Carl von Ossietzky
Sämtliche Schriften – Band IV: 1927–1928
Carl von Ossietzky

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Nationalfeiertag

In der demokratischen Fraktion, wo schon so manche wertvollen Anregungen zum Schmuck der republikanischen Außenseite entstanden sind, keimte zuerst die Idee, den 11. August zum Nationalfeiertag zu erklären. Seit den armen Demokraten auch die bescheidenste Einflußnahme auf die Innenarchitektur verwehrt ist, bemühen sie sich desto eifriger um die farbenfreudige Ausgestaltung der Fassade. So gelang es vor Jahresfrist Herrn Erich Koch, den Flaggenstreit zur cause célèbre zu machen. Mit dem unerwarteten Effekt allerdings, daß nicht ein Kabinett Koch kam, sondern ein mittelmäßiges Kabinett Luther durch ein ganz schlechtes Kabinett Marx abgelöst wurde, womit jener Rechtsabmarsch der ohnehin ewig schaukelnden Mittelparteien begann, der dann zu Hergt und Keudell geführt und damit gewiß noch nicht sein Ende gefunden hat.

Über den nunmehr vorliegenden Antrag der Demokraten, den Verfassungstag zum gesetzlichen Feiertag avancieren zu lassen, ließe sich disputieren, wenn die Herrschaften nicht in einer so bedenklichen Selbsttäuschung gefangen wären. Würden sie ihren Antrag nur als Demonstration betrachten, als Versuch, der gegenwärtig regierenden Koalition noch mehr Verlegenheiten zu bereiten, so könnte man ihren Eifer sogar noch anspornen. Denn es ist das gute Recht der Opposition, den Regierenden Knüppel zwischen die Beine zu werfen und sie durch Vexierfragen zur Selbstentlarvung zu zwingen. Aber solche Teufeleien liegen der Demopartei fern. Sie meint es bierehrlich. Wenn am 11. August Herr v. Keudell befrackt auf schwarz-rot-golden drapierter Regierungsestrade erscheint, wenn Herr Schiele eine strohtrockne liberale Professorenrede über die Ideologie des Volksstaates schluckt wie ein orthodoxer Jude eine den rituellen Vorschriften zuwiderlaufende Mahlzeit, dann wird man in den großen demokratischen Redaktionen schlau blinzeln und den geduldigen Lesern verkünden: »Seht, wie es vorwärts geht, langsam zwar, doch so groß ist die Macht der republikanischen Tatsachen, daß sie selbst die deutschnationalen Reichsminister zur Reverenz zwingt.«

Nie wird man es den guten Menschen beibringen, daß mit ihrem Antrag nur ein einziges ernsthaftes Risiko verknüpft ist: er kann nämlich angenommen werden.

 

Für die demokratischen Blätter ist der Verfassungsfrack des Herrn v. Keudell eine dominierende Tatsache. Sie sehen nicht und wollen nicht sehen, daß in diesen Jahren sich nur das Decorum der Republik konsolidiert hat, daß bei dieser Entwicklung aber der Sinn der Republik hoffnungslos unter die Räder geraten ist. Gewiß war die Hindenburgwahl ein schwerer Chok und geeignet, selbst die Harmlosesten aufzutrommeln. Aber da der Marschall-Präsident sich widerspruchslos in die republikanische Form einordnete, waren schnell alle Sorgen begraben. Seinem Beispiel ist das offizielle Deutschland gefolgt, die hohe Bureaukratie und alles, was zum Rayon der Wilhelm-Straße zählt. Die früher alltäglichen Herausforderungen haben aufgehört. Der oberflächliche Beurteiler kann danach leicht zu verfehlten optimistischen Schlüssen gelangen. Fragen wir lieber, wie es außerhalb dieser engbegrenzten Bezirke aussieht.

