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Mansur ließ einen rechtlichen Mann, der angegeben wurde, als verhehle er Schätze und Waffen, die dem Stamme der Umaijaden gehörten, vor sich rufen, und befahl ihm, dieselben dem Staate zu überliefern. »Bist du, o Fürst der Rechtgläubigen, der Erbe des Stammes der Umaijaden?« »Ich bin es nicht.« »So hast du kein Recht, was meinen Händen anvertraut worden ist, abzufordern.« »Aber die Fürsten aus dem Stamme der Umaijaden waren Tyrannen, die sich mit dem Hab und Gut der Diener Allahs bereicherten.« »Je nun, da ist erst zu beweisen, daß die mir anvertrauten Schätze ein Teil des mit Unrecht erpreßten Raubes sind, denn die Söhne der Umaijaden waren reich an eigenem Vermögen!«

Mansur blieb lange in stilles Nachdenken versunken, endlich fragte er den Beklagten: »Hast du nichts nötig von mir?« »Ja, o Herr! ich begehre eine Gnade.« »Rede!« »Ich bitte, daß der Ankläger, der mich beschuldigt, Schätze der Söhne der Umaijaden zu verhehlen, vor meinen Augen erscheine, denn ich schwöre dir, daß ich keinen Dirhem habe. Die Antwort aber, die ich gab, kam aus dem lebendigen Gefühle von Recht und Billigkeit, das allen meinen Worten und Taten zur Richtschnur dient und den deinigen zur Richtschnur dienen soll.«

Der Ankläger erschien. »Dieser Mensch ist mir Geld schuldig,« rief der Angeklagte, »hier ist sein Schuldschein, den er sich einzulösen geweigert.«

Der Angeber gestand nicht nur die Schuld, sondern auch die Falschheit seiner Angabe ein. Der Gläubiger zerriß den Schuldschein mit den Worten: »Es wäre mir leid, daß du solchen Bettels willen noch einmal den falschen Angeber machen solltest.«

Mansur, der sich oft dieses Zuges erinnerte, sagte, er habe nie etwas Edleres gesehen als die Freimütigkeit und die Großmut dieses Mannes.


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