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233. Der Teufel und die Soldaten.

Detlefsen Gesch. der Elbmarschen 2, 441.

Im Anfange des Jahres 1686 spielte ein gemeiner Soldat in Glückstadt auf der Hauptwache mit seinen Kameraden Würfel. Nachdem er nun alle seine Barschaft verspielt, haben ihn die, so ihm sein Geld abgenommen, gebeten, er möchte bis zu einer andern Zeit das Spielen anstehen lassen, er könnte jetzt doch nichts gewinnen. Der Soldat aber wollte vom Spielen nicht nachlassen, sondern ergab sich durch harte Schwüre vielfältig dem Teufel, daß er dessen eigen sein wollte, wo er das verlorne nicht wieder gewönne. Indem aber die Uhr schlug, ward er auf seinen Posten abgefordert und mußte Schildwacht stehen. Da kam alsobald ein abscheuliches Tier in Gestalt eines grausamen Bären auf ihn zu. Der Soldat rief zwei- bis dreimal: »Wer da?« Das Tier hat ihm darauf geantwortet: »Ich bin's, nämlich der Teufel, dem du dich diesen Abend ergeben hast.« Der Soldat geriet in große Angst, aber in seinem Gewissen gerührt, nahm er zum Gebete seine Zuflucht. Und obschon der böse Geist ihm sehr hart zugesetzt, hat er ihn doch endlich vertrieben. Er hat es nachgehends seinen Oberoffizieren nicht allein bekannt, sondern auch selber zur Tröstung seines Gemüts dem dortigen Hofprediger mit Tränen gebeichtet und seine Sünde bereuet; welcher dann dies Exempel in einer absonderlichen Predigt allen andern unbedächtlichen Flüchern vorgestellt, und sich vor dergleichen zu hüten eifrig ermahnet. – Im Monat Februar desselben Jahres holte der Teufel aber in einer Stadt unseres Landes leibhaftig einen wohlhabenden Bürger derselben, weil dessen siebenjähriges Paktum zu Ende war, also daß die ganze Gasse, woselbst er wohnte, erschrecklich dabei erschütterte.

Im Jahre 1678 kam der Teufel auch in Glückstadt zu einem Soldaten, der Schildwacht stand, und bot ihm Geld an. Da dieser aber solches nicht annehmen wollte, hat jener ihn dermaßen abgedroschen, daß er für tot zur Erden niedergelegen und ihm alle Haar aus dem Kopf gerissen worden.

Theatrum Europaeum. Teil XII, S. 1143, 1144, Teil XI, S. 1449.

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