Cicero
Vom Redner
Cicero

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XXXIII. 132. Hierauf sagte Crassus: Nicht allein in dieser Wissenschaft, mein Catulus, sondern auch in mehreren anderen Zweigen ist durch die Zerstückelung und Sonderung der Theile der Umfang der Wissenschaften verringert worden. Meinst du etwa, daß es zur Zeit des HippokratesHippokrates von der Insel Kos, geb. 460 v. Chr., gest. 357, war der Gründer der Arzeneiwissenschaft und hatte zu Kos eine Schule der Arzeneikunde errichtet. Zur Zeit des Peloponnesischen Krieges leistete er den Athenern bei dem Ausbruche der Pest wichtige Dienste. aus Kos für die innerlichen Krankheiten, für die Wunden, für die Augenübel besondere Aerzte gegeben habe? Daß die Geometrie, als EuklidesEuklides lehrte unter der Herrschaft des Ptolemäus Lagi (um 300 v. Chr.) in Alexandrien die Geometrie. Er war der erste, der die Mathematik in ein System brachte. oder ArchimedesArchimedes aus Syrakus, der Sohn des Samiers Konon, ein berühmter Mathematiker und Maschinist, wurde bei der Einnahme von Syrakus durch Marcellus von einem Römischen Soldaten getödtet (212 v. Chr.)., die Musik, als DamonDamon, ein berühmter Musiker und Sophist, ein Schüler des Agathokles, Lehrer des Perikles. oder AristoxenusAristoxenus aus Byzantium, ein Schüler des Kallimachus, Vorgesetzter der Bibliothek in Alexandrien unter der Regierung des Ptolemäus Euergetes und Philopator (um 220 v. Chr.). Er ist besonders als kritischer Herausgeber der Homerischen Gedichte bekannt., die Sprachwissenschaft selbst, als Aristophanes[Aristophanes aus Athen, geb. 445 v. Chr., gest. 386, Lustspieldichter, der bedeutendste Vertreter der Alten Komödie.] oder KallimachusKallimachus aus Kyrene in Afrika (um 280 v. Chr.), ein Dichter und Grammatiker, der unter der Regierung des Ptolemäus Philadelphus und Euergetes in Alexandrien lebte. sich mit ihnen beschäftigten, so zerstückelt gewesen sind, daß keiner seine Wissenschaft in ihrem ganzen Umfange umfaßt, sondern der eine diesen, der andere einen anderen Theil zur Bearbeitung für sich abgesondert hätte? 133. Ich habe oft von meinem Vater und Schwiegervater gehört, daß auch bei uns die Männer, die sich durch den Ruhm der Weisheit auszeichnen wollten, alle Kenntnisse, in deren Besitz unser Staat damals war, in sich zu vereinigen pflegten. Es gedachten jene des Sextus AeliusS. zu I. 45, §. 198, Anm. 201.; den Manius ManliusS. zu I. 48, §. 212, Anm. 214. aber habe ich selbst noch quer über den Markt wandeln sehen: was für ein Zeichen galt, daß der, der dieß that, allen Bürgern, die ihn um Rath fragen wollten, zugänglich sei. An diese Männer wandte man sich einst, sowol wenn sie umherwandelten, als wenn sie zu Hause auf ihrem Sessel saßen, um sich bei ihnen nicht allein über bürgerliche Rechtsfälle, sondern auch über die Verheirathung einer Tochter, über den Ankauf eines Grundstückes, über die Bebauung von Feldland, kurz über alle Verrichtungen und Geschäfte Raths zu erhole 134. So war die Weisheit jenes alten CrassusPublius Licinius Crassus Dives, im Jahre 204 v. Chr. Consul mit Scipio Africanus Major. Livius 30, I. lobt ihn als einen durch Reichtum, Schönheit, körperliche Kraft, Beredsamkeit und Kenntniß des Rechtes ausgezeichneten Mann. beschaffen, so die des Titius CoruncaniusS. zu III. 15, §. 56, Anm. 646., so die des einsichtsvollen ScipioPublius Cornelius Scipio Nasica Corculum, 161 und 154 v. Chr. Consul, 158 Censor, ein Redner und berühmter Rechtsgelehrter, der Aeltervater des Scipio, der Schwiegersohn des Crassus war (s. zu III. 2, §. 8, Anm. 611)., des Aeltervaters meines Schwiegersohnes, die alle Oberpriester waren, daß man sich bei ihnen über alle göttliche und menschliche Dinge Raths erholte. Und dieselben Männer bewährten sich auch im Senate, in den Volksversammlungen, in den Rechtshändeln ihrer Freunde, im Kriege wie im Frieden als einsichtsvolle und treue Rathgeber. 135. Und was fehlte dem Marcus CatoS. zu I. 37, §. 171, Anm. 174. außer der über das Meer zu uns gelangten feingeglätteten Gelehrsamkeit? Führte er etwa, weil er das bürgerliche Recht erlernt hatte, keine Rechtshändel? oder versäumte er, weil er sie führen konnte, die Rechtswissenschaft? Nein, sondern in beiden Fächern arbeitete er und zeichnete sich aus. Wurde er etwa wegen der durch Privatdienste gewonnenen Gunst zu der Verwaltung der Staatsgeschäfte verdrossener? Niemand war in den Vollversammlungen thatkräftiger, Niemand ein besserer Senator. Und derselbe Mann war zugleich auch unstreitig ein vortrefflicher Feldherr; kurz man konnte zu jener Zeit in unserem Staate Nichts wissen oder lernen, was er nicht erforscht, gewußt und schriftlich behandelt hätte. 136. Jetzt hingegen treten sehr Viele zu den Ehrenämtern und zur Staatsverwaltung entblößt und wehrlos heran, mit keiner Sachkenntnis mit keiner Wissenschaft ausgerüstet. Zeichnet sich aber einmal Einer unter Vielen aus, so brüstet er sich, wenn er einen einigen Vorzug aufzuweisen hat, wie kriegerische Tapferkeit oder einige Kriegserfahrung, die freilich jetzt aus der Mode gekommen sind, oder Rechtswissenschaft, und diese nicht einmal in ihrem ganzen Umfange, (denn das damit verbundene priesterliche Recht lernt Niemand,) oder Beredsamkeit, die nach ihrer Ansicht in Geschrei und Wortläufigkeit besteht; die Gemeinschaft aber und die Verwandtschaft, in der alle edelen Wissenschaften, ja selbst die Tugenden untereinander stehen, ist ihnen unbekannt.


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