Ferdinand Gregorovius
Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter
Ferdinand Gregorovius

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Siebentes Kapitel

1. Gelehrte Päpste und Kardinäle. Unkultur Roms. Keine Universität in Rom. Die päpstliche Palastschule. Innocenz IV. befiehlt die Stiftung einer Rechtsschule. Die Dekretalensammlungen. Herrschaft des Rechtsstudiums im XIII. Jahrhundert. Die Statuten der Kommunen. Karl von Anjou befiehlt die Gründung einer Universität in Rom. Urban IV. Thomas von Aquino. Bonaventura. Römer als Professoren in Paris. Bonifatius VIII., der wahre Gründer der römischen Universität.

Im XIII. Jahrhundert überwand das Wissen die Barbarei und erschien bereits in bedeutender Gestalt. Die Menschheit überhaupt hat selten so heiße Kämpfe um hohe Güter geführt und eine so ernsthafte Geistesarbeit verrichtet. Italien nahm einen neuen Aufschwung. Mitten im Waffenlärm der Faktionen, unter fast täglichen Staatsumwälzungen, sammelten hier Rechtslehrer, Philosophen, Dichter und Künstler zahlreiche Schüler um sich her. Die Summe der Intelligenz jenes Jahrhunderts stellte sich schon in ihm oder im Anfange des folgenden in bleibenden Kulturresultaten dar. Ihre Reihe bezeichnen: das Gesetzbuch Friedrichs II.; die Statuten der Städte; die Dekretalensammlungen der Päpste; die Arbeiten der großen Juristen Accursius, Odofredus und Wilhelm Durantis; die »Summa« des Scholastikers Thomas von Aquino; die Chronik des Giovanni Villani; die Werke Cimabues und Giottos; endlich das große Weltgedicht Dantes, das wahrhafte Monument des ganzen geistigen Prozesses des XIII. Jahrhunderts.

Ein Reflex davon fällt auch in die Stadt Rom, obwohl dieses Haupt der Welt aus bekannten Ursachen fast durchaus unproduktiv blieb. Von den achtzehn Päpsten seit 1198 bis 1303 waren die meisten gelehrte Männer; nicht minder waren es die Kardinäle. Das fortgeschrittene Zeitalter forderte auf dem päpstlichen Thron statt Heiliger Männer der Wissenschaft, zumal des Rechts, dessen Kenntnis als das erste Erfordernis eines Regenten sowohl auf dem Stuhle Petri als auf dem eines Gemeindehauses galt. Innocenz III., Honorius III., Gregor IX., Innocenz IV., Urban IV., Johann XXI., Nikolaus IV. und Bonifatius VIII. würden durch ihr Wissen überall hervorgeragt haben; es ist daher natürlich, daß sie auf die geistige Kultur ihrer Zeit einigen Einfluß ausübten. Innocenz III. begann seine Laufbahn mit literarischer Tätigkeit, und wir besitzen noch seine kleine merkwürdige Schrift »Von der Weltverachtung«, das düstere Buch nicht eines philosophischen, sondern eines religiösen Geistes, welcher darin seinen Tribut an die mönchische Richtung der Zeit bezahlt, um sodann seinen ehrgeizigen Herrscherwillen nicht mehr von ihr behindern zu lassen.

