Ferdinand Gregorovius
Der Kaiser Hadrian
Ferdinand Gregorovius

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Siebentes Capitel.

Erste Handlungen Hadrians in Rom. Der große Schuldenerlaß. Dritter Consulat des Kaisers. Sturz des Attianus. Marcius Turbo wird Präfect. Tod der Matidia Augusta. Die Palilien des Jahres 121.

Die Hauptstadt empfing den Nachfolger Trajans mit kaiserlichen Ehren, und er eilte vor dem Senat die Flecken auf seinem Purpur abzuwaschen, indem er seine Unschuld an dem Tode jener Consularen beteuerte. Er schwor, nie einen Senator ohne Zustimmung des Collegium bestrafen zu wollen.In senatu quoque excussatis quae facta erant juravit, se numquam senatorem nisi ex senatus sententia puniturum, Spart, c. 7. Ein solches Versprechen, welches vor ihm auch Nerva und Trajan gegeben hatten, konnte wie eine Art von Vertrag mit dem Senat angesehen werden, dessen Freiheit und Leben von der Laune der Herrscher abhängig geworden war.

Mit glänzenden Festen feierte Hadrian zunächst das Andenken seines Adoptivvaters. Er hatte den ihm zuerkannten parthischen Triumf taktvoll abgelehnt. Der Triumfzug wurde abgehalten, aber auf dem Siegeswagen stand die bekränzte Bildsäule seines großen Vorgängers.Medaille Triumphus Parthicus, nach dem Tode Trajans geschlagen, Cohen II², n. 585. Wahrscheinlich fand jetzt die feierliche Beisetzung der Asche Trajans im Postament der großen Siegessäule auf dem Forum Trajanum statt und die Versetzung des todten Kaisers unter die Götter.Cohen II², n. 658: Divo. Traiano. Parth. Aug. Patri. Ein Phönix. Hadrian selbst hatte sie vom Senat gefordert, und dieser konnte sie um so weniger versagen, als er dieselbe Ehre auf den Wunsch Trajans dem Nerva zuerkannt hatte. Auch war Trajan wirklich geliebt. Der Senat trug Hadrian nochmals den Titel pater patriae an, doch der Kaiser lehnte ihn wiederum ab. Dieser Titel, welchen zuerst Cicero erhalten hatte, war bereits ein gewöhnliches Attribut der Imperatoren geworden, aber nach dem Vorgange des Augustus pflegten sie erst eine Weile die Verschämten zu spielen, ehe sie eine Auszeichnung annahmen, welche dem Begriffe nach den höchsten Preis des Staatsoberhauptes enthielt und der That nach so oft zum Gespött geworden ist. Auch Tiberius hatte den Titel abgelehnt, und Trajan ihn erst nach einer Weigerung angenommen.Sueton. Tiber, c. 68. Tacit. Annal. I, 72. Plin. Paneg. 21. Pertinax war schon so klug, sich am ersten Tage seiner Regierung pater patriae zu nennen, Jul. Capitolin. Pertin. c. 5. Trotz der Ablehnung Hadrians gibt es Münzen und Urkunden aus seinen ersten Jahren, welche ihm dies Prädikat geben, entweder weil dasselbe nach der ersten Decretirung durch den Senat in Gebrauch kam oder, wie es sonst häufig geschah, als selbstverständlich angesehen wurde.Die Acta Arvalia geben Hadrian den Titel schon am 3. Jan. 118 vor seiner Ankunft in Rom, sodann daselbst am 7. Jan. 122. Henzen CLI., CLXIII. Einige Münzen des 1. Konsulats Hadrians haben P. P. Auf den Münzen des 2. (118) fehlt der Titel durchaus. Die Münzen des 3. (119 u. s. w.), und mehrmals ist Hadrian nicht Consul gewesen, geben den Titel, bald lassen sie ihn fort. Eckhel bemerkt dazu, daß der Titel in den Inschriften nie vor Trib. Pot. XII steht, und beweist aus zwei alexandrinischen Münzen, daß ihn Hadrian im Jahre 881 der Stadt angenommen hat. Erst im Jahre 128 hat Hadrian den Titel pater patriae und seine Gemalin Sabina den der Augusta angenommen.Dürr S. 28 f.

