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Ferdinand Gregorovius
Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter
Inhalt

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  • Ferdinand Gregorovius
  • Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter
  • Erstes Buch
  • Kapitel 4
  • Kapitel 5
  • Zweites Kapitel
  • Kapitel 7
  • Kapitel 8
  • Kapitel 9
  • Kapitel 10
  • Drittes Kapitel
  • Kapitel 12
  • Kapitel 13
  • Viertes Kapitel
  • Kapitel 15
  • Kapitel 16
  • Fünftes Kapitel
  • Kapitel 18
  • Kapitel 19
  • Sechstes Kapitel
  • Kapitel 21
  • Kapitel 22
  • Siebentes Kapitel
  • Kapitel 24
  • Kapitel 25
  • Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter
  • Zweites Buch
  • Kapitel 28
  • Kapitel 29
  • Kapitel 30
  • Zweites Kapitel
  • Kapitel 32
  • Kapitel 33
  • Kapitel 34
  • Kapitel 35
  • Drittes Kapitel
  • Kapitel 37
  • Kapitel 38
  • Kapitel 39
  • Viertes Kapitel
  • Kapitel 41
  • Kapitel 42
  • Kapitel 43
  • Kapitel 44
  • Fünftes Kapitel
  • Kapitel 46
  • Kapitel 47
  • Sechstes Kapitel
  • Kapitel 49
  • Kapitel 50
  • Siebentes Kapitel
  • Kapitel 52
  • Kapitel 53
  • Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter
  • Drittes Buch
  • Kapitel 56
  • Kapitel 57
  • Zweites Kapitel
  • Kapitel 59
  • Kapitel 60
  • Kapitel 61
  • Drittes Kapitel
  • Kapitel 63
  • Kapitel 64
  • Viertes Kapitel
  • Kapitel 66
  • Kapitel 67
  • Fünftes Kapitel
  • Kapitel 69
  • Kapitel 70
  • Sechstes Kapitel
  • Kapitel 72
  • Kapitel 73
  • Siebentes Kapitel
  • Kapitel 75
  • Kapitel 76
  • Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter
  • Viertes Buch
  • Kapitel 79
  • Kapitel 80
  • Kapitel 81
  • Zweites Kapitel
  • Kapitel 83
  • Kapitel 84
  • Kapitel 85
  • Kapitel 86
  • Drittes Kapitel
  • Kapitel 88
  • Kapitel 89
  • Viertes Kapitel
  • Kapitel 91
  • Kapitel 92
  • Kapitel 93
  • Kapitel 94
  • Fünftes Kapitel
  • Kapitel 96
  • Kapitel 97
  • Sechstes Kapitel
  • Kapitel 99
  • Kapitel 100
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  • Kapitel 103
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  • Fünftes Buch
  • Kapitel 106
  • Kapitel 107
  • Kapitel 108
  • Zweites Kapitel
  • Kapitel 110
  • Kapitel 111
  • Kapitel 112
  • Kapitel 113
  • Drittes Kapitel
  • Kapitel 115
  • Kapitel 116
  • Kapitel 117
  • Viertes Kapitel
  • Kapitel 119
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  • Kapitel 122
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  • Kapitel 124
  • Kapitel 125
  • Kapitel 126
  • Sechstes Kapitel
  • Kapitel 128
  • Kapitel 129
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  • Kapitel 132
  • Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter
  • Sechstes Buch
  • Kapitel 135
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  • Kapitel 137
  • Kapitel 138
  • Zweites Kapitel
  • Kapitel 140
  • Kapitel 141
  • Kapitel 142
  • Drittes Kapitel
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  • Kapitel 148
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  • Fünftes Kapitel
  • Kapitel 152
  • Kapitel 153
  • Sechstes Kapitel
  • Kapitel 155
  • Kapitel 156
  • Kapitel 157
  • Kapitel 158
  • Kapitel 159
  • Siebentes Kapitel
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  • Siebentes Buch
  • Kapitel 167
  • Kapitel 168
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  • Siebentes Kapitel
  • Kapitel 195
  • Kapitel 196
  • Kapitel 197
  • Kapitel 198
  • Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter
  • Achtes Buch
  • Kapitel 201
  • Kapitel 202
  • Kapitel 203
  • Zweites Kapitel
  • Kapitel 205
  • Kapitel 206
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  • Drittes Kapitel
  • Kapitel 209
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  • Viertes Kapitel
  • Kapitel 212
  • Kapitel 213
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  • Kapitel 400
  • Kapitel 401
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  • Kapitel 404
  • Kapitel 405
  • Kapitel 406
  • Siebentes Kapitel
  • Kapitel 408
  • Kapitel 409
  • Kapitel 410
  • Kapitel 411
  • Schluß der Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter
Ferdinand Gregorovius

