Cicero
Vom Redner
Cicero

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LV. 234. Daß du dich nun ferner, Crassus, des bürgerlichen Rechtes so eifrig angenommen hast, davon sehe ich den Grund ein und sah ihn schon ein, als du noch redetest. Zuerst hast du dich dem Scävola gefällig zeigen wollen, den wir alle wegen seiner ausnehmenden Freundlichkeit mit vollstem Rechte lieben müssen, und da du seine Wissenschaft unausgestattet und ungeschmückt sahst, so hast du sie durch die Ausstattung deiner Worte bereichert und geschmückt. Zweitens weil du auf dieselbe recht viel Fleiß und Arbeit verwendet hattest, da du den Ermunterer zu dieser Beschäftigung und den Lehrmeister in deiner FamilieScävola war ja der Schwiegervater des Crassus. hattest; so warst du besorgt, du möchtest dich vergeblich bemüht haben, wenn du nicht diese Wissenschaft durch deinen Vortrag verherrlichtest. Doch ich will auch mit dieser Wissenschaft mich in keinen Streit einlassen. 235. Mag sie immerhin eine so große Bedeutung haben, wie du meinst. Und in der That ist sie wichtig, findet eine vielfache Anwendung und gewährt vielen Menschen Nutzen; auch hat sie immer in hohen Ehren gestanden, und die berühmtesten Männer unsres Staates widmen sich noch heute dieser Wissenschaft. Doch sieh zu, lieber Crassus, ob du nicht die Rechtswissenschaft, indem du sie mit einem neuen und fremden Schmucke schmücken willst, auch des eigenen, der ihr zugestanden und eingeräumt wird, beraubest und entkleidest. 236. Denn wenn du dich so aussprächest, der Rechtsgelehrte sei auch Redner, und ebenso der Redner sei auch Rechtsgelehrter; so würdest du zwei herrliche unter einander gleiche und derselben Würde theilhaftige Wissenschaften aufstellen. Nun aber gestehst du ein, Rechtsgelehrter könne man auch ohne die Beredsamkeit, die wir zum Gegenstande unserer Betrachtung machen, sein, und dergleichen habe es schon sehr viele gegeben; Redner hingegen, behauptest du, könne Niemand sein, wenn er nicht jene Wissenschaft zu Hülfe nehme. Auf diese Weise ist dir der Rechtsgelehrte an und für sich weiter nichts, als ein vorsichtiger und scharfsinniger Gesetzkrämer, ein Ausrufer der gerichtlichen Verhandlungen, ein Ableierer von Formeln, ein Silbenstecher; aber weil der Redner sich der Beihülfe des Rechtes in seinen Verhandlungen bedient, so hast du deßhalb diese Rechtswissenschaft der Beredsamkeit als Magd und Zofe beigegeben.


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