Rom war freilich nicht die Quelle, aus welcher Päpste und Kardinäle ihre Bildung schöpften; die Hauptstadt der Christenheit blieb vielmehr nach wie vor hinter geringen Städten in der Kultur zurück und ihr Volk unter Trümmern zu beschämender Unwissenheit verdammt. Es bestand auch im XIII. Jahrhundert hier keine gelehrte Schule. Die edlen Römer schickten ihre Söhne nach Paris, wo sie Scholastik studierten und die akademischen Grade des Magisters erwarben. Von dort pflegte man nach Bologna zu gehen, denn diese Universität war die erste Rechtsschule Europas. Aus allen Ländern kamen Studierende (oft 10 000 an Zahl) dorthin, die Vorträge eines Azzo, Accursius, Odofredus und Dino zu hören. Die Päpste sendeten an diese Hochschule sogar ihre Dekretalensammlungen und Friedrich II. seine Gesetze, um ihnen in der Welt Verbreitung und die Autorität der Wissenschaft zu geben. Seit 1222 begann auch Padua zu glänzen; seit 1224 Neapel. Auch in andern Städten bildeten sich höhere Schulen, bleibend oder vorübergehend, wenn politische Umwälzungen, Zwist oder Eifersucht berühmte Lehrer zur Auswanderung trieben. Nur Rom hatte keine Universität. Die Päpste sträubten sich wohl, sie zu gründen, weil sowohl die steigende Bildung überhaupt als die Aufregung der Geister beim Zusammenfluß einer zahlreichen Jugend in ihrer Hauptstadt ihnen gefährlich schien. Die stiefmütterliche Behandlung Roms kann wenigstens aus örtlichen Ursachen nicht hinreichend erklärt werden, weder durch Mangel an wissenschaftlichem Triebe, denn Römer studierten zahlreich im Auslande; noch durch die fiebervolle Öde der Stadt, denn in Rom, dem Vaterlande der Welt, hielten sich trotz der Malaria sehr viele Fremde jahrüber auf.

In der ersten Hälfte des XIII. Jahrhunderts wird nichts von Bibliotheken, nicht einmal von jener alten im Lateran gehört, wo kein Bibliothekar mehr auch nur mit Namen aufzufinden ist. Innocenz III. pflegte Paris und Bologna durch Privilegien, aber er stiftete keine Schule in seiner eigenen Vaterstadt. Er gab auf dem Konzil des Jahrs 1215 nur das allgemeine Gesetz, Kathedralschulen zu errichten, und Honorius III. befahl, daß die Kapitel junge Leute an die Universitäten schicken sollten. Dieser gebildete Papst setzte einen Bischof ab, welcher den Donatus nicht gelesen hatte, aber seine Erneuerung der päpstlichen Palastschule für scholastische Theologie reicht keineswegs hin, ihn als Beförderer der Wissenschaft in Rom erscheinen zu lassen.

Das Studium im Auslande war für die Römer kostbar und weitläufig, zumal wenn es nur galt, das Wissen gewöhnlicher Grade zu erlangen. Das Bedürfnis einer eigenen Schule beider Rechte wurde um so fühlbarer, je mehr Rechtsgelehrter die Kurie und die städtischen Tribunale bedurften. Es zwang endlich Innocenz IV. (wahrscheinlich war er selbst Professor in Bologna gewesen), die Errichtung einer öffentlichen Rechtsschule, jedoch nur in Verbindung mit der Schule des päpstlichen Palasts, anzuordnen. Er gab ihr die Privilegien einer Universität, und so entstand ein dürftiges Schattenbild der großen Rechtsschulen Ulpians und Papinians wieder in Rom. Auf das Recht allein bezog sich die Sorge der Päpste. Die römische Kurie hatte seit Innocenz III. alle kirchliche Gerichtsbarkeit in sich vereinigt, alle nur irgend beträchtlichen Entscheidungen nach Rom gezogen; sie war das allgemeine Rechtstribunal in der christlichen Welt. Die päpstliche Justiz entschied zahllose Prozesse und zog daraus unermeßliche Einkünfte; der oberste Gerichtshof, die Rota, war schon im XII. Jahrhundert von europäischer Geltung. Es wurde nun dringendes Bedürfnis, die Konstitutionen der Päpste geordnet zusammenzustellen, und so entstand der Codex des Kirchenrechts, das berühmte und berüchtigte Erzeugnis der römischen Jurisprudenz im Mittelalter.

