Ferdinand Gregorovius
Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter
Ferdinand Gregorovius

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Viertes Kapitel

1. Innere Zustände der Stadt Rom. Der Bürgerstand. Die Bannerschaften der Miliz. Popolanen-Adel. Patrizier-Adel. Landadel. Verfall der römischen Landgrafen. Oligarchie der Consules Romanorum. Erhebung des Bürgerstandes. Stiftung der städtischen Kommune. Der große Lehnsadel hält zum Papst.

Die Einsetzung des Senats war die Folge der schon blühenden Freiheit lombardischer Städte wie der besonderen Verhältnisse Roms. Seit dem XI. Jahrhundert erwarben jene allmählich im Schatten der sie erst bevormundenden Kirche ihre Autonomie. Schon die Ottonen, mehr noch die Salier hatten die Grafengewalt nach und nach auf die Bischöfe übertragen und zugleich die Städte mit manchen Privilegien beschenkt; dann entzogen diese jenen die gräfliche Gerichtsbarkeit und wurden Gemeinden mit eigenen Magistraten. Den Kampf der Kirche mit dem Staat, welcher die Bistümer schwächte und auch den Reichsverband löste, benutzten die Bürger fest ummauerter Städte, um zwischen beiden erschütterten Gewalten als die dritte jugendliche Macht emporzukommen. Mit dem Anfange des XII. Jahrhunderts regierten sich die meisten Gemeinden in der Lombardei, in Tuszien, der Romagna und den Marken durch jährlich gewählte Konsuln, an welche der ehemalige Grafenbann mit dem größten Teil der öffentlichen Einkünfte gekommen war.

Der Anblick freier Republiken reizte die Römer. Ihre Stadt befand sich noch unter dem Hoheitsrecht eines Bischofs, als so viele andere dies schon abgeworfen hatten. Es galt, sich ihm gleichfalls zu entziehen. Aber dieser Bischof war der Papst. Seine Landeshoheit war nicht wie die bischöfliche anderswo aus Privilegien der Exemtion jung entstanden, sondern sie schrieb sich mindestens von den fränkischen Konstitutionen her. Faktionskriege, Schisma, langes Exil hatten sie geschwächt wie die Kaisergewalt, aber trotz wiederholter Ohnmacht im Weltlichen konnte der Bischof von Rom für sein Dominium Temporale immer wieder mächtige Verteidiger aufstellen: sein heiliges Papsttum, die Romzüge der Kaiser, die Normannen, die Goldquellen der Christenheit. So wurden lombardische Städte frei und Rom nicht, obwohl es früher als jene, unter Alberich und den Crescentiern, um seine Freiheit gekämpft hatte.

Wir bemerkten auch die inneren Hindernisse für die Autonomie der Stadt. Mailand, Pisa, Florenz, Genua machte ein patriotischer Adel und die Kraft eines großen Bürgertums frei und reich, welches jenen nötigte, neben ihm einen Ehrenplatz der Ratbank zu suchen. In Rom gab es nur zwei weltliche Massen: Adel und Volk; jener teilte mit dem Klerus Ansehen und Gewalt, dieses blieb durch die unfruchtbare Natur der Stadt zu einem unpolitischen Leben verdammt. Im XII. Jahrhundert gab es keine Schutzverbindung römischer Freibürger wie in andern Städten. Urkunden zeigen uns in Rom Magnaten, Schiffe befrachtend, Handelsverträge schließend, aber der römische Kaufmannstand tritt noch nicht bedeutend hervor; nur daß Kaufleute und Wechsler in den Akten jener Zeit genannt und mit dem trivialen Prädikat »Magnificus« bezeichnet werden. Die Scholen und Zünfte dauerten freilich unter alten Formen fort, aber sie blieben in der Klientel der Großen.

