Gottlieb Wilhelm Rabener
Satiren
Gottlieb Wilhelm Rabener

 << zurück weiter >> 

Anzeige. Gutenberg Edition 16. Alle Werke aus dem Projekt Gutenberg-DE. Mit zusätzlichen E-Books. Eine einmalige Bibliothek. +++ Information und Bestellung in unserem Shop +++

Mademoiselle,

Nur dieses einzigemal haben Sie noch die Gütigkeit und nehmen meine Appellation an. Ich kann mir itzt nicht anders helfen, und Sie haben die geringste Verantwortung nicht dabey, da die letzte reiection sine clausula geschehn. Wie es mit dem Urtheil in Sachen N. contra N. zugegangen sey, kann ich gar nicht begreifen. Saluo honore sententionantium ist sehr elend gesprochen. Es zeigt von Ihrer Unparteylichkeit, und guten Erfahrung, daß Sie die Leuterung ohne Schwierigkeit zugelassen haben. Zween von der hiesigen Bande haben die Tortur glücklich ausgestanden, der dritte hat bekannt. Sollten Sie sich es wohl so närrisch träumen lassen, daß kein Notarius bey der peinlichen Frage adhibirt worden ist? Hier sende ich Ihnen die drey constitutiones ineditas, welche Sie verlangt. Der zweyte Theil vom Bauerrechte ist schon lange aus der Presse; wissen Sie das noch nicht? Aus dem Oberhofgerichte werden Sie wieder eine Inhibition kriegen. Lassen Sie es immer einmal drauf ankommen. Ueber beykommende Sportuln bitte mir bey Gelegenheit Quittung aus. Wir haben noch keinen Ordinarium. Befehlen Sie, daß ich weiter aufs juristische Orakel pränumeriren soll? Die Sache wegen des Abzugsgeldes ist wohl gar ins Vergessen gekommen. Lassen Sie doch noch einmal in Ihrem Archive nachsuchen, ob sich von den bewußten Lehnbriefen gar nichts findet. Ich habe die Ehre zu seyn

Mademoiselle,

der Ihrige.

N. S. Haben Sie die Gütigkeit, und befehlen dem Papa, daß er den gebirgischen Mann wegen der Butter befriedigt. Ich habe den Verdruß und den Anlauf von den Leuten, und weis bald nicht mehr, wie ich sie bey der Geduld erhalten soll.

 

»In denjenigen Gerichtsstuben, wo die Democratie eingeführt ist, und wo ein Jeder, von dem Thürsteher an bis zu dem Richter, sein Votum hat; da ist für die Parteyen allerdings eine sehr kostbare Gerechtigkeit. Es gehört Geduld und Geld dazu, wer hier zu seinem Endzwecke kommen will. Ein Jeder will an den Parteyen saugen. Bey solchen Gelegenheiten muß man es machen, wie Taubmann, dem der Fürstliche Hof verboten war, und zwar unter der Bedrohung, daß man ihn mit Hunden hinaus hetzen würde. Er wagte es doch, er ließ für jeden Hund, der ihn anfiel, einen Hasen laufen, und kam endlich durch diese List zum Fürsten, wo er die Sache erlangte, die er wünschte. Es ist also hier nichts zu thun, als daß man sich in die Zeit, und in den Ort schickt. Besondere Regeln, wie man sich in diesem Falle zu verhalten habe, lassen sich nicht geben. Die Hauptregeln sind schon im vorhergehenden von mir angeführt worden, und diese beobachtet man auch in dem gegenwärtigen Falle.«


 << zurück weiter >>