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Ferdinand Gregorovius
Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter
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  • Ferdinand Gregorovius
  • Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter
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  • Kapitel 405
  • Kapitel 406
  • Siebentes Kapitel
  • Kapitel 408
  • Kapitel 409
  • Kapitel 410
  • Kapitel 411
  • Schluß der Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter
Ferdinand Gregorovius

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Sechstes Kapitel

1. Innere Zustände Roms und der Römer. Die drei Volksklassen. Militische Organisation. Der Exercitus Romanus. Das System der Scholen. Allgemeinheit des Zunftwesens. Die Scholen der Fremden: Juden, Griechen, Sachsen, Franken, Langobarden und Friesen.

In diesem Kapitel wird versucht werden, die bürgerlichen Zustände der Stadt Rom im VIII. Jahrhundert darzustellen.

Eine dreifache Gliederung des Volks der Römer ist lange von uns bemerkt worden. die geistliche, die militische und die des geringeren Standes der Bürger, oder des Klerus, Adels und Volks im allgemeinen, denn im besondern gehen Klerus und Adel hie und da im Begriff der Judices und Optimaten ineinander über, wie der bewaffnete Bürgerstand in die Militia eintritt, als deren Häupter die reichen, durch namhaftes Geschlecht ausgezeichneten Römer erkannt werden. Die innere Einrichtung in bezug auf diese drei großen Klassen, von welchen der Papst gewählt wurde, darzulegen, ist das zweifelhafteste Unternehmen für den Geschichtschreiber der Stadt, und die Ungewißheit wird durch das Übergehen der geistlichen und weltlichen Elemente ineinander außerordentlich vermehrt.

Zur Zeit der Goten war die römische Kirche wie jedes andere Bistum auf ihre eigenen Angelegenheiten beschränkt gewesen, welche von denen der Stadt strenge gesondert blieben: diese fuhr fort, im Besitze ihrer munizipalen Verfassung und Selbstregierung zu sein, von dem Senat und den althergebrachten Beamten verwaltet, vom Präfekten gerichtet zu werden. Der Sturz der Gotenherrschaft und das grenzenlose Elend der folgenden Zeiten bewirkten den tatsächlichen Verfall der römischen Institutionen, ohne diese gewaltsam aufzuheben. Denn während in den Städten Italiens, welche die Langobarden eroberten, die alte Munizipalverfassung entweder unterging oder durch germanische Elemente verwandelt wurde, dauerten im Exarchat und römischen Dukat, wo die Langobarden nicht Gebieter waren, die justinianischen Gesetze wie die Reste der antiken Munizipalformen fort. Aber sowohl der Verfall aller Bürgerschaften als die Notwendigkeit militärischer Organisation, die jetzt zur Hauptsache wurde, hatten zur Folge, daß die antike Selbstregierung der Städte und ihrer Kurien unterging. Während der byzantinischen Herrschaft waren es kaiserliche, vom Exarchen ernannte Duces und Judices, welche an der Spitze aller bürgerlichen Angelegenheiten standen; aber auch schon in dieser Periode haben wir das Dunkel des städtischen Wesens beklagt und nur mit Sicherheit das allmähliche Erlöschen fast aller jener Einrichtungen erkannt, die zu Cassiodors Zeit noch aufrecht standen.

Eine Ursache indes zog große Umwandlungen nach sich: die Bedrängnis durch die Langobarden rief ein kriegerisches Wehrsystem ins Leben, welches Adel und Vollbürger in eine städtische Miliz vereinigte. Durch einen Zeitraum von fast zweihundert Jahren trug Rom vorwiegend den Charakter einer Stadt, die in zwei Systeme, das kirchliche und das militische, getrennt war. Wenigstens traten dort alle weltlichen Einrichtungen entschieden als militische auf, und wenn wir römische Titel von Beamten entdeckten, waren sie meistens nur die der Duces, Magistri Militum, der Tribunen und bisweilen der Comites und Chartularii. Die Schwäche der byzantinischen Regierung zeigte sich in nichts deutlicher als in der gänzlichen Vernachlässigung des Heerwesens. Wenn die Exarchen in Rom und in andern Städten ergebene kaiserliche Truppen zu erhalten vermochten, so würde der griechische Kaiser das aufstrebende Papsttum unterdrückt und die Losreißung Roms für alle Zeit verhindert haben. Aber die Byzantiner begnügten sich mit dem Eintreiben der Steuern; im übrigen überließen sie die Provinzen ihrem eigenen Schicksal.

