Cicero
Vom Redner
Cicero

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XLV. 188. Das sind nun meine Ansichten über jene Dinge, deren Entwicklung Crassus so eben scherzend von mir verlangte, als er sagteKap. 29, §. 127., sie pflegten von mir meisterhaft behandelt zu werden, und zugleich lobend erwähnte, ich hätte dieß in der vortrefflichen Führung der Sache des Manius Aquilius, des Gajus NorbanusKap. 21, §. 89. Kap. 28, §. 124. und einiger anderen Rechtsklagen bewiesen. Aber wahrlich, wenn diese Gegenstände von dir, Crassus, in Rechtssachen behandelt werden, so pflegt mich ein Schauer zu befallen. Eine so gewaltige Kraft des Geistes, ein solches Feuer, ein so tiefes Gefühl pflegt aus deinen Augen, Mienen, Gebärden, ja sogar aus diesem deinem FingerDem Zeigefinger, über dessen Anwendung beim Reden s. Quintilian XI. 3, 94. zu sprechen; so gewaltig ist der Strom der gewichtigsten und vortrefflichsten Worte, so gediegen; so wahr, so neu, so frei von kindischem Anstriche und Schmucke sind deine Gedanken, daß du mir nicht allein den Richter zu entflammen, sondern selbst Feuer und Flamme zu sein scheinst. 189. Auch ist es nicht möglich, daß der Zuhörer Schmerz, Haß, Unwillen und Furcht empfinde, daß er zu Thränen und Mitleid gerührt werde, wenn sich nicht von allen den Gemüthsbewegungen, die der Redner in dem Richter hervorrufen will, in dem Redner selbst die Merkmale eingedrückt und eingeprägt zeigen. Müßte man einen erheuchelten Schmerz annehmen, und wäre in einer solchen Rede Nichts als Erdichtetes und durch Nachahmung Erkünsteltes; so dürfte vielleicht eine größere Kunst erforderlich sein. Nun aber weiß ich freilich nicht, wie es dir, mein Crassus, und Anderen ergeht; was mich aber betrifft, so habe ich keinen Grund vor so einsichtsvollen und befreundeten Männern etwas Unwahres zu sagen: wahrlich ich habe nie bei den Richtern Schmerz oder Mitleid oder Unwillen oder Haß durch meinen Vortrag erregen wollen, ohne mich selbst, so oft ich die Richter zu rühren suchte, von denselben Empfindungen, in die ich sie versetzen wollte, ergriffen zu fühlen. 190. Denn es ist nicht leicht zu bewirken, daß der Richter dem zürne, gegen den du seinen Zorn lenken willst, wenn du selbst die Sache gleichgültig aufzunehmen scheinst, oder daß er den hasse, den du gehaßt sehen willst, wenn er dich selbst nicht zuvor von Haß entbrannt sieht; auch wird er sich nicht zum Mitleide stimmen lassen, wenn du ihm nicht Zeichen deines Schmerzes in Worten, Gedanken, Stimme, Mienen, ja in Thränen gegeben hast. Denn sowie es kein Holz gibt, das so leicht entzündbar ist, daß es ohne Heranbringung von Feuer Feuer fangen könnte; ebenso ist auch kein Gemüth so empfänglich die Gewalt der Rede aufzufassen, daß es entflammt werden könnte, wenn man sich nicht selbst feurig und glühend ihm naht.


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