetzt. Der Advokat des Papsts Stephanus erhob sich, richtete sich gegen diese schauerliche Mumie, welcher ein bebender Diaconus als Anwalt zur Seite stand, hielt ihr die Klagepunkte entgegen, und der lebende Papst fragte den toten in irrsinniger Wut: »Warum hast du aus Ehrsucht den Apostolischen Stuhl usurpiert, da du doch zuvor Bischof von Portus warst?« Der Anwalt des Formosus brachte seine Verteidigung vor, wenn ihm Schauder zu reden erlaubte; der Tote ward überführt und verurteilt; die Synode unterschrieb sein Absetzungsdekret, sprach das Verdammungsurteil über ihn aus und bestimmte, daß alle diejenigen, welche Formosus ordiniert hatte, neu zu ordinieren seien.

Die päpstlichen Gewänder wurden der Mumie abgerissen, die drei Finger der rechten Hand, womit die Lateiner den Segen erteilen, abgeschnitten, und man schleppte den Toten mit barbarischem Geschrei aus dem Saal, schleifte ihn durch die Straßen und stürzte ihn unter dem Zulauf des heulenden Pöbels in den Tiberfluß. Kein Blitz des Himmels, der doch so oft den Päpsten willfährige Wunder getan, fiel auf die »Synode des Entsetzens«, kein Märtyrer erhob sich zornig aus seiner Gruft, aber der Zufall, welcher bisweilen die Stelle der Vorsehung vertritt, fügte es, daß gerade in dieser Zeit die altersschwache Basilika des Lateran zusammenstürzte. Es wird nicht an Menschen gefehlt haben, welche in dem Einsturz der Haupt- und Mutterkirche der Christenheit eine Vorbedeutung des Sturzes des Papsttums selbst erkannten.

Man mag sich aus der frevelhaften Szene der Leichensynode mit dem Kardinal Baronius hinter das Gleichnis flüchten, daß die Kirche von ihr nicht geschändet werden könne, weil sie wie die Sonne bisweilen von Gewölk verdüstert werde, um dann desto heller zu strahlen; allein jene Synode dient dem Geschichtschreiber, welcher von Gleichnissen absieht, als ein Zeugnis für den moralischen Zustand ihrer Zeit. Er wird behaupten dürfen, daß Päpste, Klerus, Adel und Volk in Rom in einer Barbarei lebten, wie sie nicht entsetzlicher gedacht werden kann. Der wilde Haß der von Formosus verdammten Römer, eines Sergius, Benedikt und Marinus (sie waren Kardinalpresbyter), eines Leo, Paschalis und Johann (Kardinaldiakonen, die das spätere Konzil Johanns IX. namentlich bezeichnet), die Rachlust der Nationalpartei, welche die Krönung Arnulfs, des ersten deutschen Kaisers, durch den von ihr abgefallenen Papst zur Wut trieb, die politischen Bedingungen Stephans VI., der, von Lambert gedrängt, ihm schmeichelte: all dies hatte jene Frevel herbeigeführt. Der scheußliche Prozeß holte einige Rechtsgründe aus dem Kanon hervor: die frühere Verdammung des Bischofs Formosus, seinen Eidbruch, von dem ihn indes Marinus I. losgesprochen hatte, endlich seine Erhebung von einem Bistum zum Pontifikat. Beschlüsse alter Konzilien hatten es den Bischöfen untersagt, von einer Stadt in die andere überzugehen: aber andere Dekrete hatten solche Fälle durch die Not der Umstände für erlaubt erklärt, und eine Synode Johanns IX. im Jahre 898 entschied sich für diese Ansicht in bezug auf Formosus, obwohl sie hinzufügte, daß jenes nicht kanonische Beispiel nicht nachzuahmen sei.

Formosus fand an einigen mutigen Männern auch in jener Zeit seine Verteidiger, nämlich an Priestern, die von ihm geweiht worden waren und gegen die Ungültigkeitserklärung ihrer Ordination protestierten. Auxilius schrieb eine Schrift, worin er den unglücklichen Papst mit Ruhm bedeckte, und ein anderer unbekannter Geistlicher richtete eine feurige Invektive an Rom, worin er die ganze Stadt entgelten ließ, was die Priester verschuldet hatten, und sich erinnerte, daß sie von jeher ihre Wohltäter umgebracht habe. Romulus und Remus, ihre Gründer, seien der eine durch Brudermord, der andere durch das Schwert von Empörern auf dem Quirinal gefallen; von Petrus und Paulus (er hätte sie sehr gut die zweiten Gründer Roms nennen dürfen, oder dies schwebte ihm vor) sei der eine gekreuzigt, der andere enthauptet worden; und so habe die Stadt ihre Wut auch an Formosus ausgelassen, einem heiligen, gerechten und katholischen Manne.

Das Verhängnis ereilte indes Stephan noch im Herbst desselben Jahres 897. Sein Frevel brachte die Freunde des im Grabe geschändeten Papsts und alle wohlgesinnten Römer auf; die deutsche Partei in Rom faßte Mut; das Volk erhob sich; der verbrecherische Stephan wurde ergriffen, in einen Kerker geworfen und dort erwürgt. Jener Sergius, sein Freund und erbitterter Gegner des Formosus, setzte ihm jedoch, als er selbst wenige Jahre später wirklich den Apostolischen Stuhl einnahm, ein Grabmal im St. Peter, dessen Inschrift von seinem Sturz und Tod berichtet und noch den Haß gegen Formosus ausspricht.


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