Cicero
Vom Redner
Cicero

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L. 216. Es ist ja weder von der Natur bestimmt, noch durch irgend ein Gesetz oder durch das Herkommen verordnet, daß es einem einzelnen Menschen nicht vergönnt sein soll mehr als Eine Kunst zu verstehen. Wenn daher auch Perikles zu Athen ein großer Redner war und zugleich die oberste Leitung des Staates führte, so darf man darum nicht annehmen, daß beide Fähigkeiten Einer Person und Einer Kunst angehören, und wenn Publius Crassus zugleich beredt und rechtskundig war, so ist deshalb die Wissenschaft des bürgerlichen Rechtes nicht in der Redegewandtheit enthalten. 217. Denn wenn Jemand, der sich in einer Kunst und Fertigkeit auszeichnet und damit auch noch eine andere Kunst verbindet, uns zu der Ansicht bestimmen könnte, seine Nebenwissenschaft sei als ein Theil derjenigen Wissenschaft, in welcher er sich auszeichnet, anzusehen: so könnten wir auf diese Weise auch behaupten, die Geschicklichkeit im Ballspiele und im Brettspiele gehöre zur Rechtsgelehrsamkeit, da ja Publius Mucius beides sehr gut verstand, und mit gleichem Rechte könnten die Philosophen, welche die Griechen Naturphilosophen nennen, auch Dichter genannt werden, da ja der Naturphilosoph EmpedoklesEmpedokles aus Agrigent in Sizilien (um 450 v. Chr.), ein Philosoph der Ionischen Schule. Er hatte ein Gedicht περὶ φύσεως, über die Natur, in drei Büchern geschrieben. ein herrliches Gedicht verfertigt hat. Aber nicht einmal die Philosophen, die doch das ganze Gebiet des Wissens als ihren eigenen Besitz in Anspruch nehmen, unterfangen sich zu behaupten, die Geometrie oder die Tonkunst gehöre dem Philosophen an, weil Plato zugestandenermaßen in diesen Künsten höchst auszeichnet gewesen sei. 218. Will man nun auch alle Wissenschaften dem Redner unterordnen, so könnte man dieß noch eher zulassen, wenn man sich vielmehr also ausdrückte: Weil die Beredsamkeit nicht nüchtern und nackt, sondern durch eine angenehme Abwechslung von vielerlei Gegenständen gewürzt und geschmückt sein soll, so kommt es dem Redner zu Vieles gehört, Vieles gesehen, Vieles überlegt und durchdacht, Vieles auch gelesen zu haben, was er jedoch nicht als sein Eigenthum in Besitz genommen, sondern nur gleichsam als fremde Speisen gekostet hat. Denn ich bekenne, der Redner muß gewandt sein, in keiner Sache Anfänger und Neuling, noch unwissend und Fremdling in dem Rechtsverfahren.


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