Cicero
Vom Redner
Cicero

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XXVIII. 121. Demnach will ich mich, weil es euch nun einmal so beliebt hat, nicht weigern, jenen ersteren Theil sorgfältig zu bearbeiten und auszubilden (in wie weit mir dieß gelingen wird, möget ihr beurtheilen). Ich werde daher zu entwickeln suchen, aus welchen Quellen die Rede hergeleitet werden müsse, um die drei Eigenschaften zu gewinnen, welche allein ihr Glauben zu verschaffen fähig sind, nämlich daß die Gemüther gewonnen, daß sie belehrt, daß sie gerührt werdenNach diesen Worten stehen im Texte noch die Worte: haec sunt enim tria numero. Sie bilden einen müssigen Zusatz und sind wahrscheinlich unächt.. Wie aber dieses lichtvoll dargestellt werde, das uns allen zu lehren steht hier der Mann, der diese Kunst zuerst unter uns einheimisch gemacht, der sie am Meisten verherrlicht, der sie allein vollendet hat. 122. Denn, lieber Catulus (ich darf es ja sagen, ohne den Verdacht der Schmeichelei zu fürchten), ich glaube, es gibt keinen einigermaßen berühmten Redner, weder einen Griechischen noch einen Lateinischen, den unser Zeitalter hervorgebracht hat, den ich nicht oft und mit Aufmerksamkeit gehört hätte. Wenn ich nun einige Geschicklichkeit im Reden besitze – und schon dürfte ich mir damit schmeicheln, da ihr ja, so geistvolle Männer, meinen Worten so eifrig Gehör schenkt – so rührt es daher, daß nie ein Redner, den ich hörte, einen Vortrag gehalten hat, der sich nicht tief meinem Gedächtnisse eingeprägt hätte. 123. Sowie ich nun bin, und so wenig ich auch mein Urtheil für maßgebend halte; so trage ich doch kein Bedenken meine Ansicht und mein Urtheil dahin auszusprechen, daß unter allen Rednern die ich gehört habe, keiner so viele und so ausgezeichnete Vorzüge der Beredsamkeit besaß, wie Crassus. Seid auch ihr derselben Ansicht, so wird es, wie ich glaube, keine unbillige Theilung der Arbeit sein, wenn ich den Redner, den ich jetzt bilde, nach dem begonnenen Plane erschaffe, ernähre und kräftige und ihn alsdann dem Crassus übergebe, daß er ihn bekleide und ausschmücke. 124. Hierauf sagte Crassus: Fahre du nur fort, Antonius, wie du begonnen hast. Denn nicht ziemt es einem guten und edelen Vater das Kind, das er erzeugt und aufgezogen hat, nicht auch zu bekleiden und auszuschmücken, zumal da du nicht leugnen kannst, daß du dazu wohl bemittelt bist. Denn welcher Schmuck, welche Kraft, welche Würde fehlte jenem Redner, der am Schlusse seines Vortrages kein Bedenken trug den beklagten ConsularDen Manius Aquilius, der als Consul mit dem Marius im J. 100 v. Chr. den Sklavenkrieg in Sizilien beendigte und den Anführer der Sklaven, Athenio, mit eigener Hand erschlug. Es wurde ihm deshalb eine Ovation zuerkannt. Drei Jahre darauf wurde er von Lucius Fusius wegen Gelderpressungen angeklagt, aber von Antonius glücklich vertheidigt, so daß er freigesprochen wurde. Auf den Schluß dieser Rede bezieht sich Crassus. Vgl. unten II. 47, 196. aufzurufen, ihm den Leibrock aufzureißen und den Richtern die vernarbten Brustwunden des greisen Feldherrn zu zeigen? der gleichfalls bei der Vertheidigung eines aufrührerischen und rasenden MenschenNorbanus. S. zu II. 21, 89. Vgl. II. 47, 197. gegen die Anklage unseres Sulpicius kein Bedenken trug die Empörungen selbst durch den Vortrag auszuschmücken und in den kräftigsten Ausdrücken zu zeigen, daß oftmals ungestüme Erhebungen des Volkes nicht ungerecht seien, für deren Folgen jedoch Niemand einstehen könne, daß viele Empörungen oft zum Wohle des Staates stattgefunden hätten, wie z. B. als man die Könige vertrieben, als man die tribunicische Gewalt eingesetztDieß geschah im Jahre 492 v. Chr. in Folge von Entweichung des Volkes auf den mons sacer. habe, daß jener Aufstand des Norbanus, hervorgerufen durch die Trauer der Bürger und durch den Haß gegen CäpioIm Kriege gegen die Cimbern und Gallier., der sein Heer verloren hatte, sich nicht habe dämpfen lassen und mit Recht angestiftet worden sei? 125. Hätte wol ein so zweideutiger, so unerhörter, so schlüpfriger, so neuer Gegenstand ohne die vorzüglichste Kraft und Gewandtheit der Rede behandelt werden können? Was soll ich von der Mitleid erregenden Rede für den Gnäjus MalliusGnäjus Mallius, 103 v. Chr. Consul, wurde, da er sich geweigert hatte sich mit dem Proconsul Quintus Cäpio zu verbinden, von den Cimbern besiegt. Wegen dieser Niederlage wurde Mallius angeklagt und von Antonius vertheidigt., für den Quintus RexDiese Verhandlung ist unbekannt. Von Quintus Marcius Rex wissen wir nur, daß er mit Marcus Cato Nepos im J. 117 v. Chr. Consul war. sagen? was von unzähligen anderen Reden, in denen nicht die Eigenschaft, die dir alle einräumen, dein ausgezeichneter Scharfsinn, am Meisten hervorglänzte, sondern gerade das, was du jetzt mir zuweisen willst, sich immer in hoher Vortrefflichkeit und Vollendung kund gab?


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