Poggio Fiorentino
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264.
Wunderbare Kompensierung zwischen einem Beichtvater und einem Beichtenden.

Es kam jemand zu einem Priester, sei es in ernsthafter Absicht, sei es, um ihn zum besten zu haben, und sagte, er wolle seine Sünden bekennen. Aufgefordert, alles zu gestehen, dessen er sich erinnere, sagte er, er habe einem andern irgend etwas gestohlen, aber jener habe ihm viel mehr genommen. Darauf der Priester: »Das eine hebt das andere auf, ihr seid daher 261 quitt.« Der Beichtende fuhr fort, er habe einen andern geprügelt, sei aber auch von ihm geschlagen worden. Auch hier sagte der Priester, daß Schuld und Strafe gleich seien. Nachdem er auf diese Art noch mehrere Vergehen gebeichtet und der Priester immer gesagt hatte, das eine sei durch das andere wettgemacht, sagte er endlich noch: »Es bleibt nun noch eine ungeheure Sünde übrig, die ich zu bekennen fürchte, und die mich erröten macht, namentlich dir gegenüber; denn sie geht dich besonders an.« Als ihn der Priester ermahnte, die Scham abzulegen und sein Verbrechen frei zu bekennen, zögerte er noch eine Weile, dann aber, wiederholt aufgemuntert, sagte er: »Ich habe bei deiner Schwester gelegen.« Worauf der Priester: »Und ich habe deine Mutter sehr oft beschlafen, und so wird, wie in den übrigen Fällen, die Schuld des einen durch die des andern gesühnt.« So absolvierte die Gegenseitigkeit der Vergehen den Sünder.

 


 


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