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3. Vakanz des Heiligen Stuhls. Nikolaus III. Orsini Papst. Reichsrechtliche Anerkennung des Kirchenstaats. Die Romagna dem Papst abgetreten. Bertold Orsini erster päpstlicher Graf der Romagna. Karl legt den Vikariat in Tuszien und die Senatsgewalt nieder. Konstitution Nikolaus' III. über die Besetzung des Senats. Mattheus Rubeus Orsini Senator. Johann Colonna und Pandulf Savelli Senatoren. Nepotismus. Nikolaus III. stirbt 1280.

Sechs Monate lang blieb der Heilige Stuhl wiederum unbesetzt, während die Kardinäle von Viterbo aus die Geschäfte der Kirche verwalteten. Karl, begierig einen Papst seiner Partei durchzusetzen, hinderte die Wahl, ohne seine Absicht zu erreichen; denn die Lateiner widerstanden im Konklave den Franzosen mit immer mehr Erfolg. Nachdem die ungeduldigen Bürger Viterbos die Wahlherren in ihr Stadthaus eingeschlossen hatten, ward am 25. November der einflußreichste unter den Kardinälen, Johann Gaëtani Orsini, als Nikolaus III. proklamiert.

In diesem hochgesinnten Sohne des einst zu Friedrichs II. Zeit berühmten Senators Mattheus Rubeus lebte nicht die fromme Richtung, aber die ganze Kraft seines Vaters fort. Unter Innocenz IV. war er zum Kardinal von S. Niccolò in Carcere, zum Protektor des Minoritenordens und zum Generalinquisitor gemacht worden; unter acht Päpsten hatte er gedient, bei sieben Papstwahlen mitgewirkt; Johann XXI. hatte er auf den Heiligen Stuhl erhoben und wohl auch beherrscht. In den Wissenschaften gebildet, in allen Geschäften der Welt erfahren, war er das entschiedene Haupt des Kardinalkollegium. Sein erlauchtes Römergeschlecht nahm seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts die höchsten Stellen in der Kirche und der Republik ein; dies gab dem Kardinal ein fürstliches Bewußtsein, verleitete ihn aber, als er Papst wurde, zu einem alle Grenzen übersteigenden Nepotismus. Er war in der Tat ein römischer Grande, kraftvoll und königlich, rücksichtslos Schätze aufhäufend, ganz weltlich gesinnt, voll Liebe zu seiner Vaterstadt, nicht ohne patriotisches Gefühl für sein Vaterland und voll Haß gegen die Fremden, die darin schalteten. Wenn er statt Clemens IV. auf dem Stuhle Petri gesessen hätte, so würde das Haus Anjou wohl nicht nach Italien gekommen sein.