Um sich die Liebe des Volkes wie im Sturme zu erobern, überschüttete der Kaiser nach seiner Ankunft Rom und das Reich mit einer Fülle von Freigebigkeiten, welche bisher unerhört gewesen waren. Schon zuvor hatte er, dem Beispiele Trajans folgend, das zu einer Art Steuer gewordene Huldigungsgeschenk (aurum coronarium), welches Städte und Provinzen den Kaisern beim Regierungsantritt zu machen pflegten, Italien ganz und den Provinzen zum Teil erlassen.Ueber das aurum coronarium Gellius V, 6. Lipsius, De magn. Rom. II, c. 50. Casaubon. zu Spartian c. 6. Auch Antoninus Pius erließ das aur. coron., Capitolin. c. 4. Nun aber setzte er das Reich durch einen großartigen Schuldenerlaß in Erstaunen. Er erließ, so berichtet Spartian, ein unermeßliches Geld, welches dem Fiscus zukam, den Privatschuldnern in Rom und Italien, aber auch in den Provinzen ungeheure Summen von den Resten, nachdem er auf dem Forum des göttlichen Trajan die Schuldscheine verbrannt hatte, um dadurch allen Sicherheit zu geben. Dio sagt: sobald er nach Rom kam, erließ er alle Schulden an den Fiscus und das Aerarium, indem er einen Zeitraum von sechzehn Jahren feststellte, innerhalb dessen dies Benificium gelten sollte.Spart, c. 7. Dio 69, 8. Das Chron. Euseb. unter d. 2. Cons. Hadrians: ‛Αδριανὸς χρεω̃ν οφειλὰς τω̃ν υπ' αυτὸν πόλεων καὶ πολιτω̃ν τω̃ δημοσίω λόγω ανηκούσας απέκοψε. Inschriften haben diesen berühmten Act verewigt, und Münzen sind darauf geprägt worden, welche einen Lictor darstellen, in der Linken einen Stab, in der Rechten eine Fackel, womit er ein auf dem Boden liegendes Bündel Syngraphen verbrennt; vor ihm stehen drei Figuren, von denen eine die Hand aufhebt.Inschr. vom Trajansforum (vom Anonymus von Einsiedeln abgeschrieben), C. I. L. VI, n. 967. Ein hadrianisches Inschriftfragment gleichfalls vom Trajansforum im Untergeschoß des capitol. Mus. scheint sich auf denselben Erlaß zu beziehen, Nuova Descrizione del Mus. Capit. 1882, S. 48. Die bezüglichen Münzen Eckhel VI, 472. Cohen II², n. 1210 f.: RELIQUA. VETERA. HS. NOVIES. MILL. ABOLITA. S. C. Eine ähnliche Vorstellung zeigt ein vor wenigen Jahren auf dem Forum in Rom ausgegrabenes Marmorrelief.

Die erlassene Schuldsumme betrug nach unserem Gelde etwa 180 Millionen Mark, und diese Freigebigkeit, nicht der Act der Liberalität selbst, war beispiellos.Schon Augustus hatte Schulden erlassen. Sueton, Aug. c. 32. Sie beweist, wie groß die Last der Steuern durch die Kriege Trajans geworden war. Es fragt sich, wem diese Erleichterung zu gut gekommen ist. Spartian spricht deutlich nur von dem kaiserlichen Schatz, während er den Begriff der Provinzen nicht feststellt, so daß es ungewiß bleibt, ob darunter nur die kaiserlichen oder alle im Reich zu verstehen sind. Dio bezieht den Erlaß auf beide Kassen, den Fiscus und das Aerarium, und nimmt daher an, daß auch das letztere bereits dem Kaiser und nicht mehr dem Senat allein zur Verfügung stand. Aber einer solchen Ausdehnung widerstreitet die römische Inschrift, welche durchaus nur vom Fiscus redet. Es ist deshalb nicht zu erweisen, daß sich die Liberalität Hadrians auf beide Schatzkammern erstreckt hat.Hieron. sagt nur reliqua tributorum Urbis relaxavit, aber Euseb. spricht von Städten und Bürgern überhaupt, welche unter dem Kaiser standen. Scaliger (Animadv. in Chronol. Eusebii S. 193) versteht darunter nur urbes Provinciar. Caesaris. Spanheim (De Praest. et Usu Num. Diss. IX, 812) bezeichnet die reliqua als publica et fiscalia debita; Tillemont (Not. sur l'Emp. Adr. 2. 3. 892 f.) trennt einen thrésor du prince et thrésor public du prince, und gesteht seine Verlegenheit. Centerwall (a. a. O. S. 66) bezieht den Erlaß auf beide Kassen, dagegen glaubt O. Hirschfeld (Unters. auf d. Gebiet d. Röm. Verwaltungsgesch. I [1876] S. 12), daß sich der Erlaß nur auf den Fiscus bezogen habe. Peter (Gesch. Roms III, 2. 174) trennt den Erlaß der Fiscusschulden für Italien von dem der Abgabenreste (reliqua) für die Provinzen und erklärt in diesem Sinne die Stelle Spartians. Als Epoche nimmt er an 94–114.