Die Bürger Roms sahen sich zu ihrem Glück gezwungen, wieder die Waffen zu ergreifen, welche sie durch so lange Zeit Mietlingen überlassen hatten. Im Dienst der Republik oder des Reiches stehend, empfingen sie jedoch vom Kaiser Sold und gehorchten dem Dux oder den Anführern, welche ihnen der Exarch gab. Auf diesen Exercitus Romanus übte der Papst in der ersten Hälfte des VII. Jahrhunderts noch keinen Einfluß aus: das beweist jener Aufstand in Rom, als der Chartular Mauritius den Kirchenschatz mit Beschlag belegte, und ferner die Rebellion desselben byzantinischen Beamten gegen den Exarchen, die vom römischen Heer anfangs unterstützt wurde. Erst zur Zeit Martins I. entdeckten wir eine nationale Haltung des Exercitus, und die Exarchen begannen auf die Stimmung desselben Gewicht zu legen. Seither bildete sich der rein munizipale Charakter der Miliz fester aus; sie repräsentierte die politischen Rechte Roms. Der Geiz und die Schwäche der Byzantiner überließ dem Kirchenschatz die Löhnung an das Heer, und der fortdauernde Kampf der Päpste gegen die Ketzereien der Kaiser stärkte den nationalen Geist desselben. Wir haben in den ersten Bewegungen des Bilderstreits gesehen, wie eben dieser Exercitus als die Stütze des Papsts erschien und ihm seine weltliche Macht gründen half. Diese römische Miliz umfaßte die besitzenden Bürgerklassen und schloß nur den arbeitenden Stand und den Pöbel von sich aus. Ihre Anführer (seit der Mitte des VII. Jahrhunderts gebot kein griechischer Dux mehr) waren vornehme Römer, welche fortfuhren, den Titel Duces und Tribunen zu führen und bald auf ihre Familien zu vererben. Wie diese Führerstellen besetzt wurden, ist unbekannt, doch läßt sich mit Grund vermuten, daß die obersten Grade in der Miliz seit Hadrian vom Papst bestellt wurden, während sie wiederum nach altrömischer Weise die Unterbefehlshaber ernennen mochten. Nach den Regionen verteilt und in Regimenter ( numeri) gesondert, besaß dieselbe Miliz außer der soldatischen auch eine durchaus bürgerliche Einrichtung, die allmählich der Stadtverfassung selbst zur Grundlage diente. Sie stützte sich auf das System der Zünfte oder Scholen, welches, aus dem Römertum herübergenommen, während des politischen Verfalles sich erhalten und weiter ausgebildet hatte.

Der Begriff der Scholen findet sich ausdrücklich seit den Zeiten Diokletians, wo die Hausbeamten des kaiserlichen Palasts wie die Leibwache (3500 Mann in 7 Scholen) so eingeteilt waren. Ursprünglich bezeichnete dieser Ausdruck solche Häuser, worin Leute von demselben Geschäft zusammenkamen, um gemeinschaftliche Interessen zu besorgen, und von dem Zusammenkunftsort ging er dann auf die Korporierten selbst als Scholares über. Sie bildeten einen Verein mit Rechten bürgerlicher Genossenschaft unter ihren Beamten, welche die Innungsangelegenheiten statutengemäß besorgten. Der erste derselben hieß Primicerius oder Prior, und nach ihm werden der Secundus, Tertius und Quartus der Schola genannt. Außerdem hatten alle Scholen Schutzvorstände, die man Patroni nannte, einflußreiche Personen, welche ihnen als Protektoren und Advokaten der Republik gegenüber dienten. Die militischen Scholen der Stadt besaßen gemeinschaftliches Eigentum und konnten Güter in Pacht nehmen. Es kann in Diplomen bemerkt werden, daß für die Innung der Miliz der Ausdruck publicus numerus militum seu bando (bandus) gebraucht wurde, numerus oder bandus aber bezeichnete an sich die städtische Einteilung nach Regimentern. Miles wurde jeder einzelne in der Militia dienende Bürger genannt, und schon im VIII. Jahrhundert war dieser Titel als ehrenvolle Auszeichnung des Standes in Gebrauch. Die Numeri waren in dieser Epoche überhaupt in den langobardischen Städten wesentlich die aus den waffenfähigen Vollbürgern gebildete Stadtmiliz, welche zugleich die politischen Rechte der Bürgerschaft vertrat, daher der Exercitus Romanus bald mit dem Senatus Populusque Romanus identisch wurde und in dieser Eigenschaft bei den Papstwahlen so bedeutend auftreten konnte.

Dasselbe Zunftwesen erstreckte sich durch alle Klassen der römischen Bürgerschaft. Obwohl für unsere Periode in Urkunden Zünfte Roms außer den Milizen und Peregrinen, den Notaren und päpstlichen Sängern nicht besonders genannt werden, so waren sie doch unzweifelhaft vorhanden. Es gab damals Innungen der Notare oder Tabellionen ( schola forensium in Ravenna), der Ärzte, Handwerker, Kaufleute und Gewerbetreibenden jeder Art. Solche Körperschaften, nach dem Handwerk auch Artes genannt, besaßen ihre Statuten oder Pacta; die Mitglieder zahlten beim Eintritt eine vorschriftmäßige Summe und beschworen die Innungsgesetze. Ein Prior oder Primicerius leitete den Verein, wachte über die Aufrechterhaltung des Statuts und vertrat die Zunft dem Staat gegenüber, welchem für das Privilegium eine Abgabe entrichtet wurde. Die Kasse der Zunft zahlte Unterstützungen, sorgte für die Kranken und Armen, für die Beerdigung der toten Mitglieder und rüstete Festmahle aus wie im Altertum. Überhaupt müssen die Zünfte des VIII. Jahrhunderts den antiken Vereinen sehr ähnlich gewesen sein. Jede besaß ihre Kirche, ihren Friedhof, auch ihre himmlischen Schutzpatrone, wie ehemals die Kollegien der alten Römer ihre besonderen Zunftgottheiten gehabt hatten.

