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231. Es ist nicht not die schaffe sengen; die wolle gilt wol gellt

Wa IV 62 Schaf 176 Man braucht die Schafe nicht zu sengen; die Wolle gilt ihr Geld. Vgl. 177 Man darf (soll) das Schaf wohl scheren, aber man soll es nicht schinden (rupfen). 78 Die Schaff soll man scheren, die Sew brühen oder sengen: »Von Willigen nemen, von Unwilligen zwingen«. IV 1557 Verkehrt 3 Es ist verkehrt, wenn man die Schafe sengt, und die Sau scheert.

NB 33 Die schafe schinden.

Vgl. auch Bei Otto S. 267 boni pastoris esse tondere pecus, non deglubere.

Das Sprw. scheint sonst bei Luther nicht vorzukommen.

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