Der einzige politische Schutzverband der Bürger Roms war die Miliz mit ihren zunftmäßigen Genossenschaften und ihren Bannerführern. Die waffenfähige Bürgerschaft, welche freies Eigentum und volle Zivität römischen Rechts besaß, war nach den Regionen eingeteilt, von denen zwölf auf die Stadt kamen, während Trastevere noch herkömmlich als die vierzehnte bezeichnet wurde. Diese Bannerschaften können wir allein als stimmberechtigt bei öffentlichen Dingen denken; bei der Wahl des Präfekten; akklamierend bei der Wahl des Papsts und von dem regierenden Adel und selbst vom Papst hie und da aufs Kapitol berufen, um als Populus Romanus Beschlüssen beizustimmen. In einer armen Stadt konnte der Bürger nicht durch Vermögen, nur durch die Waffe zur Geltung kommen, und in so kriegerischer Zeit war auch die römische Miliz eine Macht. Der Bürgerstand gewann aus dieser Fahnengenossenschaft ( bandus) ein politisches Recht und die Widerstandskraft gegen das feudale Adelsregiment. Aus der Masse der Freibürger ragten überdies schon Familiengruppen hervor, die durch Alter wie Wohlstand mit dem Adel wetteiferten; sie bildeten eine höhere Bürgerschicht und gingen nach und nach in die Aristokratie über oder wurden zu neuen senatorischen Geschlechtern. Da der römische Adel niemals wie jener in Venedig geschlossen wurde, so ist es überhaupt unmöglich, angesehene Popolanenhäuser von den Patriziergeschlechtern immer zu scheiden. Denn alte Familien sanken und neue stiegen auf; sie traten dann wie die Pierleoni plötzlich in den Stand der Capitane und Principes. So ist es noch am heutigen Tage in Rom; das Lehen machte hier und macht noch den Herzog und Baron.

Es gab also in Rom eine alte und jüngere Aristokratie von vielen Geschlechtern, die mit ihren Klienten clanartige Stämme bildeten. Diese Patrizier zeigten dem Gast nicht mehr im Familienzimmer die Wachsmasken der erlauchten Ahnen, aber sie beanspruchten, von den Aniciern und Maximi, von Julius Caesar und Oktavian abzustammen, und ihrer wenige mochten die verschleppten Trümmer alter Römergeschlechter sein gleich den Marmorsteinen zerstörter Paläste des Altertums, aus denen die Türme dieser barbarischen Konsuln zusammengeflickt waren. Folgende sind die bekanntesten Patrizierfamilien Roms im XII. Jahrhundert: die Tusculanen und Colonna, die Crescentier, die Frangipani, Pierleoni, Normanni, Sassi, Latroni und Corsi, die Maximi; die Geschlechter von St. Eustachius, darunter Franchi und Saraceni; die Astaldi, Senebaldi, Duranti, die Scotti, Ursini; die aus dem Bürgertum längst emporgekommenen Häuser der Buccapecora, Curtabraca, Bulgamini, Boboni, Berardi, Bonfilioli, Boneschi, Berizo; in Trastevere die Papa, Papazurri und Muti, Barunzii und Romani, die Tebaldi und Stefani, Tiniosi, Franculini, Brazuti und andere. Schon die Namen zeigen bei vielen die Abkunft von Langobarden, Franken und Sachsen, die mit den Kaisern herübergekommen waren. Die Zeit und das gemeine Recht hatten die Stammesunterschiede allmählich getilgt, aber die kaiserliche Partei unter den Römern beruhte ursprünglich auf demjenigen Adel, welcher germanisch und eingewandert war, während die nationale und später republikanische Partei, die einst die Crescentier führten, des römischen Blutes sich bewußt geblieben war. Der alte Titel Dux wurde nicht mehr gebraucht, doch noch immer nannten sich die Großen »Konsuln«, und gerade im XII. Jahrhundert wurde dieser urrömische Titel mit Auszeichnung geführt. Er bedeutete jetzt wesentlich die richtende und regierende Magistratur, doch keineswegs als Nachahmung der lombardischen Konsuln; denn mit dem Zusatz Romanorum war er zu aller Zeit in Rom üblich, ehe er noch in italienischen Städten eingeführt wurde. Der Adel nannte so seine mächtigsten Mitglieder, die Häupter der aristokratischen Republik. Auch das Prädikat »Capitaneus«, welches in Oberitalien gewöhnlich war, findet sich in Rom für die vom Papst beliehenen Großen. Die Capitane waren der große Landadel, die Comites und Vicecomites in der Campagna, welche ihr Lehnseid zum päpstlichen Heerbann verpflichtete. Aber auch der Stadtadel trat in die Reihe der Capitane ein, wenn er vom Papst mit Kastellen belieben war. Überdies hatte er den einst so mächtigen Landadel von den städtischen Angelegenheiten hinweggedrängt; die Grafen von Nepi und Galeria, die Crescentier in der Sabina, die Grafen der Campagna vom Geschlecht Amatus, selbst die tuskulanischen Patrizier verfielen bereits, oder sie blieben in ihre Landstädte gebannt, während jüngere Konsulargeschlechter, wie Frangipani und Pierleoni, im Faktionskrieg emporgekommen, sich der Gewalt bemächtigt hatten.

Neben den Capitanen gab es endlich den Stand kleinerer Lehnsleute ( milites), Vasallen der Großen oder der Kirchen. In Rom, und namentlich in den Campagnastädten, wo das Freigut meist an die Kirchen gekommen war, machten sie den Ritteradel aus, der sich mit den Valvassoren in der Lombardei und Romagna vergleichen läßt.

