Cicero
Vom Redner
Cicero

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LVIII. 246. Ferner beschuldigst du unsere jungen Männer der Trägheit, weil sie diese Wissenschaft nicht erlernen wollen, die doch erstens sehr leicht sei. Was nun diese Leichtigkeit anlangt, so mögen jene darüber urtheilen, welche voller Stolz auf diese Wissenschaft, als ob sie die schwierigste sei, in Selbstgenügsamkeit einherschreiten; dann aber magst du auch selbst darüber urtheilen, der du diese Wissenschaft für leicht erklärst, die nach deinem eigenen Geständnisse überhaupt noch gar keine Wissenschaft ist, sondern erst einmal dann eine solche werden wird, wenn Jemand noch eine andere Wissenschaft dazu erlernt, durch die er diese wissenschaftlich gestalten kann. Zweitens, sagst du, sei sie voller Ergötzlichkeit. Dieses Vergnügen wollen dir Alle schenken und verzichten gern auf dasselbe, und nicht leicht wird sich Jemand finden, der, wenn er Etwas lernen soll, nicht lieber den Teuker des PacuviusPacuvius (219 v. Chr. zu Brundisium geboren) war ein tragischer Dichter der Römer. auswendig lernen würde, als die ManilianischenWegen Manilius s. zu Kap. 48, §. 212. Formeln über Kauf und Verkauf. 247. Wenn du aber ferner meinst, wir müßten aus Vaterlandsliebe die Erfindungen unserer Vorfahren kennen; siehst du nicht, daß die alten Gesetze theils von selbst durch die Länge der Zeit veraltet, theils durch neue Gesetze aufgehoben sind? Ja du glaubst sogar, gute Männer würden durch das bürgerliche Recht gebildet, weil durch die Gesetze Belohnungen für die Tugenden und Strafen für die Laster bestimmt seien. Aber ich war der Ansicht, die Tugend werde den Menschen, wenn anders sie wissenschaftlich gelehrt werden könne, durch Unterricht und Ueberzeugung, nicht aber durch Drohungen, Gewalt und Furcht gelehrt. Denn wie schön es ist sich vor dem Uebel zu hüten, das wenigstens können wir auch ohne die Kenntniß des Rechtes wissen. 248. Was mich aber selbst betrifft, dem du allein die Fähigkeit zugestehst ohne alle Rechtskenntniß dennoch Rechtssachen befriedigend zu verhandeln; so muß ich dir hierauf erwidern, daß ich nie das bürgerliche Recht erlernt und doch bei den Rechtssachen, die ich vor Gericht vertheidigen konnte, nie diese Wissenschaft vermißt habe. Denn etwas Anderes ist es ein Kunstverständiger in einem Fache oder einer Wissenschaft, etwas Anderes im gemeinen Leben und im gewöhnlichen Verkehre mit Menschen nicht dumm und unwissend zu sein. 249. Wem von uns ist es jetztNach der, auch von Ellendt aufgenommenen, Muthmaßung von Schütz: nunc licet für non licet S. Ellendt zu dieser Stelle. vergönnt seine Landgüter zu durchwandern und der Landwirtschaft entweder des Nutzens oder des Vergnügens wegen seine Aufmerksamkeit zu schenken? Und doch bringt Niemand sein Leben so ohne Augen, so ohne Verstand zu, daß er gar nicht wissen sollte, was Aussaat und Ernte sei, was Beschneidung der Bäume und Weinstöcke, zu welcher Jahreszeit oder auf welche Weise diese Geschäfte besorgt werden. Wenn nun Einer ein Landgut zu besichtigen, oder wenn er wegen des Ackerbaues dem Verwalter einen Auftrag oder dem Meier einen Befehl zu ertheilen hat, muß er wol deßhalb die Bücher des Karthagers MagoDer Karthager Mago hatte 28 Bücher über den Ackerbau geschrieben. Nach Karthagos Zerstörung ließ der Römische Senat das Werk in's Lateinische übersetzen. durchlesen, oder können wir uns mit unserem gemeinen Menschenverstande begnügen? Warum können wir also nicht gleichfalls in dem bürgerlichen Rechte, zumal da wir uns in Rechtssachen, in Geschäften und vor Gericht abarbeiten müssen, hinlänglich gerüstet sein, wenigstens insoweit, daß wir in unserem eigenen Vaterlande nicht als Fremde und Ankömmlinge erscheinen? 250. Und sollte auch wirklich eine etwas schwierige Rechtssache uns übertragen werden, so dürfte es glaub' ich, eine schwierige Aufgabe sein mit unserem Scävola darüber Rücksprache zu nehmen, wiewol schon die streitenden Parteien uns über Alles eingeholte Rechtsbescheide und Erkundigungen zutragen. Wie aber? Wenn über den Zustand einer Sache selbst, wenn über Gränzstreitigkeiten, wo wir keine Besichtigung an Ort und Stelle vornehmen können, wenn über Rechnungsbücher und schriftliche Geldanweisungen ein Rechtshandel statt findet; so wissen wir uns, wenn es verlangt wird, in verwickelte und oft schwierige Streitpunkte hineinzuarbeiten; und wir sollten, wenn wir Gesetze oder Rechtsgutachten erfahrener Männer kennen zu lernen haben, Besorgniß hegen, wir möchten dieselben nicht begreifen können, wenn wir uns von Jugend auf weniger mit dem bürgerlichen Rechte beschäftigt haben?


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