Cicero
Vom Redner
Cicero

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XXX. 130. Und gern pflichte ich deiner verständigen Erinnerung, Crassus, bei die Vertheidigungen der einzelnen Rechtssachen, worüber die Lehrmeister den Knaben Unterricht zu ertheilen pflegen, zu übergehen, dagegen die Hauptquellen zu eröffnen, aus denen für jede Sache und Rede die ganze Erörterung abgeleitet wird. Denn so wenig wir, wenn wir ein Wort zu schreiben haben, immer erst die Buchstaben dieses Wortes in Gedanken zusammensuchen sollen; ebenso wenig geziemt es sich, so oft wir eine Rechtsstreitigkeit führen sollen, immer erst wieder zu den in den Lehrbüchern besonders angeführten Beweisgründen seine Zuflucht zu nehmen, sondern wir müssen gewisse Fundstätten in Bereitschaft haben, die sich uns, sowie die Buchstaben zum Schreiben eines Wortes, ebenso für die Entwickelung der Sache sogleich darbieten. 131. Aber diese Fundstätten können nur dem Redner von Nutzen sein, der in den Sachen bewandert ist, entweder durch eigene Erfahrung, die das Alter erst verschafft, oder durch Hören und Nachdenken, wodurch man bei Eifer und Fleiß dem Alter voraneilt. Denn magst du mir auch einen Mann vorführen, der noch so gelehrt ist, noch so viel Scharfsinn und durchdringenden Verstand im Denken zeigt, noch so viel Gewandtheit in der Kunst des Vortrages besitzt: es werden ihm, wenn er dabei in dem Herkommen des Staates, in den Beispielen, in den Einrichtungen, in den Sitten und Neigungen seiner Mitbürger ein Fremdling ist, jene Fundstätten, aus denen die Beweisgründe entnommen werden, nicht viel nützen. Eines gründlich durchgebildeten Geistes bedarf ich, wie der Acker nicht Einmal, sondern zwei- und dreimalIn den Worten agro non semel arato, sed novato et iterato hat Ellendt die Worte novato et als unächt in Klammern eingeschlossen, indem er meint, Cicero hätte non semel arato, sed iterato et tertiato schreiben müssen. Ich glaube jedoch, daß die Lesart sich vertheidigen lasse, das Wort iterato nämlich steht nur mit Rücksicht auf novato und nicht zugleich auf semel arato, also s. v. a. agro non semel arato, sed novato iterumque novato. gepflügt werden muß, damit er desto bessere und größere Früchte hervorbringen könne. Eine gründliche Durchbildung des Geistes aber besteht in Uebung, in Hören, Lesen und Schreiben. 132. Zuvörderst nun muß man das Wesen der Sache, das niemals versteckt liegt, betrachten; man untersuche, ob es eine Thatsache sei, oder was sie für eine Beschaffenheit habe, oder welchen Namen sie führe. Sobald man dieß erkannt hat, so läßt uns sogleich der bloße gesunde Menschenverstand ohne die künstlichen Mittel, welche die Redekünstler lehren, deutlich vor die Seele treten, was den eigentlichen Hauptpunkt der Sache ausmache, d. h. der Umstand, nach dessen Wegnahme der streitige Fall als solcher sich nicht behaupten kann; sodann, was der Gegenstand der richterlichen Entscheidung sei. Hierbei schreiben die Redekünstler zum Beispiele folgende Fragen vor. OpimiusS. II. 25, 106. hat den Gracchus getödtet. Was macht den Hauptpunkt der Sache aus? Daß er es zum Besten des Staates that, da er kraft eines Senatsbeschlusses zu den Waffen aufgefordert hatte. Nimm diesen Umstand weg, und die Sache wird nicht mehr dieselbe sein. Aber gerade dieses, behauptet DeciusPublius Decius klagte als Volkstribun im Jahre 119 v. Chr. den Opimius, sobald dieser sein Consulat geendigt hatte, an, daß er viele Bürger ohne vorhergegangene gerichtliche Untersuchung habe hinrichten lassen. Der damalige Consul, Carbo, übernahm seine Vertheidigung und bewirkte, daß er freigesprochen wurde., sei den Gesetzen zuwider nicht erlaubt gewesen. Gegenstand der gerichtlichen Entscheidung wird also sein: »War die That kraft des Senatsbeschlusses zur Erhaltung des Staates erlaubt?« Solche Dinge sind freilich einleuchtend und lassen sich mit ganz gewöhnlichem Verstande begreifen; wohl aber muß man die Beweisgründe aufsuchen, welche in Beziehung auf den Gegenstand der ritterlichen Entscheidung von dem Ankläger und Vertheidiger vorgebracht werden müssen.


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