Der große Schuldenerlaß umfaßte die Rückstände von sechzehn Jahren. Später hat Marc Aurel diese Vergünstigung noch auf weitere 46 Jahre ausgedehnt.Dio 71, 32. Ob die finanzielle Amnestie Hadrians zu einer Revision der Schuldforderungen von 15 zu 15 Jahren geführt und so den Grund zu der Indictionenrechnung seit Constantin gelegt hat, ist ungewiß.Mommsen (R. Staatsr. II, 2. 944) behauptet es. Noris (Annus et Ep. Syromaced. S. 174) verneint es, da der Erlaß 16 Jahre umfaßte.

Die Zeit jener Schuldentilgung ist unzweifelhaft das Jahr 118, denn dies ergibt sich aus der Inschrift, welche den zweiten Consulat des Kaisers neben Fuscus Salinator verzeichnet hat.Münzen, welche den Schuldenerlaß mit dem 3. Cons. Hadrians bezeichnen, sind nur Wiederholung dieser Liberalität. Birag. 170. Offenbar stand der Gnadenact im Zusammenhange mit den Feierlichkeiten zu Ehren Trajans, da die Schuldscheine auf dessen Forum verbrannt wurden.

Hadrian hat wol in derselben Zeit noch andre Acte der Freigebigkeit erlassen, wie Geldausteilungen an das Volk, Bestimmungen für die standesgemäße Ausstattung der Senatoren und die Entlastung der Provinzen von den Kosten der Reichspost.

Er blieb jetzt mehr als zwei Jahre in Rom. Nachdem er seinen zweiten Consulat im Jahre 118 mit Cn. Pedanius Fuscus Salinator geführt hatte, übernahm er im folgenden die Consulwürde zum dritten Male zusammen mit dem stoischen Philosophen Q. Junius Rusticus, jedoch nur auf vier Monate bis zum Ende des April. Es sieht fast wie Mißachtung aus, wenn er seither dieses Amt nie mehr angenommen hat. Alle seine späteren Jahre sind mit dem dritten Consulat bezeichnet, und diese Laune büßt Hadrian noch heute, denn sie hat die chronologische Feststellung seiner Regierungshandlungen vom Jahre 119 ab erschwert oder geradezu unmöglich gemacht, zumal auch die Ziffer der Potestas Tribunicia meist auf seinen Münzen und Inschriften fehlt. Nur diese Gewalt, welche am Tage der Adoption zu erneuern war, hat Hadrian fortgeführt.Nach seiner Grabschrift 22mal, woraus man gefolgert hat, daß H. die Erneuerung der Pot. Trib. auf den 1. Januar verlegt habe. Aschbach, Die Consulate der R. Kaiser S. 71, nach Borghesi, Giorn. Arcad. CX, und Brief an Henzen zu Orelli 5459. Indeß scheint sie nicht am Neujahr, sondern am 10. Dec. erneuert worden zu sein: Mommsen, R. Staatsrecht II, 776 f. Dazu Dürr, Die Reisen des Kais. Hadr. S. 19, Anm. 58.

