Cicero
Vom Redner
Cicero

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XLI. 174. Ueber diese Gegenstände habe ich mich möglichst kurz ausgesprochen. Sowie es nämlich, wenn ich Jemandem Gold, das an verschiedenen Stellen vergraben ist, zeigen wollte, hinreichend sein müßte, wenn ich die Kennzeichen und Merkmale dieser Stellen angäbe, und er alsdann, sobald er sie kennen gelernt hat, selbst für sich graben und das, was er wünschte, mit geringer Mühe, ohne zu irren, finden würde: so habe auch ich nur die Merkmale der Beweisgründe aufgezeichnetNach der Muthmaßung von Pearce notavi. Die Handschriften bieten novi. s. Ellendt in dem kritischen Kommentare., welche mir zeigen, wo ich dieselben zu suchen habe. Das Uebrige läßt sich durch Sorgfalt und Nachdenken ausfindig machen. 175. Welche Art von Beweisgründen aber sich für jede Art von Rechtssachen eigne, das vorzuschreiben vermag die vortrefflichste Kunst nicht; um es aber zu beurtheilen, dazu gehört nur eine mäßige Geisteskraft. Es ist ja auch jetzt nicht meine Absicht ein Lehrgebäude der Redekunst aufzustellen, sondern ich will nur gebildeten Männern aus meiner Erfahrung einige Winke mittheilen. Hat also der Redner diese Beweisquellen seinem Geiste und seiner Denkkraft tief eingeprägt und sich so angeeignet, daß er sich dieselben für jeden zum Reden vorgelegten Fall zu vergegenwärtigen vermag; so wird ihm Nichts entgehen können nicht nur bei gerichtlichen Verhandlungen, sondern überhaupt bei jeder Art des Vortrages. 176. Wenn er nun vollends das erreicht, daß er so erscheint, wie er es wünscht, und die Gemüther seiner Zuhörer in eine solche Stimmung versetzt, daß er sie, wohin er will, mit sich fortzieht und fortreißt: so wird er wahrlich weiter Nichts für die Rede vermissen. 177. Ferner sehen wir, daß es keineswegs hinreichend ist zu erfinden, was man sagen soll, wofern man nicht auch das Erfundene zu behandeln versteht. Die Behandlung muß aber mannigfaltig sein, damit der Zuhörer weder die Kunst bemerke noch durch die Einförmigkeit des Vortrages ermüdet und mit Ueberdruß erfüllt werde. Man muß angeben, was man sagen will, und zeigen, warum es sich so verhalte; man muß aus den oben angeführten Beweisquellen bisweilen Schlußfolgerungen bilden, bisweilen aber es unterlassen und auf etwas Anderes übergehen; oft muß man den Hauptsatz nicht hinstellen, sondern durch Anführung des Sachverhältnisses selbst deutlich machen, was als Hauptsatz hätte hingestellt werden müssen. Bezieht sich das, was man sagt, auf etwas Aehnliches; so muß man zuvor die Aehnlichkeit des Falles begründen und dann den Fall, auf den es ankommt, hinzufügen; die einzelnen Absätze der Beweise muß man gemeiniglich verbergen, damit sie Niemand nachzählen könne, so daß sie der Sache nach geschieden werden, den Worten nach in einander verschmolzen zu sein scheinen.


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