Außer dem »Decretum« Gratians, der ersten großen Sammlung des kanonischen Rechts im XII. Jahrhundert, gab es zur Zeit Innocenz' III. drei sogenannte Dekretalensammlungen; er fügte ihnen die vierte, Honorius III. die fünfte hinzu; und diese fünf Bücher ließ hierauf Gregor IX. in ein vollständiges Gesetzbuch vereinigen, durch den spanischen Dominikaner Raimund da Peñaforte, den er nach Rom berief. Er veröffentlichte seinen Codex im Jahre 1234, und ihm fügte Bonifatius VIII. im Jahre 1298 noch ein sechstes Buch hinzu, zu welchem Zweck ihm Dino da Mugello aus Bologna behilflich war. Die Redaktion des Fundamentalgesetzbuchs der Kirche gehört also der Zeit an, wo sie selbst die Höhe ihrer Macht erstiegen hatte. Sie gab dadurch ihrer monarchischen Gewalt eine unumstößliche Grundlage der Autorität, ähnlich wie der Riesenbau des alten kaiserlichen Rom sich im Rechtscodex vollendet hatte. In diesen Dekretalen mischten sich weise Gesetze mit Erdichtungen und Fälschungen, welche erst die moderne Kritik entlarvt hat. Das kanonische Recht beschäftigte jetzt die Welt in gleichem Maße wie das justinianische Gesetzbuch. Es fand zahlreiche Kommentatoren. Seine Kenntnis war das eifrigste Bestreben des Klerus, weil der sicherste Weg zur Kardinalswürde und zum Papsttum selbst. Die Legaten, die Rektoren des Kirchenstaats mußten ausgezeichnete Rechtsgelehrte sein. Der Provençale Wilhelm Durantis, welcher sich ganz in Italien gebildet hatte, Professor des Rechts in Bologna und Modena und weltberühmt als Verfasser des »Speculum«, verdankte es nur dieser Wissenschaft, daß ihn Bonifatius VIII. zum Grafen der Romagna ernannte.

Die Rechtswissenschaft entsprach durchaus dem realistischen Geiste der Italiener. Sie war ihr angestammtes Besitztum seit den Römerzeiten und das tägliche Bedürfnis in allen staatlichen, kirchlichen und persönlichen Verhältnissen. Aus dem römischen Kaiserrecht bewiesen die deutschen Könige ihre legitime Cäsargewalt; Juristenschwärme erfüllten ihren Hof. Aus dem Kirchenrecht bewiesen die Päpste ihre Universalgewalt, und ihre Kurie war von Juristen überfüllt. Die Kämpfe zwischen Kirche und Reich waren Kämpfe von Recht gegen Recht. Die besten Streiter Friedrichs II., welcher Sizilien durch ein Rechtsbuch von der päpstlichen Herrschaft befreite, waren seine gelehrten Hofrichter, und dem Papst galt es einem Siege gleich, als der Jurist Roffred von Benevent die Dienste des Kaisers verließ. Die Nationalmonarchie kämpfte gegen das Papsttum mit den Waffen der Legisten; die Rechtsgelehrten Philipps des Schönen waren dessen Werkzeuge zum Sturze Bonifatius' VIII., und die theokratische Gewalt der römischen Kirche wurde endlich durch das Staatsrecht zu Fall gebracht.