Johann Gaëtani Orsini bestieg als der erste Römer seit Honorius III. den Heiligen Stuhl unter dem Namen Nikolaus III. am 26. Dezember 1277, wo er in Rom die Weihe nahm. Seinen nur kurzen Pontifikat machte der günstige Abschluß des Konkordats mit Rudolf von Habsburg und die Wiedererlangung der Rechte auf den römischen Senat sehr bedeutend. Die flüchtigen Regierungen seiner Vorgänger hatten zu keinem endgültigen Vertrage mit dem neuen Reichshaupte geführt. Rudolf hatte mehrmals die Absicht gezeigt, nach Italien zu ziehen, und die Päpste hatten ihn wiederholt davon abgemahnt. Die Vorstellung, daß der erste Habsburger aus freier Entsagung auf die Romfahrt und die Kaiserkrone verzichtet habe, ist unrichtig: er begehrte sie vielmehr öfters und sehr dringend, schon deshalb, weil ihm die Kaiserwürde zur Begründung seiner Dynastie notwendig schien. Die Zugeständnisse, die er Nikolaus III. machte, waren in der Tat die Bedingungen seiner Kaiserkrönung. Nur die inneren Verhältnisse Deutschlands und der schnelle Wechsel der Päpste hinderten ihn wie einst Konrad III., die Romfahrt anzutreten, zu welcher ihn selbst italienische Städte aus Verzweiflung über ihre Zerrissenheit durch die Faktionen als Retter dringend herbeiriefen. Der große Ghibelline Dante hat es weder ihm noch seinem Sohne Albrecht verziehen, daß sie den Garten des Reichs und das verwitwete Rom sich selbst überließen, aber Deutschland wurde dem beginnenden Hause Habsburg gerade deshalb zu Dank verpflichtet.

Nikolaus III. wollte den Kirchenstaat auf staatsrechtlichen Grundlagen ordnen: dies war sein höchstes Ziel. Er forderte von Rudolf die Erneuerung der Verträge von Lausanne und verlangte, daß der Inhalt des Kirchenstaats nach seinen Städten urkundlich angegeben werde, wie er in früheren Diplomen verzeichnet war. In den weitesten Grenzen alter Schenkungen sollte derselbe für die Dauer festgestellt werden. Am 19. Januar 1278 bevollmächtigte zu Wien Rudolf den Minoriten Konrad, die Privilegien zu Lausanne zu erneuern, und diesen Akt vollzog der Gesandte in Rom am 4. Mai. Man holte aus dem päpstlichen Archiv Pergamente hervor, um die Rechte der Kirche auf die Romagna und Pentapolis zu verbriefen; man vermochte freilich nicht die erste und berühmteste aller Schenkungsurkunden vorzuweisen, sondern begann die Reihe mit dem sogenannten Privilegium Ludwigs des Frommen und ging dann zu den Diplomen Ottos I. und Heinrichs II. fort. Der Papst schickte die Abschrift der betreffenden Stellen nach Deutschland, und Rudolf nahm die Echtheit jener Kaiserdiplome sofort an, ohne eine kritische Prüfung über sie anzustellen. Das älteste Geschenk von Ländern an die Päpste war der Exarchat und die Pentapolis, Schenkungen Pippins; ihre Ansprüche auf diese Provinzen hatten sie nicht verwirklicht, denn seit den Ottonen waren dieselben beim Reiche festgehalten worden, ohne daß irgendein Papst dagegen namhaften Einspruch erhob. Auch Rudolf sträubte sich, Ländern zu entsagen, welche er selbst den »Fruchtgarten des Reichs« nannte; aber er wich dem entschiedenen Willen Nikolaus' III., der ihm nur unter dieser Bedingung die von Karl als Vikar verwalteten Reichsrechte in Toskana bot. Mit großem Geschick bedienten sich die Päpste sowohl Rudolfs als Karls, um den einen durch den andern zu beschränken. Am 29. Mai bevollmächtigte jener seinen Boten Gottfried, die Akte seines Kanzlers aufzuheben, welcher von der Romagna im Namen des Reichs den Treueid gefordert hatte, worauf der deutsche Gesandte am 30. Juni 1278 zu Viterbo die urkundliche Abtretung der genannten Länder dem Papst einhändigte.

