Cicero
Vom Redner
Cicero

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XLIV. 195. Mag auch die ganze Welt sich unwillig über mich äußern, ich will sagen, was ich denke: wahrlich die Büchersammlungen aller Philosophen scheint mir das einzige Büchlein der zwölf Tafelgesetze, wenn man auf die Quellen und die Hauptplätze der Gesetze sieht, an Gewicht des Ansehens und an Reichhaltigkeit des Nutzens zu übertreffen. 196. Und wenn wir uns, wie es durchaus unsere Pflicht ist, unseres Vaterlandes freuen; und dieß Gefühl ist so mächtig und so natürlichMit Unrecht hat Ellendt die Worte: ac tanta natura als unächt in Klammern eingeschlossen., daß der weiseste Mann jenes Ithaka, das wie ein Vogelnest an rauhen Felsen klebt, der Unsterblichkeit vorzog; – mit welcher Liebe müssen wir denn gegen ein solches Vaterland entflammt sein, welches unter allen Ländern der erste Wohnsitz der Tugend, der Herrschaft und der Würde ist? Von ihm muß uns vor Allem sein Geist, seine Sitten und seine Verfassung bekannt sein, theils weil es unser aller Mutter ist, theils weil wir anerkennen müssen, daß seine Weisheit sich in der Feststellung des Rechtes wie in der Gründung der so großen Macht unserer Herrschaft gleich groß erwiesen hat. 197. Auch insofern werdet ihr aus der Erkenntniß des Rechtes Freude und Vergnügen schöpfen, als ihr die großen Verzüge unserer Vorfahren in der Staatsklugheit vor anderen Völkern dann am leichtesten einsehen werdet, wenn ihr unsere Gesetze mit denen eines Lykurgus und SolonDas hier selbst über Solon's Gesetze von Crassus ausgesprochene Urtheil ist ungerecht, aber ganz im Geiste der Römer, die ihren Staat als ein Musterbild betrachteten. vergleichen wollt. Denn es ist unglaublich, wie das bürgerliche Recht überall außer bei uns ungeordnet und, ich möchte fast sagen, lächerlich ist: worüber ich mich oft in meinen tätlichen Unterhaltungen so auszusprechen pflege, daß ich unseren Landsleuten in der Staatsklugheit vor allen Anderen und besonders vor den Griechen den Vorzug gebe. Aus diesen Gründen, Scävola, hatte ich behauptet, daß denen, die vollkommene Redner sein wollen, die Kenntniß des bürgerlichen Rechtes nothwendig sei.


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