Während Päpste und Könige Gesetze sammelten, befanden sich in gleich eifriger Tätigkeit die Republiken. Ihre Kommunalschreiber schrieben die Edikte der Magistrate nieder; ihre Protokollführer verzeichneten den Inhalt jeder Ratssitzung auf Heften von Baumwollenpapier; ihre Reformatoren sammelten die Gemeindebeschlüsse und legten sie als das Buch der Verfassung in das Archiv des Stadthauses nieder. Jede Republik besaß ihr Archiv und hielt es oft sorgsamer, als es damals Könige mit den ihrigen taten. Noch heute erfüllen Reste italienischer Archive den Forscher mit Achtung vor dem praktischen wie staatsmännischen Geist jenes Städtetums in einer Zeit, wo im übrigen Europa nichts Ähnliches gefunden wurde. Die ältesten Gemeindestatuten gehören schon dem XII. Jahrhundert an, wie die von Pistoja, Genua und Pisa, aber die Ausbildung der städtischen Konstitutionen fällt in die erste Hälfte des XIII. Säkulum, und sie zieht sich bis ins XV. hinein. Kaum gab es ein Kastell, welches nicht seine auf Pergament sauber geschriebenen Statuten besaß. Mailand, Ferrara, Modena, Verona, andere Städte Lombardiens, redigierten solche im ersten Drittel des XIII. Jahrhunderts; Venedig reformierte sie unter dem Dogen Jacopo Tiepolo im Jahre 1248; Bologna veröffentlichte sie im Jahre 1250. Die sorgsame Wissenschaft unserer Gegenwart sammelt, ediert und kommentiert diese Denkmäler eines freien und glänzenden Bürgertums, aber leider hat sie ihnen die ältesten Statuten Roms nicht beifügen können. Seit der Wiederherstellung des Senats hatten die Vorsteher der kapitolischen Gemeinde je nach dem Bedürfnis einzelne Gesetze gemacht und erlassen, doch wir haben keine Kunde, daß dieselben schon im XIII. Jahrhundert, wie es in Städten Norditaliens geschah, zu einem Codex vereinigt worden sind. Erst seit 1877 hat man angefangen, diesen wichtigen Bestandteil des römischen Gemeindelebens im Mittelalter zu untersuchen. Aber das älteste Statutenbuch Roms ist nicht aufgefunden worden. Die Codices, die bisher bekannt geworden, sind spätere Redaktionen; ihre Schrift reicht nicht über den Anfang des XV. Jahrhunderts hinauf.

Die Stadt Rom besaß noch um 1265 weder eine öffentliche Rechtsschule, noch überhaupt eine Universität. Das Dekret Innocenz' IV. bezog sich nur auf die Schule des Palasts, welche den Päpsten überall folgte, wo sie ihre Residenz aufschlugen. Wäre das nicht der Fall gewesen, so würde Karl von Anjou sich auf die Verordnung jenes Papsts berufen haben. Der Tyrann Siziliens erscheint nämlich in einer unerwartet menschlichen Gestalt als Stifter einer Universität ( studium generale) in Rom. Zum Dank für seine Berufung zum Senator erklärte er am 14. Oktober 1265 durch ein Edikt, daß er beschlossen habe, Rom, die Herrin der Welt, mit einem »Allgemeinen Studium« beider Rechte und der liberalen Wissenschaften zu zieren und diesem alle Privilegien einer Universität zu erteilen. Die angiovinische Stiftung lehnte sich demnach keineswegs an den Beschluß Innocenz' IV. an, weil sie ein Studium Urbis sein sollte, aber sie fand einigen Boden in den freundlichen Bemühungen Urbans IV., eines Mannes, der das Wissen beförderte und der erste Papst war, welcher Verständnis für die heidnische Philosophie besaß. Er hatte den damals berühmten Mathematiker Campanus von Novara zu seinem Kapellan gemacht, ermunterte dessen Studien und empfing die Widmung von dessen astronomischen Schriften. Er umgab sich gern mit Gelehrten und hörte ihren Gesprächen zu. Er berief Thomas von Aquino nach Rom und forderte ihn auf, die Schriften des Aristoteles zu erklären, welche schon seit dem XII. Jahrhundert aus dem Griechischen wie Arabischen übersetzt wurden und deren Studium auch Friedrich II. gepflegt hatte. Thomas, vom Stamme alter Langobardengrafen Aquinos, Dominikaner, in Paris gebildet, Schüler des Albertus Magnus in Köln, verließ seinen Pariser Lehrstuhl und begab sich im Jahre 1261 nach Rom. Der große Scholastiker lehrte an der Palastschule Philosophie und Moral bis 1269, teils in Rom, teils in den Städten, wo die Päpste Hof hielten. Zwei Jahre lang wirkte er wieder in Paris und kehrte 1271 nach Rom zurück, doch nur für kurze Zeit, weil ihn Karl I. nach Neapel berief. Der geniale Mann starb schon im Jahre 1274 im Kloster zu Fossanova, und bald darauf starb in Lyon auch der große Mystiker Bonaventura von Bagnorea, der Stolz der Minoriten, deren General er war, berühmt als Kommentator des Meisters der Sentenzen. Er hatte lange Zeit in Paris gelehrt und mochte auch vorübergehend in Rom Vorträge gehalten haben.

