Autorenseite

 << zurück weiter >> 

Anzeige. Gutenberg Edition 16. Alle Werke aus dem Projekt Gutenberg-DE. Mit zusätzlichen E-Books. Eine einmalige Bibliothek. +++ Information und Bestellung in unserem Shop +++

Was der Präsident der amerikanischen Union sich erlaubte.

Der amerikanische Botschafter in Berlin überreichte am 20. April der Deutschen Regierung folgende Note:

»Euer Exzellenz! Ich habe nicht verfehlt, unverzüglich meiner Regierung telegraphisch die Note Euerer Exzellenz vom 10. April zu übermitteln, betreffend gewisse Angriffe deutscher Unterseeboote, und insbesondere betreffend die unheilvolle Explosion, die den französischen Dampfer »Sussex« am 24. März im englischen Kanal zerstörte. Den Weisungen meiner Regierung entsprechend, habe ich jetzt die Ehre, Euerer Exzellenz die folgende Antwort zu übermitteln:

Durch die jetzt im Besitz der Regierung der Vereinigten Staaten befindlichen Nachrichten wird der Tatbestand im Fall der »Sussex« vollkommen festgestellt, und für die Folgerungen, die meine Regierung aus diesen Nachrichten gezogen hat, findet sie eine Bestätigung in Umständen, die in Euerer Exzellenz Note vom 10. April dargelegt sind.

Am 24. März 1916, ungefähr um 2 Uhr 50 Minuten nachmittags, wurde der unbewaffnete Dampfer »Sussex« mit 325 oder mehr Passagieren an Bord, unter denen eine Anzahl amerikanischer Bürger war, auf der Ueberfahrt von Folkestone nach Dieppe torpediert. Die »Sussex« war niemals bewaffnet; sie war ein Schiff, das, wie bekannt, regelmäßig nur zur Beförderung von Passagieren über den englischen Kanal benutzt wurde; sie folgte nicht der von Truppentransport- oder Proviantschiffen befahrenen Route. Ungefähr 80 Passagiere, Nichtkombattanten jeglichen Alters und Geschlechts, darunter Bürger der Vereinigten Staaten, wurden getötet oder verwundet.

Eine sorgfältige, eingehende und gewissenhaft unparteiische Untersuchung durch Offiziere der Flotte und der Armee der Vereinigten Staaten hat schlüssig die Tatsache ergeben, daß die »Sussex« ohne Warnung oder Aufforderung zur Uebergabe torpediert wurde, und daß der Torpedo, durch den sie getroffen wurde, deutscher Herstellung war. Nach Ansicht der Regierung der Vereinigten Staaten machten diese Tatsachen von Anfang an den Schluß unvermeidlich, daß der Torpedo von einem deutschen Unterseeboot abgefeuert war. Sie findet jetzt diese Schlußfolgerung durch die Ausführungen in der Note Euerer Exzellenz bekräftigt. Eine vollständige Darlegung des Tatbestandes, auf den die Regierung der Vereinigten Staaten ihre Schlußfolgerungen gegründet hat, ist beigefügt.

Nach sorgfältiger Prüfung der Note der Kaiserlichen Regierung vom 10. April bedauert die Regierung der Vereinigten Staaten, sagen zu müssen, daß sie aus den Darlegungen und Vorschlägen dieser Note den Eindruck erhalten hat, daß die Kaiserliche Regierung verfehlte, den Ernst der Situation zu würdigen, die sich nicht nur durch den Angriff auf die »Sussex« ergeben hat, sondern durch die ganze Methode und den Charakter des Unterseebootskrieges, wie sie zutage getreten sind infolge der während eines Zeitraums von mehr als 12 Monaten von Befehlshabern der deutschen Unterseeboote uneingeschränkt gehandhabten Uebung unterschiedsloser Zerstörung von Handelsschiffen aller Art, Nationalität und Bestimmung. Wenn die Versenkung der »Sussex« ein vereinzelter Fall gewesen wäre, so würde das der Regierung der Vereinigten Staaten die Hoffnung ermöglichen, daß der für die Tat verantwortliche Offizier seine Befehle eigenmächtig übertreten, oder in strafbarer Fahrlässigkeit die vorgeschriebenen Vorsichtsmaßregeln außer Acht gelassen habe, und daß der Gerechtigkeit durch seine entsprechende Bestrafung in Verbindung mit einer förmlichen Mißbilligung seiner Handlung und Bezahlung einer angemessenen Entschädigung durch die Kaiserliche Regierung Genüge geschehen könnte. Aber obwohl der Angriff auf die »Sussex« offenkundig nicht zu verteidigen war und einen so tragischen Verlust an Menschenleben verursachte, daß er als eines der schrecklichsten Beispiele der Unmenschlichkeit des Unterseebootskrieges, wie ihn die Kommandanten der deutschen Schiffe führen, erscheint, so steht er unglücklicherweise nicht allein.

