InhaltInhalt
- Johann Georg Friedrich Jacobi
- Vorbericht der Verlagshandlung zum Buch vom Aberglauben, Misbrauch und falschen Wahn.
- Vorrede des Verfassers.
- Vom Teufel
- Von der Einbildungskraft.
- Von Gespenstern.
- Die Seele
- Kann ein Mensch sich selbst anderswo sehen?
- Die Ahndungen
- Nachtwanderern oder Mondsüchtigen.
- Von den Träumen.
- Der Kobold
- Vom Nickert.
- Wechselbälge
- wilde Jäger oder das wüthende Heer
- Der dreibeinige Haase
- Der Bieresel
- Das Bergmännchen.
- Aberglaube bei Gewittern.
- Wetterableiter.
- fliegende Drache.
- feurigen Kugeln,
- Sternschnuppe oder Sternputze,
- feurigen Mann oder Feuermännchen
- Das Nordlicht.
- Der Regenbogen
- Regenbogenschüsseln
- Hof.
- Nebensonnen und Nebenmonde,
- Cometen
- Von den Sonnen- und Mondfinsternissen.
- Abergläubische Meinungen von den Wirkungen des Monds.
- Vom Blut- und Schwefelregen.
- Feuer regnen,
- das Wasser in Blut verwandle,
- neue Quellen,
- Hungerquellen
- Aberglaube aus der Naturgeschichte.
- Hexen oder Hexenmeistern
- Walpurgisnacht
- Zaubern, oder Tort anthun
- Kapitel 42
- Das Bannen
- Wehrwölfe
- sich unsichtbar machen
- Verblenden
- Sympathie und Antipathie
- Von Amuleten.
- Von dem Verbohren der Krankheiten.
- Von dem Verpflanzen der Krankheiten.
- Von Wundhölzern.
- Von dem Verschreiben der Krankheiten.
- Vom Beschrieen werden der Kinder.
- Aberglaube von Dieben, Gehängten x.
- Geldbrennen.
- Vom Schatzgraben.
- Wünschelruthe.
- Das Feuer besprechen.
- Entstehen des Feuers
- Von Marktschreiern und Wunderdoctoren.
- Einige Aberglaubenstücke aus dem gemeinen Leben.
- Etwas über Tagewählerei.
- Vater Hellmuth
- Bewährte Witterungsregeln.
- Tagsgeschichte eines Abergläubischen.
- Aberglaube, welcher bei Kindbetterinnen herrscht, desgleichen vor und bey der Geburt eines Menschen.
- Aberglaube beim Gevatterstehen und bei dem Taufen.
- Aberglaube beym Sterben und Begraben werden.
- Aberglaube bei Trauungen.
- Aberglaube beym Kirchengehen.
- Von Propheten, Wahrsagern und Zigeunern.
- Ist es gut, sein künftiges Schicksal zu wissen?
- Vom Wahrsagen aus den Sternen.
- Physyognomie
- Wahrsagen aus dem Gesicht
- Vom Wahrsagen aus den Händen.
- Vom Wahrsagen aus der Caffeetasse.
- Vom Wahrsagen aus dem Wasser.
- Vom Wahrsagen aus dem Klingen in den Ohren.
- Vom Wahrsagerloose.
- Von dem Kartenschlagen.
- Das Sieb- und Schlüssellaufen.
- Das Punktiren
- Von der Feuerprobe.
- der Wasserprobe
- Müssen gewisse Wasser jährlich einen Todten haben, und darf derselbe vor dem dritten Tag nicht herausgezogen werden?
- Von dem Bluten eines ermordeten Körpers.
- Vom Geistercitiren.
- Aberglaube aus der Christnacht
- Kalenderaberglaube.
- Der zwölf Nächte Anmerkungen.
- Prognogsticon vom Christtage.
- Monatliche Witterung.
- Aderlaßmännlein.
- Bericht vom Aderlassen.
- Von Gesundheiten und Krankheiten.
- Vom Säen und Pflanzen.
- Welthändel.
- vom Krieg und Frieden
- von den Stufenjahren.
- Verbesserungen derjenigen Druckfehler, so den Sinn hindern.
Autorenseite
<< zurück weiter >>
Von dem Bluten eines ermordeten Körpers.
In den alten Zeiten glaubten selbst obrigkeitliche Personen, daß der Körper eines Erschlagenen zu bluten anfange, sobald der Mörder zu ihm gebracht würde; und es wurde dieß daher als ein Mittel gebraucht, den unbekannten Mörder zu entdecken. Wenn jemand entleibt war, und die Obrigkeit wußte den Thäter nicht sogleich; so ward auf Befehl derienige, den sie wegen der begangnen Mordthat im Verdacht hatte, zu dem todten Körper gebracht. Wenn nun der todte Leichnam zu bluten anfieng; so hielt man das für ein Zeichen, daß er der Mörder desselben sey. Läugnete er; so suchte man ihn wohl gar das Bekenntnis der That durch die Folter abzunöthigen. Diese Art zu verfahren, wurde bei den alten Deutschen das
Baarrecht genennt. Des Julius Mallavacca, eines Corporals, Ehefrau, ward um die Mitte des vorigen Jahrhunderts bei schwangerm Leibe umgebracht. Nach 3 Tagen ward die That ruchbar, und ihr Körper wurde geöfnet, welches an eben dem Tage geschah, an welchem ihr Mann von einer Reise zurück kam. Kaum hörte er die erschreckliche That, so eilte er ganz ausser sich in die Stube, wo seine erschlagene Frau auf dem Tische lag. Aber welch ein Unglück für den armen Mann! Die Ermordete fieng bei seiner Gegenwart an, aus der Nase zu bluten, und jedermann glaubte nun, daß er der Mörder derselben sey. Vergebens betheuerte er seine Unschlud, läugnete, eine so schändliche That begangen zu haben, und suchte sich mit seiner Abwesenheit zu vertheidigen, und zu rechtfertigen. Er ward gefoltert, und da er die Qualen nicht aushalten konnte; so bekannte er eine That, die er nicht begangen hatte; und ward darauf, auf Befehl der Obrigkeit, seiner Unschuld ohnerachtet, gehangen. Gewiß ist mancher andre Unschuldige, durch diesen abergläubischen Gebrauch wie dieser zum Tode verdammt worden, weil man ihn durch die Folter nöthigte, etwas zu bekennen, wovon er nichts wußte. Wir können daher sehr froh seyn, daß die Obrigkeit jetzt von solchen Anzeigen nichts mehr hält; denn sonst könnte ja jeder Unschuldige in den Verdacht kommen, eine Mordthat begangen zu haben. Wenn ein Mensch ermordet ist; so befindet sich hin und wieder bei ihm geronnen Geblüt, welches sich vermöge seiner Schwere herunter senken kann, so daß der Entleibte zu bluten anfängt. Dieß geschieht aber ganz zufällig; denn die Gegenwart eines Menschen kann, wenn er auch der Mörder wäre, auf keine Weise das Nasenbluten bei dem Ermordeten verursachen; und die Erfahrung lehrt, daß ein Erschlagener zuweilen blutet, es mögen Menschen zugegen seyn oder nicht.
<< zurück weiter >>