Cicero
Vom Redner
Cicero

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XLV. 198. Ferner wer weiß nicht, wie viel Ehre, Gunst und Ansehen diese Kenntniß an und für sich denen gewährt, die in dem Besitze derselben sind? Bei den Griechen freilich leisten Menschen aus dem geringsten Stande – sie heißen bei ihnen πραγματικοί (Geschäftsführer) – für einen geringen Lohn den Rednern in den Gerichten ihre Dienste; aber in unserem Staate findet gerade das Gegentheil statt. Denn die angesehensten und berühmtesten Männer, wie jener, der wegen seiner Kenntniß im bürgerlichen Rechte so von den größten Dichter gepriesen wird:

Trefflich verständiger und sehr kundiger Aelius SextusEin Vers aus den Annalen (X. S. 156 Sp.) des Ennius. Sextus Aelius Pätus war im J. 197 v. Chr. mit Titus Flamininus Consul. Er hatte den Beinamen Catus, d. h. klug, wegen seiner ausgezeichneten Kenntniß in der Rechtswissenschaft. Nach Herausgabe des jus Flavianum (s. zu Kap. 41. Nr. 192) hatten die Patricier neue Rechtsformeln erfunden, die in gewissen Zeichen (Noten) ausgedrückt wurden, deren Bedeutung nur den Patriciern bekannt war. Sextus Aelius Pätus gab im J. 200 v. Chr. eine Erklärung dieser Zeichen heraus, die jus Aelianum genannt wurde..

und außerdem viele andere brachten es, nachdem sie sich durch ihre Geistesgaben AnsehenNach der Muthmaßung Matthiä's: ingenio sibi auctoritatem für die Lesart der Handschriften: ingenio sibi auctore dignitatem. erworben hatten, bei der Ertheilung von Rechtsbescheiden dahin, daß sie durch ihre Rechtsaussprüche mehr noch als durch ihre Geistesleben zu hoher Geltung gelangten. 199. Um dem Alten aber den Zuspruch der Menschen und ansehnliche Auszeichnung zu sichern, kann es wol eine ehrenvollere Zuflucht geben als die Auslegung des Rechtes? Ich wenigstens habe mir schon von meinem Jünglingsalter an diese Zuflucht bereitet, nicht allein zum Gebrauche bei den gerichtlichem Verhandlungen, sondern auch zur Zierde und Ehre des Alters, damit, wenn mich meine Kräfte – und diese Zeit nähert sich schon ziemlich – zu verlassen anfingen, ich mein Haus vor jener traurigen Einsamkeit bewahrte. Denn was ist schöner, als wenn ein Greis, der Ehrenstellen und Aemter des Staates verwaltet hat, mit vollem Rechte von sich sagen kann, was bei EnniusEnnius, aus Rudiä in Calabrien, geb. 239 v. Chr., gest. 169, Vater der Römischen Dichtkunst genannt, hat viele Griechische Tragödien in's Lateinische übersetzt, sowie auch ein historisches Gedicht, Annalen genannt, geschrieben. Von allen seinen Werken haben wir nur noch Bruchstücke übrig. jener Pythische Apollo sagt, er sei es, bei dem sich, wenn auch nicht Völker und Könige, doch alle seine Mitbürger Raths erholen:

In ihren Sachen rathlos kommen sie zu mir,
Doch sichern Rathes voll entlaß ich sie, daß sie
Nicht trüben unbesonnen ihres Heiles Wohl.

200. Denn das Haus eines Rechtsgelehrten ist ohne Zweifel ein Orakel der ganzen Bürgerschaft. wovon unseres Quintus Mucius Thür und Vorhalle zeugt, die ungeachtet seiner sehr schwachen Gesundheit und seines schon angegriffenen Alters täglich von einer großen Menge Bürger und der angesehensten Männer besucht wird.


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