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Von der Feuerprobe.

Durch die Feuerprobe, wozu man alsdenn seine Zuflucht nahm, wenn bei einer gerichtlichen Untersuchung zweifelhafte Fälle vorkamen, die in Ermangelung eines gültigen Beweises nicht entschieden werden konnten, hat in den alten Zeiten mancher Unschuldige sein Leben verlohren. Durch Berühung des Feuers sollte der Angeklagte seine Unschuld beweisen, und man bat Gott in einem feierlichen Gebet, den Unschuldigen unverletzt zu erhalten, dem Schuldigen aber seine Hände und Füße verbrennen zu lassen, und dadurch die Unschuld oder das Verbrechen anzuzeigen. Weil man nun gewiß glaubte, daß Gott hier ein Wunder thue, so nennte man dies Verfahren, eine böse That zu entdecken, ein Gottesgericht; welches ehemals so allgemein war, daß Vornehme und Geringe, Gelehrte und Ungelehrte sich damit abgaben und es billigten. Wenn jemand der Zauberei beschuldigt ward; so mußte er unter der Aufsicht eines Priesters, mit dem er bisweilen in die Kirche gieng, 3 Tage fasten. Der Priester mit seinem Ornat bekleidet, legte, wenn nun die Probe vor sich gehen sollte, einen eisernen mit Weihwasser besprengten Polzen auf glühende Kolen, sang das Lied der 3 Männer im Feuerofen, auch wohl die Litanei oder einige Psalmen, hielt Messe und reichte dem Beklagten das Abendmahl. Ehe er ihm aber das glühende Eisen in die Hände gab; so rief er Gott um die Entdeckung der Schuld oder Unschuld noch einmal an, nach dessen Endigung der Angeklagte den glühenden Polzen 9 Schuh weit tragen mußte. Dann umband ihm der Prieser die Hand und versiegelte sie. Am 3. Tag ward darauf eine Untersuchung angestellt. War die Hand nicht so gesund wie die andere; so ward er in einer papiernen mit vielen Teufeln bemahlten Kleidung lebendig verbrannt. Man bediente sich zu dieser Absicht auch glühender Pflugscharren, legte 9 oder 12 derselben, in einer gewissen Weite von einander, und der Beschuldigte mußte barfuß darüber hingehen. Wurde er nicht beschädigt so hielt man ihn für unschuldig: Wurde er aber verletzt; so ward er zum Feuer verurtheilt. Bei dem allen muß man sich wundern, daß in den damaligen Zeiten einige Personen, besonders die von hoher Geburt, die Feuerprobe ohne Verletzung gemacht haben. Da man aber nicht glauben kann, daß Gott bei diesen Anlässen durch ein Wunderwerk dem Feuer seine natürliche Kraft genommen habe, um ihre Unschuld zu rechtfertigen; so müssen ihnen Mittel bekannt gewesen seyn, wodurch sie die Wirkungen des Feuers auf die Haut, und das Eindringen desselben auf einige Augenblicke haben verhindern, und die Probe aushalten können. Dergleichen Mittel kennt man jetzt mehrere. Man reibt die Hände oder was man sonst vor der Verletzung des Feuers sichern will, mit Schwefelgeist, oder vermischt diesen mit Salmiac und Zwiebelsaft zu einer Salbe. Oder man macht von Federweiß, ungelöschtem Kalk, Eierweiß, Eibischsaft, Bilsenkraut und dem Saamen des Flohkrauts und Seife – eine Salbe, die man sich zu diesem Behuf bedient. Auch von ungelöschtem Kalk, Eierweis, Quecksilber und der Altheewurzel wird eine solche Salbe gemacht, und damit die Theile bestrichen, welche von dem glühenden Eisen nicht sollen verletzt werden. Waren vielleicht diese oder ähnliche Mittel jenen Personen bekannt, die ohne Verletzung mit den Händen oder Füssen das glühende Eisen berührten? Als der Kaiser Karl der Dicke seine Gemahlinn Richarda in Verdacht hatte, daß sie mit einem Bischof einen verbotenen Umgang habe, und sie daher die Feuerprobe machen ließ, soll sie das glühende Eisen unverletzt ergrifen, und dadurch ihre Unschuld bewiesen haben. Von der Kunigunda, des Kaisers Heinrich des zweiten Gemahlinn, die sich wegen eines vertrauten Umgangs mit einem Hofmann verdächtig gemacht hatte, wird erzählt, daß sie über 11 glühende Pflugscharren weggegangen, auf der zwölften einige Augenblicke stehen geblieben sey, und ihre Unschuld gerühmt habe. Vemutlich hatten die Pflugscharren schon den größten Theil ihrer Hitze verlohren, ehe die vornehmen Personen darüber gegangen sind: Und da die Pflugscharren breit und dünn waren; so mußte der Verlust ihrer Feuertheile desto geschwinder und ihre Wirkung auf den Körper desto schwächer seyn. Unter den Füssen ist überdem wegen des vielen Gehens und Stehens gemeiniglich eine dicke starke Haut, die, mit einer feuerabhaltenden Salbe bestrichen, nicht leicht vom Feuer verletzt wird. Und da man bei dieser Probe gewiß nicht zauderte; so ist zu begreifen, warum Personen auf heissem Eisen einige Augenblicke barfuß haben gehen können. Mancher Unschuldige ist auf die Art durch das Feuer vom Leben zum Tode gebracht worden; wenn das Feuer ihn verletzt hatte; dahingegen der Bösewicht ruhig fortsündigte, wenn er die Mittel kannte, durch dessen Anwendung er gegen dasselbe gesichert war. Vermuthlich ist es nur wenigen bekannt gewesen, und gewiß sind die Meisten bei aller ihrer Unschuld traurige Opfer des Aberglaubens geworden. Auch


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