Unter solchen Innungen der Bürger standen die Scholen der Fremden ( scholae peregrinorum) inselartig da, und gerade sie sind ein bedeutender Zug im Wesen der Stadt, da sie in der barbarischen Zeit ihren kosmopolitischen Charakter darstellten. Die älteste aller dortigen Fremdenkolonien war die Gemeinde der Juden, deren Schicksal während langer Jahrhunderte Dunkel bedeckt; denn seit Theoderich, welcher sie beschützte, wird ihrer lange Zeit auch nicht mit einem Worte gedacht; doch sie bestand in Trastevere fort. Dagegen geschieht der Schola Graecorum mehrmals Erwähnung. Außerdem gab es auch griechische Klöster in Rom.

Hier bestanden ferner vier Peregrinenkolonien germanischer Nation: denn Sachsen und Franken, Langobarden und Friesen hatten sich im Vatikan angesiedelt. Die älteste war die Schole der Angelsachsen, gestiftet vom Könige Ina, der im Jahre 727 nach Rom kam. Er gründete hier eine Anstalt zum Zweck des katholischen Unterrichts für Fürsten und Geistliche Angliens und baute eine Kirche für Pilger seines Landes, welche ihnen zugleich als Grabstätte dienen sollte, wenn sie in Rom starben. Und gerade aus diesem Grunde wurde der Bezirk des Vatikan für solche Anstalten ausgewählt. Der Zudrang pilgernder Germanen nach Rom wurde mit jedem Jahre größer; diese Menschen vom Norden wanderten über Meere, Flüsse und Berge, durch wilde, feindliche Länder, unter unsagbaren Mühen, bis sie den St. Peter erreichten. Ihrer viele rafften Anstrengung und Entbehrung, ungewohntes Klima und ungewohnte Lebensweise hin, worauf sie in der heiligen Erde des Vatikan begraben wurden. Um seine Stiftung zu erhalten, verordnete Ina den Romescot oder die Abgabe eines Denars für jedes Haus seines Reiches Wessex an St. Petrus. Offa von Mercien vergrößerte diese Anstalt, als er im Jahre 794 nach Rom kam, eine Blutschuld abzubüßen. Auch er schrieb für jene Stiftung den Peterspfennig aus. Diese freiwilligen Gaben schuldbelasteter und gläubiger Könige wurden mit der Zeit zu drückenden Steuern, welche die Päpste Jahrhunderte hindurch von jedem Hause der Christenheit, ganz besonders aber in den nordischen Ländern, erhoben. Offa gründete auch ein Xenodochium, woraus im Jahre 1204 das Hospital Santo Spirito entstand, dessen Name auf die Kirche Inas überging. Das ganze Viertel, worin sie lag, wurde im Mittelalter Vicus oder Burgus Saxonum, Saxonia oder im Munde des Volkes Sassia genannt.

In demselben Gebiet lag die Kirche der Friesen, welche noch heute S. Michele in Sassia heißt. Pilger dieses von Willibrod und Bonifatius bekehrten Volksstammes kamen nach Rom, und mit ihnen vereinigten sich getaufte Sachsen. Sie errichteten hier ein Hospiz. Die Kirche selbst entstand erst im IX. Jahrhundert unter dem Papst Leo IV. auf einem Hügel, welcher im Mittelalter Mons Palatiolus genannt wurde.

Derselben Epoche scheint die Stiftung der Franken anzugehören. Ihre Kolonie aber muß sehr beträchtlich gewesen sein, weil die lebhafte Verbindung der fränkischen Könige mit Rom viele Pilger und Ansiedler aus ihrem Lande in die Stadt zog. Ihre Kirche lag auf derselben Seite des vatikanischen Viertels und hieß St. Salvator in Macello oder später von einem großen runden Turm, nahe an der heutigen Porta de' Cavalleggieri, del Torrione. Auch sie war zum Begräbnisort für Pilger bestimmt.

Auch Langobarden hatten ihren Sitz im vatikanischen Gebiet, sei es schon von altersher oder erst nach dem Sturze des Desiderius; denn zum erstenmal wird ihre Schule im Leben Leos III. genannt, ihr Pilgerhaus aber zur Zeit Leos IV. erwähnt, als ein Brand das Sachsenviertel verzehrte. Die Langobardenkirche soll S. Maria in Campo Santo oder St. Salvator de Ossibus gewesen sein; und auch hier war die Hauptsache ein Begräbnisort auf der vatikanischen Stätte.


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