Hier lautet die Antwort weniger befriedigend. Ein Blick in die Zeitungen belehrt, daß es überall im Lande, wo sich die Weimarer Farben zeigen, Tumulte gibt. Man holt sie zwar nicht mehr von den Amtsgebäuden herunter wie früher, aber jede Einzelperson, die ein schwarz-rot-goldnes Bändchen trägt, ist selbst mitten im roten Berlin einem Scheltwort, einer Anrempelung ausgesetzt. Republikanische Kundgebungen imponieren immer durch die Masse der Teilnehmer, aber es gibt kaum eine, wo nicht nachher in den Vororten kleine Gruppen von Heimziehenden von Stahlhelmern oder Bismarckbündlern angefallen werden. Die schändliche Ermordung eines Reichsbannermanns in Arensdorf ist ein schrilles Signal dessen, was eigentlich los ist und ein härteres Faktum als die offizielle Republikanisierung innerhalb der Bannmeile. Die Fahrt eines berliner Reichsbannerwagens durch ein märkisches Kaff genügt, um die Bewohner in hörnertolle Wut zu versetzen. Wie Amokläufer stürzen sie auf den nachfolgenden Radfahrer und schlagen auf ihn ein. Ein unzurechnungsfähiger Narr kommt hinzu, sieht die Raufszene, hört die Hetzreden, holt aus dem väterlichen Hause das schlecht bewachte Gewehr und schießt blindlings zwischen die Menschen mit den Farben der Republik. Das war mehr als die Tat eines Verwirrten, der plötzlich Rot sieht und nicht mehr zu bändigen ist. Dieser Bursche mit dem sichern Attest des § 51 in der Tasche hat für alle gehandelt, die dabei waren. Er hat auf das geschossen, was sie alle gleichermaßen hassen. Es war ein Schuß gegen die Republik, und alle Erbitterung sturer Menschen hatte dies Gewehr geladen. Denn niemals wird ein Krieg zwischen Völkern mit so stupider Unerbittlichkeit geführt wie der zwischen Bürgern eines Landes. Der Krieg zwischen den Völkern ist für den einzelnen Kombattanten aufgezwungene Pflicht; Morden ist Dienst wie Kartoffelschälen oder Latrinenfegen. Wo Capulet und Montague gegeneinander stehen, gibt es keine Momente von Müdigkeit und Überdruß, keine großartige und kostenlose Geste gegen den schwächern Feind; persönliche Überzeugung stachelt anders als Kommandorufe und kennt nur ein Ziel: die Ausrottung der Andern. Wenn der Weltkrieg mit solchem Fanatismus geführt worden wäre, gäbe es in Europa heute keine Männer mehr.

 

Was besagen gegenüber den Ausbrüchen so instinktiven Hasses die stattlichen Zahlen von Reichsbanner und Rotfront? Wo das Weichbild der großen Stadt endet, ist auch der Wirksamkeit ihrer Ideen die Grenze gesetzt.

Der Mordfall von Arensdorf hat auch die republikanische Presse gesprächig gemacht. Jetzt wird verraten, daß auch diese Bluttat sich auf klassischem Femeboden ereignet hat, daß dort nicht etwa der preußische Landrat regiert, sondern ein früherer Roßbachoffizier, daß diese Gegend überhaupt ein kleines Dorado der Wehrverbände bildet, die, ebenso wie vor ein paar Jahren, hier als Komitatschis das Feld beherrschen und unmittelbar vor den Toren Berlins ein wahres Mazedonien geschaffen haben. Warum muß solche Erkenntnis so spät mitgeteilt werden? Muß denn immer erst Einer gemeuchelt werden, ehe ein Stückchen Wahrheit durchkommt?

Der preußische Justizminister hat jetzt versprochen, in die Untersuchung des Falles mehr Dampf zu bringen. Man kann überzeugt sein, daß Herr Doktor Schmidt sein Wort halten wird. Aber dieses ministerielle Eingreifen war auch bitter notwendig. Denn die Behörden haben sich wie gewöhnlich vorsichtig zurückgehalten. Was sich in Arensdorf rund um die Bluttat abgespielt hat, ist ein Skandal für sich. Auf der Landstraße lag ein zu Tode Getroffner zwischen zehn Schwerverletzten. Es dauerte Stunden, ehe Polizei zur Stelle war. Mürrisch waltete ein Arzt seines Amtes, um schnell wieder zu verschwinden. Der Vertreter des auf Urlaub befindlichen Regierungspräsidenten von Frankfurt an der Oder war für den Sonntag nach Berlin gefahren und lehnte ab, zurückzukommen, obgleich er von dem Vorgefallenen unterrichtet worden war. Der Amtsvorsteher weigerte sich, eine Untersuchung anzustellen; alles, was Behörde war, verschanzte sich hinter Sonntagsruhe und mangelnder Kompetenz. Es war auch nur ein Republikaner erschlagen worden. Mehr nicht, mehr nicht. Jetzt, wo ministerielle Autorität treibt und stößt, wird sich das Bild gewiß geändert haben. Aber das scheint uns eben auch das Deprimierende zu sein, daß ein Mord an einem linksgerichteten Mitbürger von dem amtlichen Apparat zunächst als Privatsache der Beteiligten behandelt wird. Die höchste Spitze muß erst drohend zur Erscheinung kommen, ehe sich ein paar Gendarmenbeine in Bewegung setzen. Die Beamtenhierarchie, die vor einem kleinen Flurschaden oder einem zerbrochenen Lattenzaun automatisch in Funktion tritt, bleibt vor einem erschlagenen Republikaner regungslos. Dabei ist die Art, wie Reichsbannerleute behandelt werden, wahrscheinlich noch höchst honorig zu nennen neben dem Vorgehen gegen Kommunisten. Da wird wohl gleich scharf geschossen.

