Cicero
Vom Redner
Cicero

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LXXVI. 307. Jetzt nun kehre ich zu dem zurück, Catulus, worin du mich kurz zuvor lobtest, nämlich zu der Anordnung und Stellung des Stoffes und der Beweisgründe. Hierbei findet eine doppelte Rücksicht statt; die eine bringt die Natur der Gegenstände mit sich, die andere wird durch die Urtheilskraft und die Einsicht des Redners gewonnen. Denn daß wir Etwas zum Eingange sagen, dann daß wir die Sache selbst auseinandersetzen, nachher dieselbe beweisen, indem wir unsere Beweismittel bekräftigen und die des Gegners widerlegen, endlich daß wir aus dem Ganzen Folgerungen ziehen und so den Redeschluß bilden, das schreibt schon die Natur der Rede vor. 308. Aber die Anordnung dessen festzusetzen, was man zum Beweise, zur Belehrung und zur Ueberzeugung sagen muß, das ist eine durchaus wesentliche Eigenschaft der Einsicht des Redners. Denn viele Beweisgründe bieten sich dar, Vieles, was in der Rede als nützlich erscheinen dürfte. Aber ein Theil hiervon ist so unbedeutend, daß er keine Beachtung verdient; ein anderer Theil ist, wenn er auch einige Hülfe verheißt, zuweilen von der Art, daß er etwas Fehlerhaftes in sich schließt, und das etwa darin liegende Nützliche nicht Wichtigkeit genug hat, um es mit einem Nachtheile zu verbinden. 309. Aber auch von den nützlichen und sicheren Beweismitteln muß man doch, wie ich glaube, wenn sie, wie es oft der Fall ist, in großer Anzahl vorhanden sind, die unbedeutendsten oder diejenigen, welche anderen wichtigeren ganz gleich sind, aussondern und von der Rede entfernen. Ich wenigstens pflege, wenn ich die Beweisgründe zu meinen Rechtsangelegenheiten sammele, dieselben nicht sowol zu zählen als abzuwägen.


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