Im Gegenteil, die Regierung der Vereinigten Staaten ist durch Ereignisse der neuesten Zeit zu dem Schluß gekommen, daß es nur ein Fall, wenn auch einer der schwersten und betrübendsten ist für die vorbedachte Methode und den Geist, womit unterschiedslos Handelsschiffe aller Art, Nationalität und Bestimmung zerstört werden, und die um so unverkennbarer geworden sind, je mehr die Tätigkeit der deutschen Unterseeboote in den letzten Monaten an Intensität und Ausdehnung zunahm.

Die Kaiserliche Regierung wird sich erinnern, daß, als sie im Februar 1915 ihre Absicht ankündigte, die Gewässer um Großbritannien und Irland als Kriegsgebiet zu behandeln, alle Handelsschiffe in feindlichem Eigentum, die innerhalb dieser Gefahrzone angetroffen werden sollten, zu vernichten, und als sie an alle Schiffe, sowohl der Neutralen wie der Kriegführenden, die Warnung ergehen ließ, die so verfehmten Gewässer zu meiden oder sich auf eigene Gefahr dorthin zu begeben, die Regierung der Vereinigten Staaten ernstlich protestiert hat. Sie nahm den Standpunkt ein, daß eine solche Politik nicht verfolgt werden könnte, ohne beständige, schwere und offenkundige Verletzung des anerkannten Völkerrechts, besonders wenn Unterseeboote als ihre Werkzeuge Verwendung finden sollten, insofern als die Regeln des Völkerrechts, Regeln, beruhend auf den Grundsätzen der Menschlichkeit, und zum Schutz des Lebens der Nichtkombattanten auf See aufgestellt, nach der Natur der Sache durch solche Schiffe nicht beobachtet werden könnten. Sie gründete ihren Protest darauf, daß Personen neutraler Nationalität und Schiffe neutraler Eigentümer äußersten und unerträglichen Gefahren ausgesetzt sein würden, und daß unter den damals obwaltenden Umständen die Kaiserliche Regierung keinen rechtmäßigen Anspruch dafür geltend machen konnte, einen Teil der hohen See zu schließen. Das hier in Betracht kommende Völkerrecht, auf das die Regierung der Vereinigten Staaten ihren Protest stützte, ist nicht neuen Ursprungs oder gegründet auf rein willkürliche durch Vereinbarung aufgestellte Grundsätze. Es beruht im Gegenteil auf offenkundigen Grundsätzen der Menschlichkeit und ist seit langem in Geltung mit Billigung und durch ausdrückliche Zustimmung aller zivilisierten Nationen.

Amerikas Geschützlieferungen. Ein 16-zölliges, weittragendes schweres Geschütz, welches Amerika massenhaft unseren Feinden lieferte.

Die Kaiserliche Regierung bestand trotzdem darauf, die angekündigte Politik durchzuführen, indem sie die Hoffnung ausdrückte, daß die bestehenden Gefahren, jedenfalls für neutrale Schiffe, durch die Instruktionen auf ein Mindestmaß beschränkt würden, die sie den Kommandanten ihrer Unterseeboote gegeben hatte, und versicherte die Regierung der Vereinigten Staaten, daß sie jede mögliche Vorsichtsmaßregel anwenden würde, um die Rechte der Neutralen zu achten und das Leben der Nichtkombattanten zu schützen.

In Verfolg dieser Politik des Unterseebootkrieges gegen den Handel seiner Feinde, die so angekündigt und trotz des feierlichen Protestes der Regierung der Vereinigten Staaten begonnen wurde, haben die Unterseeboots-Kommandanten der Kaiserlichen Regierung ein Verfahren solcher rücksichtslosen Zerstörung geübt, die mehr und mehr während der letzten Monate deutlicher werden ließ, daß die Kaiserliche Regierung keinen Weg gefunden hat, ihnen solche Beschränkungen aufzuerlegen, wie sie gehofft und versprochen hatte. Immer wieder hat die Kaiserliche Regierung der Regierung der Vereinigten Staaten feierlich versichert, daß zum mindesten Passagierschiffe nicht in dieser Weise behandelt werden würden, und gleichwohl hat sie wiederholt zugelassen, daß ihre Unterseeboots-Kommandanten diese Versicherungen ohne jede Ahndung mißachteten. Noch im Februar dieses Jahres machte sie davon Mitteilung, daß sie alle bewaffneten Handelsschiffe in feindlichem Eigentum als Teil der bewaffneten Seestreitkräfte ihrer Gegner betrachten und als Kriegsschiffe behandeln werde, indem sie sich so, wenigstens implicite, verpflichtete, nicht bewaffnete Schiffe zu warnen und das Leben ihrer Passagiere und Besatzungen zu gewährleisten; aber sogar diese Beschränkung haben ihre Unterseeboots-Kommandanten unbekümmert außer acht gelassen.

