Cicero
Vom Redner
Cicero

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LIII. 212. Aber zwischen diesen beiden Arten, von denen wir die eine sanft, die andere feurig wissen wollen, findet eine gewisse, schwer zu unterscheidende Aehnlichkeit statt. Denn sowie von jener Sanftheit, durch die wir uns bei den Zuhörern beliebt machen, Etwas in diesen leidenschaftlichen Nachdruck, durch den wir sie erregen, einfließen muß; so müssen wir hingegen von diesem Nachdrucke zuweilen etwas Belebendes in jene Sanftheit hineinbringenNach der Muthmaßung von Eggers Quaest. Tull. Alton. 1842. p. 24. inferendum, vgl. §. 214. intuleris, § 216 inferenda, Lambin muthmaßt inferendum; die Lesart der meisten Handschriften ist inflammandum; Ellendt billigt die Muthmaßung instillandum., und keine Rede hat eine bessere Mischung als die, in welcher die Rauheit des leidenschaftlichen Vortrages durch die Freundlichkeit des Redners selbst gemildert, und die Schlaffheit der Sanftmuth durch Ernst und Nachdruck gekräftigt wird. 213. Bei beiden Arten des Vortrages aber, sowol bei jener, in der Kraft und Nachdruck erforderlich ist, als bei dieser, deren man sich bei der Schilderung des Lebens und Charakters bedientS. Kap. 52, §. 211., müssen die Eingänge langsam sein, aber auch die Ausgänge sich Zeit nehmenspissi. Vgl. Cicer. ad Attic. X. 18, 2: Sed hoc quoque timide scribo; ita omnia tarda adhuc et spissa. Plaut. Poen. III. 1, 3: hos duco homines spissigradissimos, tardiores, quam corbitae sunt in tranquillo mari. und gedehnt sein. Man darf nämlich weder sogleich zu jener Art des Vortrages überspringen; denn sie geht ganz von dem Streitpunkte ab, und die Menschen wünschen zuerst den eigentlichen Gegenstand der gerichtlichen Untersuchung zu erfahren; noch auch, wenn man diesen Ton einmal angestimmt hat, ihn schnell verlassen. 214. Denn ein Beweisgrund wird allerdings, sobald er vorgelegt ist, gefaßt, und ein zweiter und dritter wird verlangt; aber nicht auf gleiche Weise kann man Mitleid oder Neid oder Zorn so schnell, als man davon zu reden begonnen hat, erregen. Der Beweisgrund erhält seine Kraft durch den vernünftigen Gedanken selbst, der, sobald er ausgesprochen ist, sofort im Geiste haftet; jene Art des Vortrages aber legt es nicht auf Belehrung des Richters an, sondern mehr auf seine Erschütterung, und diese kann Niemand auf eine andere Weise hervorbringen als durch einen umfangreichen, mannigfaltigen und reichhaltigen Vortrag, der von einer entsprechenden Lebhaftigkeit des Mienen- und Gebärdenspieles begleitet ist. 215. Wer daher kurz oder in sanftem Tone redet, der kann den Richter belehren, aber ihn zu erschüttern vermag er nicht: worauf doch Alles beruht. Ferner ist auch das einleuchtend, daß die Fähigkeit über alle Gegenstände dafür oder dagegen zu reden aus denselben Quellen geschöpft wird. Aber den Beweisgrund des Gegners muß man entkräften theils dadurch, daß man das verwirft, was zur Bestätigung desselben angeführt wird, theils dadurch, daß man zeigt, daß das, was die Gegner daraus schließen wollen, nicht aus ihren Vordersätzen erwiesen werde und nicht folgerichtig sei; oder wenn auf diese Weise die Widerlegung nicht möglich ist, so muß man für das Gegentheil Beweisgründe beibringen, die entweder stärker oder gleich stark sind. 216. Was aber der Gegner entweder, um die Gemüther zu gewinnen, sanft, oder, um sie zu erschüttern, leidenschaftlich vorträgt, das muß man durch Erregung entgegengesetzter Gemüthsbewegungen zu entkräftenNach Walker's Muthmaßung: infirmanda. Die meisten Handschriften bieten efferenda oder inferenda. suchen, indem man Haß durch Wohlwollen, Mitleid durch Neid aufhebt.


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