Egon Friedell
Kulturgeschichte des Altertums
Egon Friedell

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Die Reform des Hammurapi

Man darf sich nun aber nicht vorstellen, daß alle Beherrscher Babyloniens träge, leichtfertige und genußsüchtige Paschas gewesen seien. Die besseren unter ihnen empfanden die hohen Verpflichtungen, die ihnen ihre Stellung auferlegt hatte, sehr wohl. An ihrer Spitze steht Hammurapi. Aus den zahlreichen Erlassen, die noch von ihm erhalten sind, geht hervor, daß er sich schlechterdings um alles kümmerte: um Münze und Marine, Obstzucht und Schafschur, Straßenbau und Holzimport, Kalender und Kanalisation, Prozesse und Prozessionen; und um alles persönlich und im Detail. In meist ganz kurzen, präzis abgefaßten Billetts werden Auskünfte gefordert, Maßnahmen angeordnet, Entscheidungen getroffen, zum Beispiel: »Warum habt ihr bis jetzt die dreißig Steuerlämmer nicht nach Babel gebracht? Geniert ihr euch denn gar nicht, so zu handeln? Ich schicke euch jetzt einen Reiter: sowie ihr diese Mahnung erblickt, müßt ihr sofort die dreißig Lämmer schicken. Andernfalls müßt ihr für jedes Lamm einen Schekel bezahlen« oder (es ist offenbar die amtliche Formel für einen Zahlungsauftrag): »Warum hast du deine Abgabe an Ziegenwolle nicht nach Babel geschickt? Genierst du dich denn gar nicht, so zu handeln? Sobald du diesen Brief erblickst, sende mir die Ziegenwolle nach Babel.« Im Jahre 1901 wurde in Susa ein Dioritblock aufgefunden, in den das »Gesetz des Hammurapi« 314 eingegraben war. Dieses war zweifellos nur eine Kodifikation älterer Rechtsbestimmungen, ist aber in seiner Klarheit und Übersichtlichkeit mustergültig. Am Kopfende ist Hammurapi selbst dargestellt, wie er aus der Hand des Sonnengottes Schamach das Gesetz empfängt. Darunter steht: »Der Geschädigte soll vor dieses Bildnis hintreten, die Inschrift lesen und ihre kostbaren Worte hören; sie soll ihm seine Sache klarmachen, damit er sein Recht findet.« Das Ganze ist kein entwickeltes Rechtssystem, sondern mehr eine Kasuistik, eine Sammlung von charakteristischen Fällen und Entscheidungen, die wichtige Gebiete übergeht, andrerseits Fragen behandelt, die nicht eigentlich juristisch sind, wie Höchstpreise, Mindestlöhne und dergleichen. Im übrigen kann ihm nur eine relativ hohe Stufe zugestanden werden. Bei sämtlichen Delikten wird unterschieden, ob sie von einem Sklaven, einem Plebejer oder einem Patrizier begangen sind, und die Strafe fällt danach sehr verschieden aus. Der Grundsatz der Talion wird aufs strikteste festgehalten: Das geht so weit, daß beim Einsturz eines schlecht gebauten Hauses der Baumeister getötet wird, wenn der Besitzer erschlagen wurde, für den Sohn des Besitzers der Sohn des Baumeisters, für den Sklaven der Sklave. Wir wollen hoffen, daß diese und ähnliche Bestimmungen in der Praxis gemildert oder umgangen wurden, sonst müßte das berühmte Hammurapigesetz als höchst barbarisch bezeichnet werden. Das Prozeßverfahren scheint sehr sorgfältig gehandhabt worden zu sein: Die Zeugen wurden im Tempel vereidigt, ihre Aussagen genau geprüft, alle wichtigen Punkte protokolliert.

Auch die endgültige Organisation des Heerwesens wird auf Hammurapi zurückgeführt. Die Hauptwaffe war die Infanterie: Lanzenträger und Bogenschützen, diese im Manövrieren besonders geschickt: sie verstanden es, fahrend, kniend, im Marsch und nach hinten zu schießen. Das Arsenal, genannt »Palast, der alles aufbewahrt«, barg reiche Vorräte an Pfeilen 315 und Köchern, Speeren und Schildern, Karren und Wagen, Zaumzeug und Zugtieren. Zur Beförderung dienten anfangs Maulesel, bisweilen auch Kamele; das Pferd, das in Mesopotamien als Wildpferd nicht völlig unbekannt war, haben, wie schon bemerkt, als Nutztier erst die Kossäer aus ihren Steppen eingeführt. Diese »Esel des Berglandes«, wie man sie nannte, binnen kurzem so zahlreich »wie Stroh«, wurden aber zunächst nur als Gespann für den Kriegswagen verwendet. Zwei Hengste liefen im Joch, einer als Ersatzpferd daneben, alle drei mit dicken Wollpanzern bekleidet und mit bunten Federn und Troddeln geschmückt. Die Besatzung bestand ursprünglich nur aus zwei Mann, dem »Zügelhalter« und dem Bogner, später kam ein Schildträger hinzu, der die Geschosse aufzufangen hatte, und in der Mitte des siebenten Jahrhunderts noch ein zweiter, der den Lenker deckte. Kavallerie tritt erst gegen Ende des zweiten Jahrtausends auf. Die Reiter jagten ohne Sattel und Steigbügel gegen den Feind, das Pferd nur mit dem glockenbesetzten Zügel lenkend, den stets schußfertigen Bogen in der Hand, den hilfsbereiten Schildknappen dicht neben sich: eine Kampfart, die eine fast nomadische Gewandtheit voraussetzt.


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