Nikolaus III. eilte nunmehr, Besitz von der Romagna zu nehmen, um dort sein Geschlecht fürstlich zu versorgen. Seine Boten forderten Städte und Herren auf, der Kirche zu huldigen: die meisten taten es, einige weigerten sich. Familiendynasten, Männer von Geist und Kraft, von denen mancher auf einem größeren Schauplatz ruhmvolle Taten würde verrichtet haben, waren dort seit den Hohenstaufen teils als Guelfen, teils als Ghibellinen emporgekommen, hatten das Regiment in den zerrütteten Republiken an sich genommen und gründeten mehr oder minder dauernde Herrschaften, welche die Gewalt des Papsts drei Jahrhunderte lang nachdrücklicher bestritten, als es die Demokratien vermochten. Diese Signoren nannte man im Gegensatz zu den republikanischen Behörden »Tyrannen« ( tyrampni), und sie waren es im Sinne der Städtetyrannen des Altertums, durch die Gemeinde beschränkte Alleinherrscher oder königgleiche Podestaten. Sie huldigten damals, wie durch Überraschung, dem Papst. Die Malatesta von Veruclo in Rimini, die Polentanen in Ravenna, Guido von Montefeltre, einst Prosenator Heinrichs von Kastilien in Rom, dann bald durch List und Kühnheit Tyrann fast der ganzen Romagna und von der Kirche exkommuniziert, unterwarfen sich; selbst das mächtige Bologna, durch die Faktionen der Lambertazzi und Geremei zerrissen, anerkannte zum erstenmal die Hoheit der Kirche über sich und sein städtisches Gebiet. Diese berühmte Stadt, »die fruchtbare Mutter von Männern glänzender Gelehrsamkeit, hoher Staatsweisheit, Würde und Tugend, die immer sprudelnde Quelle der Wissenschaften«, betrachteten die Päpste seither als die schönste Perle in ihrer weltlichen Krone.

Wie zu Zeiten der Karolinger sandte der Papst wieder seine Rektoren in jene Länder; er machte dort seinen Nepoten Latinus Malabranca, den Kardinalbischof von Ostia, zum Legaten und den Sohn seines Bruders, Bertold Orsini, zum ersten Grafen der Romagna für den Heiligen Stuhl. Einen zweiten Neffen Ursus machte er zum Rector des Patrimonium Tusziens. Um jenen Nepoten Achtung zu verschaffen, nahm er neapolitanische Truppen unter Wilhelm L'Estendard in Dienst, wozu Karl als Vasall der Kirche verpflichtet war. So kam die Romagna rechtskräftig an die Päpste. Sie hüteten dies Kleinod voll Eifersucht, aber der Trotz der Romagnolen war nicht zu bändigen; die Städte bewahrten mannhaft ihre Freiheit und blieben nur im Schutzverhältnis zur Kirche; ihre Geschichte unter dem päpstlichen Zepter ist ewige Empörung und ewiger Wechsel zwischen Tyrannis und Demokratie.

Die Folge des Vertrages mit Rudolf war die Schwächung der Macht Karls. Man sagt, daß dieser König Nikolaus III. persönlich haßte und nicht minder von ihm gehaßt ward; denn der Papst war durch die wegwerfende Ablehnung der Vermählung einer königlichen Nichte mit einem seiner Nepoten beleidigt worden. Wie dem auch sei, ein so selbständiger Mann mußte dem zu großen Einflusse des Königs ein Ende machen. Er entzog ihm die Reichsstatthalterschaft in Toskana, weil dies Rudolf als Entschädigung für die Romagna forderte. Er zwang ihn, auch vom Senat abzutreten, denn weil Clemens IV. jenem Könige die senatorische Gewalt auf zehn Jahre gegeben hatte, so lief dieser Zeitraum mit dem 16. September 1278 ab. Wegen dieser wichtigen Dinge war Karl nach Rom gekommen, wo er vom Anfang Mai bis zum 15. Juni mit Nikolaus und den Römern unterhandelte. Er mußte sich dem Willen des Papsts fügen und erklärte sich bereit, die Senatorwürde niederzulegen. Nikolaus selbst ging im Juni nach Viterbo, von wo er die Kardinäle Latinus und Jakob Colonna nach Rom schickte, mit der Vollmacht, das Verhältnis des Heiligen Stuhls zum Senat zu ordnen, während noch die Offizianten Karls bis zum September im Amt verblieben.

