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259. Wers erharren kunde. Es wurd alles gut

Vgl. Wa II 1467 Kommen 29 Es kommt alles, wer nur warten kann. IV 1788 Warten 22 Mit Warten erreicht man viel. 36 Wer lange genug warten kann, dem wird endlich alles wohlgethan. V 532 Zeit 174 Die Zeit kommt, wer nur warten kann.

Zingerle S. 57:
Nicht verzag geluck
kompt alle tag. Fastnachtsp. 1457, 53.

Hierzu vgl. Luthers Spruch bei Mathesius, XII. Predigt, S. 295

Schweig, leyd, meyd vnd vertrag,
dein not niemand klag,
An Gott nicht verzag,
dein hülff kombt alle tag.

Egenolf 345ª Wer bisz ann Jüngsten tag warten kan, der wirt leicht ein herr den der gantzen welt.

Bei Luther finde ich das Sprw. in der hdschr. Form nur in Scholia in Esaiam c. 30, 18 (Tom. lat. Viteb. IV 210 b) Sicut vulgo etiam bono proverbio dicitur: Es wird noch alles gut werden, wer es nur erharren künd. – Anspielungen bei Dietz I 569 Das wil er uns einbilden, wenn wirs nur kündten erharren vnd gedult haben (EA 34, 34). EA 15, 362 Wer allein könnte harren; denn wenn Gott kommt, so kommt er reichlich. 15, 410 wir würdens mit leiblichen Augen sehen, wenn wirs erharren könnten. 38, 417 Denn er weisz, dasz sie eitel sind, das ist, sie sind Nichts und wird Nichts draus; wer es nur erharren künnte. 42, 88 Ja, wer nur solchs erharren kündte. 52, 294 Wers erharren künnte. Darumb sei still, befiehl dem Herrn deine Wege. Köstlin, Luther II 226: Auf der Feste Coburg schrieb Luther sich vor die Augen: Der Gottlosen Weg vergehet; es währet aber lang, harre doch. Vgl. auch Nr. 460 und EA 44, 268 Wenn wir des erwarten konnten, so hätten wir Ehre genug. 38, 376 Es ist nur umbs Warten zu thun. Weim. Ausg. VIII 217, 29 Wer nur so lang harren kund. VIII 352, 8 Harre, das wirt gut werden.

Das müßige Harren verspottet Luther sonst in Ra, wie in den unter Nr. 208 nachgewiesenen. Vgl. dazu Verlasz dich drauf und backe nicht! Warte (Harre) bis dir ein gebraten Huhn ins Maul fliege (Tischr. Frankf. 1571 f. 77 b. EA 37, 269; 41, 150). Oder: Dir wird keine gebratene Taube (Gans, Ente, Huhn) in den Mund fliegen (EA 35, 252; 36, 62; 38, 32; 43, 261; Weim. Ausg. XII 635, 27; XIV 577, 8).

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