Cicero
Vom Redner
Cicero

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XLIX. 200. Sobald ich nun merkte, daß ich mich zum Herrn des Gerichtes gemacht hatte, und daß meine Vertheidigung auf fester Grundlage ruhe, weil ich einerseits das Wohlwollen des Volkes gewonnen hatte, dessen Recht ich sogar in Verbindung mit Aufruhr vertheidigt hatte, andererseits die Gemüther der Richter theils durch die Erinnerung an das Mißgeschick des Staates und an die Trauer um die Verwandten und die Sehnsucht nach ihnen, theils durch den persönlichen Haß gegen Cäpio gänzlich meiner Sache zugewandt hatte: da fing ich an dieser leidenschaftlichen und aufgeregten Art des Vortrages jene andere, von der ich zuvor gesprochen habe, die der Milde und Freundlichkeit, beizumischen, indem ich erklärte, ich kämpfte für meinen Amtsgefährten, der mir nach Sitte der Altvordern einem Kinde gleich gelten müsse, und für meinen ganzen Ruf beinahe und meine Lebensverhältnisse; Nichts könne meiner Ehre schimpflicher sein, Nichts mich mit einem empfindlicheren Schmerze erfüllen, als wenn ich, der ich nach dem Urtheile der Leute oft ganz fremden Menschen, bloß weil sie meine Mitbürger waren, Rettung verschafft habe, nicht im Stande wäre meinem Amtsgefährten Hülfe zu leisten. 201. Ich bat die Richter, sie möchten in Rücksicht auf mein Alter, auf meine verwalteten Ehrenstellen, auf meine Thaten gegen mich Nachsicht üben, wenn sie mich von einem gerechten, von einem pflichtmäßigen Schmerze ergriffen sähen, zumal wenn sie bei anderen Verhandlungen die Einsicht gewonnen hätten, daß ich zu jeder Zeit nur für meine von Gefahren bedrohten Freunde, nie für mich selbst Fürbitten eingelegt hätte. So habe ich in jener ganzen Vertheidigung und Verhandlung das, was die Kunstregeln zu erheischen schienen, daß ich nämlich von dem Appulejischen GesetzeS. zu Kap. 25, §. 107. redete, daß ich den Begriff der Hoheitsverletzung entwickelte, nur sehr kurz und oberflächlich berührt. Aber die beiden Arten der Beredsamkeit, von denen die eine sich mit der Aufregung der Leidenschaft, die andere mit der Erwirkung der Zuneigung beschäftigt, die beide am Wenigsten durch Kunstregeln ausgebildet sind, wurden von mir in der Behandlung meiner ganzen Sache benutzt, so daß ich einerseits, als ich den Haß gegen Cäpio erneuerte, sehr heftig, andererseits, als ich meine Gesinnung gegen meine Schutzbefohlenen an den Tag legte, sehr sanftmütig erschien. So gelang es mir mehr durch Rührung der Gemüther als durch Belehrung der Richter über deine Anklage, Sulpicius, den Sieg zu erringen.


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