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VI.

Ein Diebstahl und seine Entdeckung.

Ums Jahr 1580 ist ein Bürger in Crailsheim, von Geburt ein Sachs, so in Christian Schunds Hause, nahe der Apotheken und dem Seiler wohnhaft war, wegen Diebstahls hingerichtet worden, da er nachts in einem Hause der langen Gasse gestohlen und sein Messerlein hat liegen lassen, worauf der Bürger, so bestohlen worden, das Messerlein auf das Rathaus träget und sein Unglück klaget. Man gab alsobald bei den Herren Räten auf dem Rathaus diesen Vorschlag an, man solle das Messerlein in die Schulen tragen und Umfrage halten, ob Wohl keines unter ihnen wüßte, wem dieses Messerlein, so gefunden worden, zuständig wäre. Da es nun endlich des Täters Töchterlein ersiehet, sprach sie: »Ei, dieses Messerlein ist meines Vaters.« Man schicket das Messerlein mit dieser Antwort zurück auf das Rathaus, worauf dieser Bürger, da es ihm also vorgehalten wird, allsobald seinen Diebstahl bekennet und endlich von dem Halsgericht, so auf dem freien Platz beim Tanzhaus Urteil sprach, zum Tod ist verdammt und vom Scharfrichter zu Ansbach auf dem Crailsheimer Köpfwasen vom Leben zum Tod ist gebracht worden. Ein wunderlich Gericht Gottes, daß eine Missetat von seinem eigenen Kind verraten werden muß.

(Aus »Bauers Beschreibung der Stadt Crailsheim« 1722.)


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