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Deutsche Antwort auf die amerikanischen Beschwerden.

Die »neutralen« Nordamerikaner hatten einen Präsidenten – Wilson hieß der Mann –, der in offenkundiger Weise England begünstigte und fortgesetzt wegen der deutschen scharfen U-Boot-Kriegführung Beschwerden an die deutsche Regierung richtete. Verlangte doch dieser Mann, daß jeder Amerikaner auf englischen Schiffen im Kriegsgebiet spazieren fahren konnte, selbst wenn diese Schiffe Munitionsschiffe waren.

Als sich Nordamerika wieder einmal über angebliche deutsche Mißgriffe beschwert hatte, gab die deutsche Regierung Antwort in folgender amtlichen Note:

»Der Unterzeichnete beehrt sich, Euerer Exzellenz, dem Botschafter der Vereinigten Staaten von Nordamerika, Herrn James W. Gerard, auf die Schreiben vom 29. und 30. März, sowie vom 3. April 1916 über die Dampfer »Sussex«, »Manchester Engineer«, »Englishman«, »Verwind Vale« und »Eagle Point« mitzuteilen, daß die erwähnten Fälle gemäß den diesseitigen Noten vom 30. und 31. März und vom 4. und 5. April von dem Admiralstab der Marine einer sorgfältigen Prüfung unterzogen worden sind, die zu nachstehenden Ergebnissen geführt hat:

1. Englischer Dampfer » Verwind Vale«. Ein Dampfer, der möglicherweise »Verwind Vale« gewesen ist, wurde am 16. März abends in Sicht des Leuchtfeuers von Bullrock an der irischen Küste von einem deutschen Unterseeboot angetroffen. Sobald der Dampfer das über Wasser fahrende Unterseeboot bemerkte, drehte er ab und lief weg. Er wurde durch einen Warnungsschuß zum Stoppen aufgefordert, beachtete aber diese Warnung nicht, sondern löschte sämtliche Lichter und versuchte zu entkommen. Daraufhin wurde er beschossen, bis er stoppte und ohne weitere Aufforderung mehrere Boote zu Wasser führte. Nachdem die Besatzung in die Boote gegangen war und genügend Zeit erhalten hatte, um wegzurudern, wurde das Schiff versenkt. Der Name dieses Schiffes ist nicht festgestellt. Auch mit Hilfe der Angaben, die seitens der amerikanischen Botschaft gemacht worden sind, läßt sich nicht mit Sicherheit sagen, daß der vorstehend geschilderte Vorfall den Dampfer »Verwind Vale« betrifft. Da aber der versenkte Dampfer ein Tankdampfer war, ebenso wie »Verwind Vale«, so dürfte die Identität der Schiffe anzunehmen sein. In diesem Falle würde allerdings die dortige Angabe, daß »Verwind Vale« ohne Warnung torpediert worden sei, mit den Tatsachen in Widerspruch stehen.

2. Englischer Dampfer » Englishman«. Dieser Dampfer wurde am 24. März von einem deutschen Unterseeboot etwa 20 Seemeilen westlich Islay durch zwei Warnungsschüsse zum Stoppen aufgefordert. Er lief aber weiter, ohne sich um die Warnung zu kümmern. Er wurde daher von dem Unterseeboot durch Artilleriefeuer nach längerer Verfolgung gezwungen, zu stoppen, worauf er ohne weitere Aufforderung die Boote aussetzte. Nachdem der deutsche Kommandant sich davon überzeugt hatte, daß die Besatzung in die Boote gestiegen und vom Schiffe weggerudert war, versenkte er den Dampfer.

Eine Ansicht des vielgenannten französischen Schiffes »Sussex«

3. Englischer Dampfer » Manchester Engineer«. Durch die bisherige Untersuchung hat sich nicht feststellen lassen, ob der Angriff auf diesen Dampfer, der nach der dortigen Darstellung am 27. März in Höhe von Waterford stattgefunden hat, auf ein deutsches Unterseeboot zurückzuführen ist. Die Angaben über Ort und Zeit geben keinen genügenden Anhalt für die Untersuchung. Es wäre daher erwünscht, genauere Angaben über Ort und Zeit und die Begleitumstände des der amerikanischen Regierung gemeldeten Angriffes zu erhalten, damit daraufhin die Untersuchung zum Abschluß gebracht werden kann.

4. Englischer Dampfer » Eagle Point«. Dieser Dampfer wurde am 28. März vormittags etwa 100, nicht 130, Seemeilen von der Südwestküste Irlands entfernt von einem deutschen Unterseeboot durch Signal und Schuß aufgefordert, zu stoppen. Er lief jedoch weiter. Daraufhin wurde auf ihn geschossen, bis er stoppte und auf eine weitere Aufforderung zwei Boote ins Wasser brachte, in die sich die Besatzung begab. Nachdem sich der Kommandant überzeugt hatte, daß die Boote, die Segel gesetzt hatten, vom Dampfer freigekommen waren, versenkte er den Dampfer. Zur Zeit der Versenkung herrschte Nord-Nordwest-Wind von Stärke 2 und leichte Dünung, nicht »stürmischer Wind« und »schwere See«, wie in der dortigen Darstellung angegeben ist. Die Boote hatten auch alle Aussicht, sehr bald aufgenommen zu werden, da der Ort der Versenkung auf einem viel benutzten Dampferwege lag. Wenn die Besatzung des Dampfers zu ihrer Rettung nur zwei kleine Boote in Gebrauch nahm, so trifft sie selbst die Schuld, denn auf dem Dampfer befanden sich, wie das Unterseeboot feststellen konnte, noch mindestens vier große Faltboote.