Der Papst erklärte seinen Bevollmächtigten ausdrücklich, daß er selbst die Senatswahl nicht beanspruche, noch sich ein Recht darauf aneignen wolle, weil diese Einmischung ihm und der Kirche Gefahr bringen könne. Er anerkannte das Wahlrecht der Römer; jedoch dies Recht verlor seine Wichtigkeit, wenn der römische Senat in das Investiturverhältnis zurückkehrte, wie es Innocenz III. geschaffen hatte. Dies zu erreichen, wurde dem mächtigen Orsini nicht schwer. Er liebte Rom, seine Vaterstadt, mit patriotischem Gefühl; den französischen Einfluß zu brechen, hatte er im März 1278 drei Römer vom ersten Adel zu Kardinälen ernannt, Latino Frangipani Malabranca, Jacobus Colonna und seinen eigenen Bruder Jordan Orsini. Seine nationale Gesinnung gewann ihm sogar die ghibellinische Partei, und Karl war nicht einmal bei den Guelfen beliebt, deren Macht jetzt die Päpste selbst zu dämpfen suchten. Indem nun Nikolaus dem Könige die Senatsgewalt nahm, wollte er durch ein Gesetz verhüten, daß dieses Amt je wieder in die Hände fremder Fürsten geriet. Am 18. Juli 1278 erließ er eine epochemachende Konstitution. Er leitete darin das Recht der Päpste auf Rom von Constantin her, welcher die Herrschaft der Stadt ihnen übertragen habe, damit das Papsttum unabhängig sei. Der Papst, so erklärte er, muß durch die Kardinäle frei beraten sein; sein Urteil darf niemals wanken; die Entscheidung der Kardinäle darf kein weltlicher Terrorismus von der Wahrheit abschrecken; die Wahl des Papsts, die Ernennung der Kardinäle muß in voller Freiheit geschehen. Er berief sich auf alle Übelstände, welche die Senatsgewalt fremder Herren zur Folge gehabt hatte: Zerstörung der Mauern, Verunstaltung der Stadt durch Ruinen; Plünderung des Privatvermögens und der Kirchen; schimpflicher Wankelmut, wie die Aufnahme Konradins es bewiesen habe. Um die volle Unabhängigkeit der Kirche, den Frieden und das Wohl der Stadt Rom herzustellen, erlasse er demnach im Einverständnis mit dem heiligen Kollegium das Gesetz, daß hinfort kein Kaiser noch König, kein Fürst, Markgraf, Herzog, Graf oder Baron oder sonst ein mächtiger Edler ihrer Verwandtschaft Senator, Volkskapitän, Patricius oder Rector oder Beamter der Stadt zeitweise oder für immer werden, noch daß irgend jemand dazu für länger als ein Jahr ohne Erlaubnis des Papsts ernannt werden dürfe, bei Strafe der Exkommunikation des Erwählten wie der Wählenden. Dagegen seien die Bürger der Stadt, selbst wenn sie Verwandte jener Ausgeschlossenen und außerhalb der Stadt als Grafen und Barone mit nicht zu großer Gewalt bekleidet wären, der Fähigkeit, den Senat auf ein Jahr oder auf kürzere Zeit zu verwalten, keineswegs beraubt.

Diese Bestimmung zu Gunsten der Römer sollte sie für große Rechte entschädigen, welche das städtische Parlament dem Papst bereits übertragen hatte. Sie mochte vielen patriotisch erscheinen, doch sie erzeugte eine dauernde Gefahr; denn das Edikt Nikolaus' III. belebte den Ehrgeiz des Geschlechteradels, welcher nun zu neuer Größe gelangte. Orsini, Colonna, Annibaldi und Savelli strebten seither nach der Gewalt im Senat und suchten, wie andere Familien in anderen Städten, die Tyrannen Roms zu werden. Nur der dauernde Bezug der Stadt auf das Papsttum und die Teilung des Adels in Faktionen, welche einander das Gegengewicht hielten, hinderten das eine oder das andere Geschlecht, die erbliche Herrschaft Roms an sich zu reißen wie in den Zeiten der Grafen von Tusculum. Der Adel, welcher das Volksparlament beherrschte, hatte bereitwillig in die Forderungen Nikolaus' III. gewilligt und ihm die städtische Gewalt auf Lebenszeit übertragen, nicht als dem Papst, sondern als dem edlen Römer Orsini; denn so viel erlangte er nicht, daß er das senatorische Amt für immer mit der päpstlichen Gewalt vereinigte. Er selbst nannte sich nie Senator, aber Rom hatte ihm die Macht verliehen, das Stadtregiment zu ordnen und die Senatoren zu ernennen. Mehrere Päpste wurden seither vom römischen Volk nicht als solche, sondern persönlich zu Senatoren gemacht. Indem sie diese Wahl, in der Regel unter Verwahrung der Rechte des Papsttums, persönlich annahmen und gleichsam zu ersten Beamten der Stadt wurden, so ergab sich daraus ein sonderbares Mittelwesen von Souveränität und einem durch die Republik übertragenen Lehnsamt in ihrer päpstlichen Person.