Am 24. Januar 119, seinem Geburtstage, gab er den Römern Gladiatorenkämpfe im Amphitheater und warf Geschenke im Circus aus. Um die Gunst des Volks hat er sich eifrig bemüht.Plebis jactantissimus annator, Spart, c. 17. Man sah ihn Recht sprechen in den Amtslocalen der Prätoren und Consuln, im Palast, auf dem Forum, im Pantheon. Er sei, so sagte er dem Senat, nur ein Diener des Volks. Einst stellte sich ihm ein bittendes Weib in den Weg, welchem er sagte: ich habe jetzt keine Zeit; dann sei auch nicht Kaiser, rief das Weib, und Hadrian wandte sich um und gab der Bittenden ihr Recht.Dio 69, 6. Eine ähnliche Anekdote wird von Trajan erzählt, und auf sie bezieht sich Dante, Purg. Cant. X. Nichts unterließ er, was ihm den Beifall der Großen und Geringen gewinnen konnte. Er liebte keinen Prunk. Nie trat er mit glänzendem Gefolge auf. Er war allen zugänglich, nahm Einladungen willig an, und besuchte Senatoren und Ritter wie ein Privatmann. Mit Personen geringen Standes zeigte er sich liebenswürdig, und er wies diejenigen zurück, welche ihm diesen »Genuß der Menschlichkeit« durch die Erinnerung an seine Kaiserwürde rauben wollten.Spart, c. 20. Im Palast, wo er den Freigelassenen keine Herrschaft gestattete, war er mäßig, aber heiter mit den Freunden beim Mal. Seine liebste Gesellschaft waren Gelehrte und Künstler. Den Geschichtschreiber Sueton machte er zu seinem Secretär.

Am nächsten hätte ihm sein Schwager Servianus stehen sollen, doch scheint dies keineswegs der Fall gewesen zu sein; denn während der ganzen Regierung Hadrians bleibt er im Hintergrunde. Er erscheint nirgend unter den Staatsmännern des Kaisers, obwol er im Jahre 134 zum dritten Mal Consul wurde. Attianus fiel in Ungnade. Hadrian hatte ihn, seinen alten Vormund, und Similis zu Präfecten gemacht, und damit beiden Männern die höchste Macht im Staat und in seinem Kabinet gegeben. Attianus war sein erster Vertrauter gewesen, und seinen Bemühungen hatte er zum großen Teil seine Adoption zu verdanken gehabt. Die gewaltsame Beseitigung der vier Consularen hatte wesentlich er veranlaßt. Jetzt aber wurde dieser Mann dem Kaiser unbequem;Cum Attiani, praefecti sui et quondam tutoris, potentiam ferre non posset. Spart, c. 9. er opferte ihn auf, nicht sowol, weil er einen Sejan groß zu ziehen fürchtete, als um jenen Hingerichteten einen Schein öffentlicher Sühne zu geben. Der Sturz seines ersten Ministers war indeß so sanft, daß er nicht ernst genommen werden konnte. Wenn die Angaben Spartians richtig sind, so wollte er ihn freilich ums Leben bringen; doch er zwang ihn am Ende nur, seine Entlassung als Präfect zu nehmen. Zur Entschädigung verlieh er ihm den consularischen Rang und die Senatorwürde, welche er als die höchste Auszeichnung überhaupt betrachtete.Nihil se amplius habere, quod in eum conferri posset – Spart, c. 8.

Der Nachfolger des Attianus in der Präfectur wurde Marcius Turbo, ein General von altem Römergeist. Es wird von ihm erzählt, daß er, als ihn einst Hadrian aufforderte, sich Ruhe zu gönnen, das Wort Vespasians wiederholte: ein Präfect des Prätorium muß stehend sterben. Auch Similis, der zweite Gardepräfect, trat von seinem Posten ab. Dieser Mann aus dem Hause der Sulpicier war einer der reinsten Charaktere im damaligen Rom. Es scheint noch ein altrepublikanischer Geist in ihm gelebt zu haben, der es ihm wol unmöglich machte, einen Kaiserhof lange zu ertragen. Er hatte sein Amt nur widerwillig angenommen und legte es freiwillig mit tausend Freuden nieder, um sich dann auf sein Landgut zurückzuziehen. Dort verlebte er noch sieben friedliche Jahre. Auf sein Grab befahl er diese stoischen Worte zu schreiben. Hier ruht Similis, welcher so und so viel Jahre existirt und sieben gelebt hat.Dio 69, 19. Ueber Similis Borghesi, Oeuv. III, 127. Sein Nachfolger in der Präfectur wurde Septicius Clarus, ein Freund des jüngeren Plinius.Spart. c. 8. u. 9. Diese Vorgänge fallen in das Ende 118 oder doch ins J. 119. Ueber Sept. Clarus Plinius, Ep. I, 115; VII, 28; VIII, 1.

