Cicero
Vom Redner
Cicero

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XC. 365. Hierauf erwiderte Crassus: Gesetzt, ich wollte zugeben, Antonius, die Sache verhalte sich wirklich so, wiewol sie sich ganz anders verhält; was hast du denn heute mir oder irgend einem Anderen zu sagen übrig gelassen? Ich will euch, meine lieben Freunde, aufrichtig sagen, was ich denke. Ich habe oft gelehrte Männer – doch wie sage ich oft, nein bisweilen; denn wie wäre es mir oft möglich gewesen, da ich als Knabe auf das Forum kam und dasselbe nie länger, als während meines Quästoramtes, verließ? – gleichwol ich habe, wie ich gestern bemerkteS. I. Kap. 11., sowol während meines Aufenthaltes in Athen sehr gelehrte Männer als auch in Asien den Skepsier Metrodorus selbst, dessen du eben gedachtestII. 88, 360., gerade über diese Gegenstände reden hören. Aber nie schien mir Jemand mit größerer Fülle und Gründlichkeit diesen Stoff zu behandeln als heute unser Antonius. Wäre dieses anders, und sähe ich ein, daß Antonius etwas weggelassen habe; so würde ich nicht so unhöflich und – fast möchte ich sagen – so lieblos sein, daß ich euerem Wunsche zu willfahren solche Schwierigkeiten machen sollte. 366. Nun, erwiderte Sulpicius, hast du denn vergessen, Crassus, was für eine Theilung Antonius mit dir getroffen hat?II. 28, 123. Er selbst nämlich wollte den HausrathII. Kap. 29 und 77. des Redners auseinandersetzen, dir aber die Verzierung und Ausschmückung desselben überlassen. Da entgegnete Crassus: Zuerst wer hat dem Antonius die Erlaubniß gegeben eine solche Theilung zu machen und den Theil, der ihm gefiel, sich vorwegzunehmen? Zweitens, wenn ich ihn recht verstanden habe, und ich denke es, da ich ihm mit so großem Vergnügen zuhörte, schien er mir über beide Gegenstände zugleich zu reden. – O nein, versetzte Cotta, die Ausschmückung der Rede hat er nicht berührt und somit auch nicht den Vorzug, von dem die Beredsamkeit gerade ihren Namen erlangt hatEr meint die elocutio, den rednerischen Ausdruck.. – Die Worte also, erwiderte Crassus, hat mir Antonius übrig gelassen, die Sache für sich selbst genommen. – 367. Wenn er dir, versetzte Cäsar, den schwereren Theil übrig gelassen hat, so haben wir Grund, warum wir dich zu hören wünschen; wenn aber den leichteren, so hast du keinen Grund dich zu weigern. – Und Catulus fügte hinzu: Wie? dein Versprechen, Crassus, du wolltest uns willfahren, wenn wir heute bei dir blieben, glaubst du nicht, daß es dich verpflichte dein Wort zu halten? – Da lachte Cotta und sagte: Ich könnte dir, Crassus, wol nachgeben; aber sieh zu, ob nicht Catulus dein Gewissen gerührt hat. Ein solches Vergehen unterliegt der Ahndung des Censors, und dazu Anlaß zu geben, weißt du, wie das einem gewesenen Censor zukommtNach der Lesart: quam homini censorio conveniat. S. Ellendt T. II. p. 342.. – Nun denn, erwiderte jener, so geschehe euer Wille. Doch für jetzt, weil es schon so weit an der Zeit ist, halte ich es für gut uns zu erheben und der Ruhe zu pflegen; nach Mittag, wenn es euch so genehm ist, wollen wir Etwas von unserem Gegenstande besprechen, wenn ihr es nicht etwa bis Morgen aufschieben wollt. – Alle sprachen ihren Wunsch aus, ihn sogleich oder, wenn er es lieber wolle, Nachmittags, jedenfalls je eher je lieber zu hören.


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