5. Französischer Dampfer » Sussex«. Die Feststellung, ob der Kanaldampfer »Sussex« von einem deutschen Unterseeboot beschädigt worden ist oder nicht, ist dadurch außerordentlich erschwert worden, daß keine genauen Angaben über Ort und Zeit und die Begleitumstände der Versenkung bekannt waren und auch ein Bild dieses Schiffes bis zum 6. April nicht erlangt werden konnte. Infolgedessen hat die Untersuchung auf alle Unternehmungen ausgedehnt werden müssen, die an dem in Frage kommenden Tage, 24. März, im Kanal etwa auf dem Wege zwischen Folkestone und Dieppe überhaupt stattgefunden haben. In diesem Gebiete wurde am 24. März ungefähr in der Mitte des englischen Kanals von einem deutschen Unterseeboot ein langes schwarzes Fahrzeug ohne Flagge, mit grauem Schornstein, kleinem grauem Aufbau sowie zwei hohen Masten angetroffen. Der deutsche Kommandant gewann die Ueberzeugung, daß er ein Kriegsschiff, und zwar einen Minenleger der neugebauten englischen »Arabisklasse« vor sich habe. Er wurde zu dieser Ueberzeugung geführt: 1. durch das glatt durchlaufende Deck des Schiffes, 2. durch die kriegsschiffmäßige, schräg nach hinten und unten abfallende Form des Hecks, 3. durch den kriegsschiffmäßigen Anstrich, 4. durch die hohe Geschwindigkeit von etwa 18 Seemeilen, die das Schiff entwickelte, 5. durch den Umstand, daß das Schiff nicht den Weg nördlich der Leuchttonnen zwischen Dungeneß und Beachy Head innehielt, der nach häufigen übereinstimmenden Beobachtungen deutscher Unterseeboote für die Handelsschiffahrt üblich ist, sondern mitten im Kanal, mit Kurs ungefähr auf Le Havre fuhr.

Infolgedessen griff er das Schiff um 3 Uhr 5 Minuten nachmittags anderthalb Seemeilen südöstlich der Bullrock-Bank unter Wasser an. Der Torpedo traf und rief im Vorschiff eine so schwere Explosion hervor, daß das ganze Vorschiff bis zur Brücke abriß. Die besonders starke Explosion läßt mit Sicherheit darauf schließen, daß an Bord große Munitionsmengen vorhanden waren. Der deutsche Kommandant hat eine Skizze des von ihm angegriffenen Schiffes angefertigt, von der zwei Abzeichnungen beigefügt werden. Das ebenfalls in zwei Exemplaren angeschlossene Bild des Dampfers »Sussex« ist aus der englischen Zeitung »Daily Graphic« vom 27. März in photographischer Wiedergabe entnommen. Eine Vergleichung der Skizze und des Bildes zeigt, daß die »Sussex« mit dem angegriffenen Fahrzeug nicht identisch ist. Besonders auffallend ist der Unterschied in der Stellung des Schornsteins und in der Form des Hecks. Ein weiterer Angriff hat in der für die »Sussex« in Frage kommenden Zeit auf dem Wege zwischen Folkestone und Dieppe seitens deutscher Unterseeboote überhaupt nicht stattgefunden. Hiernach muß die deutsche Regierung annehmen, daß die Beschädigung der »Sussex« auf eine andere Ursache als auf einen Angriff eines deutschen Unterseebootes zurückzuführen ist.

Zur Aufklärung des Sachverhaltes ist vielleicht die Tatsache dienlich, daß allein am 1. und 2. April im Kanal nicht weniger als 26 englische Minen von deutschen Seestreitkräften abgeschossen worden sind. Ueberhaupt ist die ganze dortige Meeresgegend durch treibende Minen und nicht gesunkene Torpedos gefährdet. Vor der englischen Küste wird sie ferner auch durch deutsche Minen, die gegen die feindlichen Seestreitkräfte angelegt werden, in zunehmendem Maße gefährdet sein. Sollte der amerikanischen Regierung weiteres Material zur Beurteilung des Falles »Sussex« zur Verfügung stehen, so darf die deutsche Regierung um dessen Mitteilung bitten, um auch dieses Material einer Prüfung unterziehen zu können. Für den Fall, daß sich hierbei Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden Regierungen ergeben sollten, erklärt die deutsche Regierung sich schon jetzt bereit, den Tatbestand durch eine gemischte Untersuchungs-Kommission gemäß dem dritten Titel des Haager Abkommens zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle vom 18. Oktober 1907 feststellen zu lassen.

Indem der Unterzeichnete bittet, der Regierung der Vereinigten Staaten von Vorstehendem Kenntnis zu geben, benutzt er diesen Anlaß, um dem Herrn Botschafter den Ausdruck seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

gez. Jagow.«


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