Der Adel also, welcher wie die Patrizier im alten Rom Geschlechter gebildet hatte besaß schon im XI. Jahrhundert, besonders seit dem Investiturstreit, das Regiment in der Stadt. Cornelier und Claudier würden mit Verwunderung diese Männer betrachtet haben, welche in betürmten Triumphbogen und Portiken hausten, sich Konsuln der Römer nannten und im Schutte des Kapitols als ein Senat tagten. Denn dort versammelte sich der Adel schon, ehe der neue Senat vom Volke eingesetzt war, und die Consules Romanorum aus seiner Mitte waren die Vorstände einer Oligarchie, welche ohne Verfassung in tumultuarischer Weise die Stadt regierte und mißhandelte. Die Alleingewalt dieser Großen wurde endlich durch das Volk gestürzt, und darin liegt die Bedeutung der Revolution von 1143. Während in der Lombardei die Konsuln mit den Kommunen entstanden, stürzte in Rom die jetzt erst gebildete Kommune die Konsularregierung des Adels und setzte an ihre Stelle den Gemeinderat, dem sie den römischen Namen des Senats ( Sacer Senatus) gab.

Die Umwälzung war übrigens vom Adel selbst ausgegangen, als er sich wegen Tivoli mit dem Papst entzweite, und erst während jenes Aufstandes erhob sich die Bürgerschaft. So plötzlich ihre Erhebung erscheint, so war sie doch längst vorbereitet; denn die Bannerschaften, in den Kämpfen des XI. Jahrhunderts zu Kraft gekommen, bildeten schon politische Körper, begehrten Anteil am Regiment und gingen damit um, eine demokratische Republik aufzurichten. Die Tyrannei der Faktionen machte dem Volk die Feudalherrschaft unerträglich, die das Papsttum begünstigte. Es gab unter dem Adel eine Partei, welche den Papst als Landesherrn, ja als das wahre Haupt Roms und den Verleiher des Kaisertums betrachtete. Dies war die eigentliche Lehnsaristokratie der Päpste, ihre politische Stütze in Rom und der weltliche Glanz ihres Hofs. Sie verliehen diesen ihren Vasallen Güter, Zölle, Vogteien, Würden der Kurie, Richterämter oder Konsulate in Stadt und Land, aber sie trennten geschickt ihre Vorteile oder spalteten sie in Eifersucht; und sie ertrugen eher die Treulosigkeit dieser »Konsuln«, als daß sie beim Bürgerstand einen Anhalt gesucht hätten, dessen Gemeingeist zu erwecken sie fürchteten. Denn ihr Schicksal würde das aller andern Bischöfe geworden sein, die ihre Zivilgewalt an die Gemeinden verloren.

Ein Funke reichte endlich hin, jene bürgerliche Revolution zu entzünden, die vielleicht durch geheime, aber uns unbekannte Fäden mit Norditalien zusammenhing. Rom machte im Jahre 1143 den Versuch einer Vergemeinsamung der Stände, welche Mailand, Pisa, Genua und andere Städte schon verwirklicht hatten. Der kleinere Adel verband sich aus Eifersucht gegen die »Konsuln« mit den Bürgern, die neue Gemeinde bemächtigte sich des Kapitols, erklärte sich als der wahre Senat und bekämpfte oder vertrieb alle diejenigen Großen, welche in die Kommune nicht eintreten wollten. Sofort erhoben die Capitane, auch die von der kaiserlichen Partei, das Banner des Papsts, und Rom spaltete sich in zwei einander bekämpfende Staatskörper, den alten konsularischen der Aristokratie und den neuen senatorischen der Volksgemeinde auf dem Kapitol.

Die Gründung einer freien Bürgerschaft verdiente, eine neue Ära Roms zu bezeichnen, und der ruhige Betrachter der Geschichte blickt verwundert auf die Ruinen des sagenhaft gewordenen Kapitols, wo sich ein wildes und unwissendes Volk im Sturme niederließ, seine Vorstände Senatoren nannte, Menschen, die von den Reden des Cicero und Hortensius, des Cato oder Caesar nichts mehr wußten, die aber wie die alten Plebejer wiederum ein hochmütiges Geschlecht von Patriziern barbarischer Abkunft oder Mischung bekämpften, dem Oberpriester von Rom die weltliche Krone entrissen, vom Kaiser germanischer Nation verlangten, sich als investiert von der Majestät des römischen Volkes zu bekennen, und die auf dem Schutt alter Römertempel noch immer behaupteten, daß die goldene Roma die Herrin des Erdkreises sei.


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