Cicero
Vom Redner
Cicero

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XXIX. 111. Bei jedem Gegenstande nun, über den eine Untersuchung und Erörterung stattfinden kann, mag diese nun allgemeine Untersuchungsfragen oder solche Sachen betreffen, welche den Staat und gerichtliche Verhandlungen angehen, ist das Wesen des Streites das nämliche, und es gibt keinen, der sich nicht entweder auf das Erkennen oder auf das Handeln bezöge. 112. Denn entweder wird die Erkenntniß und Wissenschaft einer Sache selbst erforscht, wie zum Beispiel: »Soll man nach der Tugend wegen ihres inneren Werthes oder wegen äußerer Vortheile streben?« oder das Handeln wird zum Gegenstande der Berathung gemacht, zum Beispiel: »Soll der Weise sich dem Staatsdienste widmen?« 113. Von der Erkenntniß aber gibt es drei Arten: die Muthmaßung, die Erklärung und die FolgerungIm Lateinischen: et, ut ita dicam, consecutio. Der Zusatz ut ita dicam ist von Cicero zu dem Worte consecutio gemacht, weil es in dieser Bedeutung noch nicht allgemein gebräuchlich war. Im Deutschen muß also dieser Zusatz weggelassen werden.. Durch Muthmaßung nämlich wird erforscht, was in einer Sache liege, zum Beispiel: »Findet sich Weisheit im Menschengeschlechte?« Welche Bedeutung eine Sache habe, entwickelt die Erklärung, wie zum Beispiel, wenn gefragt wird: »Was ist Weisheit?« Die Folgerung aber wird angewendet, wenn man untersucht, was für Folgen aus einer Sache hervorgehen, wie zum Beispiel: »Darf ein rechtschaffener Mann zuweilen eine Lüge sagen?« 114. Sie kehren nun wieder zur Muthmaßung zurück und theilen sie in vier Arten. Entweder nämlich fragt man, was eine Sache sei, zum Beispiel auf die Weise: »Ist das Recht unter den Menschen auf die Natur oder auf Meinungen gegründet?« oder was für einen Ursprung eine Sache habe, zum Beispiel: »Woraus sind Gesetze oder Staaten hervorgegangen?« oder man fragt nach Grund und Ursache, wie zum Beispiel: »Warum sind die gelehrtesten Männer über die wichtigsten Angelegenheiten verschiedener Meinung?« oder nach einer Veränderung, wie wenn man untersucht, ob die Tugend in dem Menschen untergehen, oder ob sie sich in das Laster umwandeln könne. 115. Zu der Erklärung gehören Erörterungen, entweder wenn man fragt, was für ein Begriff von einer Sache dem natürlichen Menschenverstande gleichsam eingeprägt sei, wie zum Beispiel wenn erörtert würde. ob das Recht sei, was der Mehrzahl nützlich ist; – oder wenn untersucht wird, was einem Dinge eigentümlich sei, zum Beispiel: »Ist ein schöner Vortrag dem Redner eigentümlich, oder kann ihn auch ein Anderer haben?« – oder wenn ein Gegenstand in seine Theile zerlegt wird, wie wenn man früge: »Wie viel Arten wünschenswerter Dinge gibt es?« und: »Gibt es deren drei, Güter des Körpers, der Seele und der Außenwelt?« – oder wenn man das Gepräge einer Sache und gleichsam ihre natürlichen Merkmale beschreibt, wie zum Beispiel wenn nach dem Charakter eines Habsüchtigen, eines Aufrührers, eines Prahlers gefragt würde. 116. Von der Folgerung aber stellt man erstlich zwei Hauptarten der Fragen auf. Denn die Streitfrage ist entweder einfach, wie wenn erörtert würde, ob man nach Ruhm streben solle, oder sie beruht auf einer Vergleichung, zum Beispiel: »Verdient der Ruhm oder der Reichtum mehr erstrebt zu werden?« Die einfachen aber sind dreierlei: sie beziehen sich nämlich entweder auf Dinge, die begehrt oder vermieden werden müssen, zum Beispiel: »Sind die Ehrenstellen begehrungswerth?« »Soll man wol die Armut fliehen?« – oder auf Billigkeit oder Unbilligkeit, zum Beispiel: »Ist es billig wegen Kränkungen selbst an Verwandten Rache zu nehmen?« – oder auf Ehre oder Schande, zum Beispiel: »Ist es ehrenvoll des Ruhmes wegen zu sterben?« 117. Von der Vergleichung aber gibt es zwei Arten: erstens wenn man fragt, ob Wörter dasselbe oder verschiedenes bedeuten, wie: fürchten und scheuen, König und Herrscher, Schmeichler und Freund; zweitens wenn man fragt, worin eine Sache besser sei als eine andere, wie: »Lassen sich die Weisen durch das Lob der Besten oder durch das der großen Menge leiten?« So etwa werden die Streitfragen, die sich auf die Erkenntniß beziehen, von den Gelehrten eingeteilt.


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