Cicero
Vom Redner
Cicero

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LXXV. 303. Dieses, glaubt Crassus, könne nur durch Treulosigkeit geschehen; ich aber sehe, daß sehr oft Menschen, die durchaus nicht bösartig sind, in ihren Rechtssachen Unheil anrichten. Wie? Wenn, was ich oben von mir bemerkte, daß ich mich zurückzugehen und, um mich deutlicher auszudrücken, das zu fliehen pflegte, was meine Sache sehr in's Gedränge bringen kann, Andere dieß nicht thun, sondern vielmehr sich im feindlichen Lager herumtummeln und ihre eigenen Verschanzungen aufgeben: schaden sie dadurch nicht recht sehr ihrer Sache, indem sie entweder die Hülfsmittel ihrer Gegner verstärken oder Wunden, die sie nicht heilen können, noch mehr aufreißen? 304. Wie? Wenn sie auf die Personen, die sie vertheidigen, keine Rücksicht nehmen, indem sie die gehässigen Seiten derselben nicht durch Verkleinerung mildern, sondern durch Lobeserhebungen noch gehässiger machen, wie viel Nachtheil liegt doch hierin! Wie? Wenn man auf geachtete und den Richtern theuere Männer, ohne vorher seine Rede irgend wie zu verwahren, mit zu großer Bitterkeit und Schmähsucht losstürmt, wird man dadurch nicht die Richter von sich abwendig machen? 305. Wie? Wenn man Fehler oder Mängel, die sich an Einem oder mehreren Richtern finden, den Gegnern zum Vorwurfe macht und nicht einsieht, daß man die Richter angreift; ist das ein geringes Versehen? Wie? Wenn man, statt die Sache der Anderen zu vertheidigen, seine Rechtssache daraus macht oder wegen einer erlittenen Kränkung sich vom Zorne fortreißen läßt und die Hauptsache vergißt; sollte man dadurch nichts schaden? In dieser Beziehung lasse ich mir, nicht als ob ich gerne Vorwürfe hörte, sondern weil ich meine Sache nicht gerne vernachlässige, den Namen eines allzu geduldigen und unempfindlichen Menschen gefallen, wie einst, als ich dich selbst, Sulpicius, tadelte, daß du deinen Angriff wider den Zeugen und nicht wider den Gegner richtetestMan bezieht diese Stelle auf die Kap. 47, §. 196 angeführte Sache.. Durch ein solches Verfahren erlange ich den Vortheil, daß, wenn Jemand mich schmäht, dieser für muthwillig oder ganz unklug gehalten wird. 306. Wenn man aber unter den Beweisgründen selbst Etwas aufstellt, was entweder offenbar falsch ist oder dem, was man gesagt hat oder noch sagen will, widerspricht oder seinem Wesen nach sich mit dem vor Gericht oder auf dem Forum üblichen Gebrauche nicht verträgt: sollte man dadurch nichts schaden? Kurz, meine ganze Sorge ist – ich wiederhole es nochmals – stäts darauf gerichtet, daß ich durch meine Rede wo möglich etwas Gutes, wo nicht, wenigstens nichts Nachtheiliges bewirke.


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