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An die Oberste Heeresleitung

13.11.1918

Die Volksregierung ist von dem Wunsche beseelt, daß jeder unserer Soldaten nach den unsäglichen Leiden und den unerhörten Entbehrungen in kürzester Zeit nach der Heimat zurückkehrt. Dieses Ziel ist aber nur zu erreichen, wenn die Demobilisierung nach einem geordneten Plane vor sich geht. Falls einzelne Trupps willkürlich zurückfluten, so gefährden sie sich selbst, ihre Kameraden und die Heimat auf das schwerste. Ein Chaos mit Hunger und Not müßte die Folge sein. Die Volksregierung erwartet von euch strengste Selbstzucht, um unermeßlichen Schaden zu verhüten. Wir ersuchen die Oberste Heeresleitung, das Feldheer von vorstehender Erklärung der Volksregierung in Kenntnis zu setzen und folgendes anzuordnen:

1. Das Verhältnis zwischen Offizier und Mann hat sich auf gegenseitigem Vertrauen aufzubauen. Willige Unterordnung des Mannes unter den Offizier und kameradschaftliche Behandlung des Mannes durch den Vorgesetzten sind hierzu Vorbedingungen.

2. Das Vorgesetztenverhältnis des Offiziers bleibt bestehen. Unbedingter Gehorsam im Dienst ist von entscheidender Bedeutung für das Gelingen der Zurückführung in die deutsche Heimat. Militärische Disziplin und Ordnung im Heere müssen deshalb unter allen Umständen aufrechterhalten werden.

3. Die Soldatenräte haben zur Aufrechterhaltung des Vertrauens zwischen Offizier und Mann beratende Stimme in Fragen der Verpflegung, des Urlaubs, der Verhängung von Disziplinarstrafen. Ihre oberste Pflicht ist es, auf die Verhinderung von Unordnung und Meuterei hinzuwirken.

4. Gleiche Ernährung für Offiziere, Beamte und Mannschaften.

5. Gleiche Zuschüsse zu den Löhnungen. Gleiche Feldzulage für Offiziere und Mannschaften. Von der Waffe gegen Angehörige des eigenen Volkes ist nur in der Notwehr oder zur Verhinderung von Plünderungen Gebrauch zu machen.

Ebert. Haase. Scheidemann. Dittmann. Landsberg. Barth.


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