Thomas erkannte bald, daß die Scholastik hier keinen Boden hatte. Rom war nie die Heimat der Philosophie; das abstrakte Denken blieb den Menschen des Rechtsbegriffs und des praktischen Wollens fremd; die Scholastik beschäftigte überhaupt in Italien nur vorübergehend die Geister. Die großen Genies der Spekulation, welche dieses Land erzeugte, wanderten nach Paris, wie schon im XII. Jahrhundert Petrus Lombardus, im XIII. Thomas und Bonaventura. Talentvolle Römer selbst fanden keine Stätte für ihre Wirksamkeit in Rom, sondern sie zogen es vor, an ausländischen Universitäten zu lehren. Es finden sich mehrere Römer als Lehrer besonders an der Pariser Hochschule, so Annibaldo degli Annibaldi (1257–1260), Romano Orsini im Jahre 1271, ferner Aegidius Colonna und Jakob Stefaneschi zur Zeit Bonifatius' VIII. Kein Papst hielt diese Männer fest; kein Senator berief sie auf den Lehrstuhl ihrer Vaterstadt. Dagegen fanden sich gelehrte Ausländer am päpstlichen Hofe, welche sich mit Philosophie, Astronomie, Mathematik und Medizin beschäftigten und griechische wie arabische Werke ins Lateinische übersetzten. Wilhelm von Moerbeke ( Guglielmus de Morbeka), ein Dominikaner aus Flandern, hatte in Griechenland Griechisch und dann auch Arabisch gelernt; er wurde Kaplan und Poenitentiar Clemens' IV., bei welchem er sich im Jahre 1268 in Viterbo befand; er begleitete Gregor X. zum Konzil in Lyon und ging im Jahre 1278 als Erzbischof nach Korinth, wo er um das Jahr 1300 starb. Dieser sprachkundige Mann übersetzte wortgetreu die Rhetorik und Politik des Aristoteles und wahrscheinlich noch manche Schriften desselben ins Lateinische. Auf seine Anregung übersetzte ein Pole, vielleicht deutscher Abkunft, Witulo-Thuringo Polonus, mit welchem sich Moerbeke in Rom befreundete, das Werk eines Arabers über die Optik ins Lateinische.

Das von Karl I. befohlene Studium gab, wenn es wirklich errichtet wurde, kein Lebenszeichen von sich, und keinem der Päpste seit Urban IV. fiel es ein, die Hauptstadt der Welt mit einer Hochschule auszustatten. Erst Bonifatius VIII. gründete die römische Universität, welche heute Sapienza heißt. Er verordnete ein Generalstudium für alle Fakultäten, und seine Bulle lehrt, daß er diese Anstalt völlig neu erschuf. Er bewilligte den Doktoren und Scholaren eigene Gerichtsbarkeit unter selbsterwählten Rektoren, befreite sie von Abgaben und gab ihnen alle Privilegien einer Hochschule. Die Gründung dieser Universität, welche von der Stadtgemeinde aus den Renten Tivolis und Rispampanos unterhalten wurde, ziert das Andenken jenes Papsts mit bleibendem Ruhm. Er erließ die Stiftungsbulle zu Anagni am 6. Juni 1303, wenige Monate vor seinem Fall. Sie ist sein bester Abschiedsbrief an Rom. Daß derselbe Papst auch für die vernachlässigte päpstliche Bibliothek Sorge getragen hat, beweist das im Jahre 1295 angefertigte Verzeichnis der im päpstlichen Schatz befindlichen Handschriften.


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