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145. Wers gluck hat furet die braut heym

Wa I 1768 Glück 899; vgl. 2. 848. 884. 899 setzt Wa die Entstehung des Sprw. für das Jahr 871 an, indem er es mit der Entführung der Tochter eines böhmischen Herzogs in Verbindung bringt, die zur Braut des Fürsten von Mähren bestimmt war, aber durch Bischof Arno von Würzburg ihren Begleitern entrissen und dem deutschen König Ludwig zugeführt wurde. Er beruft sich dafür auf den Fränkischen Chronisten Lorenz Fries (gestorben 1550). Richtiger ist seine Anmerkung, daß dieses Sprw. als Rechtssatz den Gedanken ausspreche, daß die Wirkungen der Ehe mit der Heimfahrt beginnen. DWb 2, 331 giebt Belege erst von Luther ab.

In Luthers Schriften kann ich das Sprw. nur in zwei Stellen nachweisen. Dietz II 140 (EA 23,120) Aber nu ist in den Ehesachen ... ein solch weitläuftig verwirret Spiel mit den Fällen, so sich wider solche gewisse Rechte und Artikel begeben, dasz ein grosz gemein Sprichwort ist: wers Glück hat, der führet die Braut heim. Als sollt er sagen, es stehet nicht bei dem Recht, sondern bei dem Glück, wer die Braut haben soll, und hilfet nichts darumb tanzen. EA 39,334 (Heuseler 336) Die Heiden, die nicht haben wissen können, woher der grosse Unterschied der Fürsten komme, habens Fortuna, Glück, genennet und eine Göttin draus gemacht und hochgeehrt... Denn sie sehen wohl, wie gar seltsam ein Mann vor dem andern Glück hatte, da einer konnte eine Sache hinausführen, der nicht halb, ja nicht das siebente Theil so geschickt war mit Vernunft, Kraft und Gewalt als viele andere, die es hätten billig sollen besser machen und doch nicht wussten weder anzufangen noch Rath oder That zu treffen mit all ihrer Weisheit, wie es Demostheni oder Ciceroni geschah. Das sagt auch bei den Deutschen das Sprichwort: Wers Glück hat führt die Braut heim.

Klaiber, ZfdPh 26,42 findet in EA 23,120 die eigentliche Erklärung: »Es war schon zum Hochzeitstanz gekommen, und nun trat noch eine die Vollziehung der Ehe hindernde Einsprache auf Grund eines früheren heimlichen Eheverlöbnisses oder eines sonstigen kanonischen Hindernisses ein«. Mir scheint indessen Wanders Bemerkung V 1046 Braut 57 »Um die Braut tanzen heißt eigentlich sich um eine weibliche Person bewerben« zutreffender zu sein. Vgl. die Ra um etwas tanzen sich um etwas eifrig bemühen. Der Sinn der Lutherschen Stellen ist demnach: Weder Recht noch eifriges Bemühen hilft zum Besitz der Braut, (oder eines anderen Gutes) sondern das Glück.

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