 

Es mutet bei solcher Situation seltsam an, die Verfassung, die so etwas möglich macht, durch gesetzlichen Akt zum anbetungswürdigen Gegenstand zu erheben. Gewiß, man könnte sich den Verfassungstag als ragendes Kampfsymbol denken, aber das will man doch eben nicht, das will man doch eben nicht. Man will durch eine laue Festivität einen Zustand heiligen, den zu ändern es an Kraft und Willen fehlt. In dieser Art von Feierei liegt kein begeisterndes »Wir wollen weiter!«, sondern nur ein sanft zuredendes »Es ist genug!« Man schaut sich um, freut sich, es so herrlich und weit gebracht zu haben und schickt die Kindlein nach Hause. Man hat Furcht, sich die Republik zu erkämpfen und versucht nun, sie zu erfeiern.

Es ist aber ein Unding, freudige und freiwillige Devotion für ein Verfassungsdokument zu fordern, das mindestens von der Hälfte des Volkes abgelehnt wird. Die Einen verwerfen es, weil sie Monarchisten sind, die Andern, weil sie als Parteigänger des Kommunismus in der Verfassung selbst schon den Sieg der Gegenrevolution sehen. Wenn aber der Nationalfeiertag Sinn haben soll, dann muß sich doch mindestens die Hälfte der Staatsbürger zu seiner Idee bewußt bekennen. Es würde auch niemand auf den Gedanken kommen, einem protestantischen Volke einen katholischen Feiertag aufzunötigen oder ein katholisches Land den Gedenktag der Reformation festlich begehen zu lassen.

Alle Parteien haben sich im Kalender ihre denkwürdigen Daten rot angekreuzt. Die Sozialisten begehen den 1. Mai, die Kommunisten den Tag der russischen Revolution, die Konservativen kleben am 18. Januar und mögen dort kleben bleiben, und in einigen bayrischen Städten hat man für den 28. Juni Tanz und öffentliche Lustbarkeiten untersagt, weil das bayrische Staatswesen so schrecklich unter den Folgen des Friedensvertrages schmachtet. Alle Parteien haben also die Frage für sich selbst gelöst, und jetzt tritt der Staat selbst auf den Plan, um an seinen Geburtstag zu erinnern. Und wenn irgend etwas kennzeichnend ist für dies sogenannte neue Deutschland: selbst dieses Datum ist eine Fälschung. Die deutsche Republik ist am 9. November 1918 geboren und nicht am 11. August 1919. Was in Weimar beschlossen wurde, ist nur eine nachträgliche und sehr schüchterne Legalisierung des neuen Zustandes, ein Grundgesetz, bei dessen feierlicher Erwähnung wir uns nur erinnern, daß seine wichtigsten Sätze nie und nirgends in die Praxis umgesetzt worden sind. Daß neben sehr unglücklichen und steifleinenen Formulierungen auch sehr gute und nützliche Dinge drinstehen, werden wir gern anerkennen, wenn sie zur täglichen, selbstverständlichen Übung geworden sind. Bis jetzt ist die Konstitution von Weimar niemals die magna Charta der Freiheit, niemals der große Schutzbrief des Werdenden gewesen, sondern immer nur der nachsichtige Paravent reaktionärer Schändlichkeiten. Wenn sich heute immer mehr Kreise der Rechten mit ihr abfinden, so ist das nicht ein Beweis ihrer wachsenden Werbekraft, sondern nur, daß sie nicht mehr stört. Sie ist Kompromißprodukt; nicht aus dem Elan, nicht aus der Flamme geboren, sondern die bewußte und gewollte Ignorierung jener revolutionären Tatsachen, in deren Schatten Deutschland damals noch stand. Die Legislatoren von Weimar, großenteils Mitglieder des letzten wilhelminischen Parlaments, wollten die Ruhe, die fette, satte bürgerliche Ruhe. Für sie war die Republik ein Zwischenstadium, das steht zwar nicht in der Verfassung, aber so haben sie gemeint, und so ist es geworden. Dieser Geist, in dem die Verfassung beschlossen wurde, hat sich stärker erwiesen als ihr Buchstabe. Deshalb still vom 9. November! Denn das wäre auch Erinnerung an beklagenswerte Unordnung, an Matrosenrevolte, rote Fähnchen und vor allem: an den Zusammenbruch des alten Militarismus.

Die Weltbühne, 5. Juli 1927


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