Gottlieb Wilhelm Rabener
Satiren
Gottlieb Wilhelm Rabener

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Klage

wider die

weitläuftige Schreibart.Ward zum erstenmale gedruckt in den Belustigungen des Verstandes und Witzes, im Christmonat 1741.

 

 

Hochedler Herr,

      Hochgeehrtester Herr,

Welchergestalt Ew. Hochedl. in Ihrer Monatsschrift,

daß alle muntre Köpfe dieses großen deutschen Reichs die Freyheit haben sollten, Ihre Sammlung durch ihren Beytrag zu befördern,

hochgeneigt, und günstig erlaubt, nicht minder,

daß denenselben sie die wohlgerathenen Proben, von der Stärke ihres Geistes, und der Gründlichkeit ihres Verstandes, zur Bekanntmachung anvertrauen möchten,

zugleich ersucht: Solches muß Ew. Hochedl. noch wohl erinnerlich seyn, erhellet auch aus der Vorrede de dato Leipzig, den 1sten Heumonats 1741 pag. 15. allenthalben in mehrerm.

Nachdem nun von meinem hochgeehrtesten Herrn hierdurch ich befehliget zu seyn glaube, dasjenige, so zur Ausbesserung der deutschen Sprache dienet, treufleußigst und pflichtschuldigster Maßen beyzutragen, mich in den Vorwurf mit Grunde nicht befürchten darf,

quod culpa sit, immiscere se rei da se non pertinenti, l. 36. D. de R. I.

wenigstens wider den klaren Innhalt der Gesetze laufen würde, wenn jemand, daß ich mir diese Freyheit nehme, übel deuten wollte,

quia, quotiens dubia interpretatio libertatis est, secundum libertatem respondendum erit, l. 20. ibid.

und aber in denen bisherigen Monaten obmentionirter Schrift ich misfällig wahrnehmen müssen, daß Dieselben uns zwar von verschiedenen Arten der Gelehrsamkeit Regeln und Proben mitgetheilet, im Gegentheil, wie die Schreibart männlich und bündig einzurichten sey, nicht alleine geflissentlicher Weise keine Anleitung gegeben,

eius enim est non nolle, qui potest velle. Vlpianus l. 1. ad Sabin.

sondern auch zum mehrersten solche Stücke uns vorgelegt, in welchen oftermals die gründlichsten Sachen durch eine widrige Schreibart ekelhaft, die Leser bey denen bündigsten Beweisen durch eine verdrüßliche Weitläuftigkeit müde gemacht, und dasjenige in funfzig Perioden eingehüllet worden, was doch auf die angenehmste und deutlichste Art in einem einzigen Satze vorgetragen werden können, sollen, oder mögen;

iniustus enim videtur, qui per ambages exponit, quod vna formula comprendere potest. Pyrrhus Mauritius. de Satisd. & fidej.

Et illa octio est optima, quae breuissima. vid. Lanfrancus de Oriano, de dilat. cf. Mantica de convent. it. Loriottus de transact. et Caccialupa de off. aduoc.

Als habe Ew. Hochedl. solches ich nicht bergen mögen, mit dem Ermahnen, Sie wollen, daß solchem allem abhelfliche Maße gegeben, und die bisherige weitläuftige Schreibart geändert, auch alles in einer beliebigen Kürze abgefasset werden möge, gebührende Sorge tragen, oder, entstehenden Falls, daß ich dieserhalb nach gegenwärtiger Probe eigne Regeln entwerfe, und Denenselben zur Bekanntmachung schierstkünftig übersende, Sich unfehlbar gewärtigen. Und denenselben bin ich übrigens angenehme Freundschaft zu erweisen, vor die Person stets willig. Der ich verharre

Ew. Hochedl.

Meissen.
den 9 Novembr.
1741.
ergebenster
CAIVS IAVOLENVS
I. V. D. Advocatus & Not. Publ. Caes.
cor. Reg. El. immatr.
       

 

Unterdienstschuldigstes Inserat.

Auch,

Hochgeehrtester Herr,

dürfte zwar manchen aus Eigensinn beyfallen, daß diese meine Schreibart undeutlich, und dennoch weitläuftig sey, ob ich gleich in einem Satze dasjenige sagte, wozu ein andrer eine Ausführung von vielen Perioden gebraucht haben würde, nicht weniger, daß die Einstreuung altväterischer Worte, und die barbarischen Namen fremder Rechtsgelehrten so abgeschmackt, als ihre beygebrachten Zeugnisse wären;

Demnach aber und dieweil einiger Undeutlichkeit ich mit Grunde nicht beschuldiget werden mag, da ich dasjenige, so ich geschrieben, ganz wohl verstehe, einfolglich vor unzählich neuern Schriftstellern einen großen Vorzug verdiene, anbey wider die arithmetische Verhältniß läuft, daß dasjenige, so in einem einzigen Satze gesaget wird, eben so weitläuftig seyn sollte, als das, wozu ich die mühsame Umschreibung vieler Perioden nöthig habe, hiernächst die Beybehaltung geschickter Kunstwörter vielmehr eine Lobeserhebung, als Bestrafung, verdienet, über dieses die Anziehung alter Rechtsgelehrten und ihrer Zeugnisse allerdings nach dem neuesten Geschmacke zu seyn scheinet, da die eingebildetsten meiner Landsleute zum öftern den Homer, Virgil, Boileau, Milton, und andere Ausländer dasjenige griechisch, lateinisch, französisch, und englisch sagen lassen, worauf vielmals ein auch nur halbgelehrter Deutscher von selbst gefallen seyn würde;

Als zweifle nicht, Ew. Hochedlen werden sich meinem Vorschlag gefallen, und mir dasjenige Recht wiederfahren lassen, welches Sie einem Patrioten, und Beförderer der deutschen Sprache schuldig sind. Ich bin

Ew. Hochedlen,

Datum vt in litteris.

ergebenster
C. IAVOLENVS.
       

 


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