Cicero
Vom Redner
Cicero

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XLVIII. 198. Hierzu kam noch, daß dir als einem jungen Mann diese Anklage, als zum Besten des Staates angestellt, zur höchsten Ehre angerechnet wurde, während für mich, einen gewesenen CensorAntonius war im Jahre 96 v. Chr. mit Flaccus Consul gewesen., die Vertheidigung eines aufrührerischen Bürgers, der sich bei dem Mißgeschicke eines Consulars so grausam bewiesen hatte, kaum recht ehrenhaft erscheinen konnte. Die wackersten Bürger waren Richter, das Forum war angefüllt mit gutgesinnten Bürgern, so daß mir kaum noch darin eine schwache Verzeihung und Entschuldigung blieb, daß ich doch einen Mann vertheidigte, der mein Quästor gewesen war. Was für eine Kunst, soll ich sagen, habe ich hierbei angewendet? Ich will erzählen, was ich gethan habe. Wenn es euch beliebt, so möget ihr meine Vertheidigung als ein Ergebniß der Kunst ansehen. 199. Von allen Aufständen stellte ich die Arten, Gebrechen und Gefahren zusammen und ging bei dieser Erörterung auf alle Wechsel der Zeitumstände in unserem Staate zurück und zog hieraus die Folgerung, daß, wenn auch alle Aufstände zu jeder Zeit peinlich, doch einige gerecht und beinahe nothwendig gewesen seien. Hierauf trug ich das vor, was Crassus ebenKap. 28, §. 124. erwähnte, daß weder die Könige aus unserem Staate hätten vertrieben, noch die Volkstribunen gewählt, noch durch Volksbeschlüsse so oft die konsularische Macht beschränkt, noch das Berufungsrecht zum Schutze des Bürgertums und zum Schirm der Freiheit dem Römischen Volke verliehen werden können, wenn nicht die Bürgerlichen mit den Adeligen in Zwietracht ausgebrochen wären. Wären aber jene Aufstände unserem Staate heilsam gewesen, so dürfe man nicht sofort, wenn eine Volksbewegung stattgefunden habe, dieses dem Gajus Norbanus als frevelhaftes Vergehen und der Todesstrafe würdiges Verbrechen anrechnen. Wenn nun jemals eine Aufregung des Volkes als rechtmäßig anerkannt worden wäre, so habe keine einen gerechteren Grund gehabt als jene. Alsdann leitete und wandte ich meine ganze Rede darauf hin, daß ich die Flucht des Cäpio heftig tadelte und den Untergang des Kriegsheeres bejammerte. Auf diese Weise gelang es mir durch meinen Vortrag den Schmerz derer, die die Ihrigen betrauerten, wieder aufzufrischen und die Gemüther der Römischen Ritter, vor denen, als den damaligen Richtern, die Sache verhandelt wurde, zum Hasse gegen Quintus Cäpio, dem sie ohnehin wegen der GerichteDurch die Sempronische Bill (121 v. Chr.) hatte der Senat die richterliche Gewalt verloren und der Ritterstand sie erhalten, nach der Bill des Cäpio aber (lex Servilia, 104 v. Chr.) sollten an der Gerichtsbarkeit Ritter und Senatoren gemeinschaftlich Theil haben. Obgleich zu der Zeit, als Sulpicius den Norbanus anklagte, die Ritter wieder im alleinigen Besitze der richterlichen Gewalt waren, so hegten sie doch noch immer einen Groll gegen den Cäpio. abgeneigt waren, auf's Neue zu entflammen.


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