Neutrale Schiffe, sogar neutrale Schiffe auf der Fahrt von neutralem nach neutralem Hafen, sind ebenso wie feindliche Schiffe in ständig wachsender Zahl zerstört worden. Manchmal sind die angegriffenen Handelsschiffe gewarnt und zur Uebergabe aufgefordert worden, bevor sie beschossen oder torpediert wurden; manchmal ist ihren Passagieren und Besatzungen die dürftige Sicherheit zugebilligt worden, daß man ihnen erlaubte, in die Boote zu gehen, bevor das Schiff versenkt wurde. Aber wieder und wieder wurde keine Warnung gegeben, nicht einmal den Personen an Bord eine Rettung in die Boote gestattet. Große Ozeandampfer, wie die »Lusitania« und »Arabic«, und reine Passagierschiffe, wie die »Sussex«, sind ohne jede Warnung angegriffen worden, oft bevor sie gewahr wurden, daß sie sich einem bewaffneten feindlichen Schiff gegenüber befanden, und das Leben der Nichtkombattanten, Passagiere und Mannschaften, wurde unterschiedslos und in einer Weise vernichtet, die die Regierung der Vereinigten Staaten nur als leichtfertig und jeder Berechtigung entbehrend erachten konnte. Keinerlei Grenze wurde in der Tat der weiteren unterschiedslosen Zerstörung von Handelsschiffen jeder Art und Nationalität außerhalb der Gewässer gesetzt, welche die Kaiserliche Regierung als in der Kriegszone gelegen zu bezeichnen beliebt hat. Die Liste der Amerikaner, die auf so angegriffenen und zerstörten Schiffen ihr Leben verloren haben, ist von Monat zu Monat gewachsen, bis die verhängnisvolle Zahl der Opfer in die Hunderte gestiegen ist.

Die Regierung der Vereinigten Staaten hat eine sehr geduldige Haltung eingenommen. Auf jeder Stufe dieser schmerzlichen Erfahrung von Tragödie über Tragödie war sie bestrebt, durch wohlüberlegte Berücksichtigung der außergewöhnlichen Umstände eines Krieges ohne Beispiel sich lenken und durch Gefühle echtester Freundschaft für Volk und Regierung Deutschlands leiten zu lassen. Sie hat die aufeinanderfolgenden Erklärungen und Versicherungen der Kaiserlichen Regierung als selbstverständlich in voller Aufrichtigkeit und gutem Glauben abgegeben angenommen und hat die Hoffnung nicht aufgeben wollen, daß es der Kaiserlichen Regierung möglich sein werde, die Handlungen der Befehlshaber ihrer Seestreitkräfte in einer Weise zu regeln und zu überwachen, die ihr Verfahren mit den anerkannten, im Völkerrecht verkörperten Grundsätzen der Menschlichkeit in Einklang bringen werde. Sie hat den neuen Verhältnissen, für die es keine Präzedenzfälle gibt, jedes Zugeständnis gemacht, und war willens, zu warten, bis die Tatsachen unmißverständlich und nur einer Auslegung fähig wurden.

Sie ist nun einer gerechten Würdigung ihrer eigenen Rechte schuldig, der Kaiserlichen Regierung zu erklären, daß dieser Zeitpunkt gekommen ist. Es ist ihr zu ihrem Schmerze klar geworden, daß der Standpunkt, den sie von Anfang an einnahm, unvermeidlich richtig ist, nämlich, daß der Gebrauch von Unterseebooten zur Zerstörung des feindlichen Handels notwendigerweise, gerade wegen des Charakters der verwendeten Schiffe, unter Angriffsmethoden, die ihre Verwendung naturgemäß mit sich bringt, gänzlich unvereinbar ist mit den Grundsätzen der Menschlichkeit, den seit langem bestehenden und unbestrittenen Rechten der Neutralen und den heiligen Vorrechten der Nichtkombattanten.

Wenn es noch die Absicht der Kaiserlichen Regierung ist, unbarmherzig und unterschiedslos weiter gegen Handelsschiffe mit Unterseebooten Krieg zu führen, ohne Rücksicht auf das, was die Regierung der Vereinigten Staaten als die heiligen und unbestreitbaren Gesetze des internationalen Rechts und die allgemein anerkannten Gebote der Menschlichkeit ansehen muß, so wird die Regierung der Vereinigten Staaten schließlich zu der Folgerung gezwungen, daß es nur einen Weg gibt, den sie gehen kann. Sofern die Kaiserliche Regierung nicht jetzt unverzüglich ein Aufgeben ihrer gegenwärtigen Methoden des Unterseebootkrieges gegen Passagier- und Frachtschiffe erklären und bewirken sollte, kann die Regierung der Vereinigten Staaten keine andere Wahl haben, als die diplomatischen Beziehungen zur deutschen Regierung ganz zu lösen. Einen solchen Schritt faßt die Regierung der Vereinigten Staaten mit dem größten Widerstreben ins Auge, sie fühlt sich aber verpflichtet, ihn im Namen der Menschlichkeit und der Rechte neutraler Nationen zu unternehmen.

Amerikas Munitionslieferungen. Für England bestimmte riesige Munitionskisten fertig zum Versand in New-York.

Ich ergreife diese Gelegenheit, um Euerer Exzellenz die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung zu erneuern.

gez. Gerard.«


 << zurück weiter >>