Karl legte seine Senatorgewalt voll Unwillen in die Hände der Römer nieder. In einem Schreiben vom 30. August an Johann de Fossames, seinen Vikar, und an Hugo de Bisuntio, seinen Kämmerer in Rom, befahl er die Burg Rispampano, alle Kastelle und Türme in und außerhalb der Stadt und die Gefangenen auf dem Kapitol am festgesetzten Termin den Bevollmächtigten des römischen Volks und keineswegs des Papsts zu übergeben. Der förmliche Verzicht Karls fand hierauf im Beginne des September statt, und Nikolaus III. ernannte sofort mit Zustimmung der Römer zum Senator für ein Jahr seinen eigenen Bruder Mattheus Rubeus Orsini. Ihm folgten im Oktober 1279 Johann Colonna und Pandulf Savelli als Senatoren.

Für die Einbuße seiner Macht konnte sich Karl durch den Frieden entschädigt halten, welchen der Papst im Jahre 1280 zwischen ihm und Rudolf von Habsburg abschloß; denn der König der Römer anerkannte den König Siziliens; Karl wiederum erklärte, die Rechte des Imperium nicht verletzen zu wollen, und er empfing die Provence und Forcalquier als Lehen des Reichs. Der Klugheit Nikolaus' III. war demnach ein bedeutendes Werk gelungen: der Friede mit dem Reich, die reichsrechtliche Anerkennung des souveränen Kirchenstaats, die Beschränkung Karls, die Unterwerfung des Kapitols. In einer langen Reihe von Päpsten war er wieder der erste, der in den friedlichen Besitz der weltlichen Hoheit des Heiligen Stuhls gelangte. Ein monarchischer Geist lebte im Papst Orsini, dem Vorbilde mancher Nachfolger, welche kaum mehr darstellten als weltliche Fürsten über einen schönen Teil Italiens im Papstgewande. Die ideale Größe des Papsttums zeigte sich schon in Nikolaus III. in einer politisch-nationalen Verkleinerung.

Seit Innocenz III. war er der erste Papst, der seinen Nepoten Fürstentümer, und zwar auf Kosten des Kirchenstaats, zu stiften unternahm; die spätere Plage der Kirche, der Nepotismus, datiert schon von ihm. Dies und seine Goldgier setzten ihn erbittertem Tadel aus, woher ihm Dante einen Platz in seiner Hölle angewiesen hat. Nikolaus baute in der Tat Zion in seiner Blutsverwandtschaft auf. Wenn er seinen Plan ausgeführt hätte, Italien außer dem Kirchenstaat in drei Reiche, Sizilien, die Lombardei und Toskana, zu verwandeln, so würde er in den beiden letzten seine Nepoten zu Königen gemacht haben. So ausschweifende Ideen konnten die Päpste fassen, nachdem die Kaisergewalt zerstört war. Nikolaus liebte als römischer Magnat Pracht und Aufwand; ihn mit dem Vermögen der Kirche und der Christenheit zu bestreiten, war er nicht verlegen. Unter großen Kosten hatte er die Residenzen des Lateran und Vatikan wieder aufgebaut und auch bei Viterbo, wo die damaligen Päpste wohnten, in Soriano, sich einen schönen Landsitz eingerichtet. Dies Kastell hatte er wider alles Recht römischen Edlen entzogen und seinem Neffen Ursus übergeben. Er starb auch dort, vom Schlage getroffen, am 22. August des Jahres 1280, nach einer denkwürdigen Regierung von nicht vollen drei Jahren.


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