Unmittelbar nach dem Sturz jener Günstlinge machte Hadrian eine Reise nach Campanien oder Süditalien, wo er »alle Städte« mit Wolthaten überhäufte.Spart, c. 9: Summotis his a praefectura, quibus debebat imperium, Campaniam petit.

Darauf verlor er durch den Tod seine Schwiegermutter, die Augusta Matidia. Ihr Andenken feierte er mit den höchsten Ehren; der Senat erteilte ihr die Consecration. Bei ihrer Bestattung am Ende des December 119 wurden Gladiatorenspiele gegeben, und der Kaiser selbst hielt ihr eine Leichenrede, worin er ihre hohe Schönheit, ihre Seelengüte und Sanftmut pries. Ein Fragment dieser Rede ist in Tivoli gefunden worden.Mommsen, Abh. der Berl. Akad., 1863, S. 483 f. Die Consecration der Matidia verzeichnen die Arvalacten zum 23. Dec. 119. Henzen, CLVIII. Consecrationsmünzen: Eckhel VI, 471.

An die Vollendung der Todtenfeier Matidias hat Spartian den Aufbruch Hadrians nach Gallien angeschlossen, d. h. den Beginn seiner ersten großen Reise; indeß scheint sich aus Münzen zu ergeben, daß sich der Kaiser noch am 21. April 121 in Rom befunden hat.Nachweis bei Dürr S. 25 f. Diese Münzen in Gold und Kupfer stellen auf der einen Seite den lorberbekränzten Kopf Hadrians dar, auf der andern eine sitzende Frauengestalt, welche mit der Rechten ein Rad, mit der Linken drei Obelisken oder Kegel umfaßt hält. Die Legende bezeichnet die im Jahre 874 Roms, am Geburtstage der Stadt (den Palilien), eingesetzten Circusspiele.Eckhel VI, 501. Cohen II², n. 162. Ann. DCCCLXXIIII. Nat. Urbis. P. Cir. Con. Mommsen (C. I. L. I, S. 391) löst auf Natali Urbis Parilibus Circenses Constituti. Cohen ließ zweifelnd (primum?) circenses conetituti. Vaillant liest Populo. Das alte römische Hirtenfest der Heerdengottheit Pales am 21. April wurde schon längst als der Stiftungstag Roms betrachtet; daß aber erst Hadrian die Palilia zum Geburtsfeste des Genius Roms gemacht und auch mit diesem officiellen Namen bezeichnet hat, ist nicht sicher zu erweisen.Dürr S. 26 will das behaupten, nach Athenäus 8, 361, welcher sagt, daß seit der Erbauung des hadrianischen Tempels der Fortuna urbis die ehemals Parilia genannte Feier Romana genannt worden sei. Siehe Eckhel S. 502. Preller, R. Myth. 113, 356. Jedenfalls hat der Kaiser dieses Fest neu eingerichtet, denn jene Münzen beziehen sich ausdrücklich auf neue, von ihm angeordnete Circusspiele zur Feier des Festes der Stadt am 21. April 121, und die Vermutung, daß eben an diesem Tage der Grundstein des Tempels der Roma und Venus von Hadrian gelegt worden sei, hat viel für sich, obwol sie nicht zu erweisen ist.Flemmer S. 14 f. legt mit Recht Gewicht darauf, daß die Münze der Grundsteinlegung des Tempels nicht erwähnt, während doch auf ihn bezügliche Münzen vorhanden sind. Eckhel VI, 510. Endlich ist auch zu erwägen, daß die Münzen doch nicht zu der Annahme zwingen, Hadrian sei an jenem Tage persönlich in Rom anwesend gewesen.


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