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Übersicht über die Verwaltung Togos

4. Oktober

Unser Schutzgebiet, dessen endgültige Grenzregulierung gerade jetzt vorgenommen wird, ist etwas größer an Flächenausdehnung als das Königreich Bayern. Leider hat der an die Küste stoßende Teil unseres Ländchens nur eine Ausdehnung von etwa 50 km. Die Zahl der schwarzen Bewohner wird verschieden hoch geschätzt; die niedrigste aber wahrscheinlich zutreffende Schätzung gibt sie auf eine Million an. Auch damit würde Togo noch für afrikanische Verhältnisse eine große Bevölkerungsdichte haben. Deutsch-Südwestafrika hat vergleichsweise auf einer Fläche, welche die des Deutschen Reiches übertrifft, kaum 300 000 Einwohner. Die in langsamer, aber stetiger Zunahme begriffene europäische Bewohnerschaft Togos beträgt jetzt ungefähr 150 Köpfe, wovon zwei Drittel auf die beiden Küstenplätze Lome und Kleinpopo entfallen, während der Rest sich auf das übrige Gebiet verteilt. Dem Berufe nach haben wir darunter über 50 Regierungsbeamte, etwa 40 im Dienste der Mission stehende Weiße und 60 Angehörige der Faktoreien oder Plantagen.

An der Spitze der Kolonie steht der Gouverneur, dessen Stellvertreter und erster Beamter in Togo den stolzen Namen Kanzler führt. Der Gouverneur untersteht der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes in Berlin, diese wieder dem Reichskanzler. Seit Anfang dieses Jahres ist das Gouvernement bereits verwaist.

Für die Zwecke der allgemeinen Verwaltung ist das ganze Land in sieben Bezirke eingeteilt, von denen die beiden an der Küste gelegenen, Lome und Kleinpopo, vorläufig die wichtigsten der Kolonie, den Namen eines Bezirksamtes tragen. Die übrigen fünf »Stationen« sind im Westen Misahöhe, Kete-Kratschi und Mangu, im Osten Atakpame und Sokode. An der Spitze dieser einzelnen Gebiete steht der Bezirksamtmann bzw. Stationsleiter, dem zur Bewältigung des inneren und äußeren Dienstes seiner Station noch einige europäische Unterbeamte zur Seite stehen. Meist hat ein Bezirk neben dem Hauptsitze der Regierung noch eine Nebenstation, die ebenfalls von einem dem Stationsleiter unterstellten Europäer verwaltet wird. Nicht uninteressant ist die Tatsache, daß unter den Bezirksleitern Togos neben zwei Juristen und zwei Offizieren sich auch ein Arzt, ein Philologe und ein ehemaliger Missionar befinden. Auffallend muß es sein, daß gerade die wichtigen Bezirksämter an der Küste in ihrer Besetzung einem dauernden Wechsel unterworfen sind, während die Stationen des Hinterlandes seit vielen Jahren unter Leitung eines und desselben Beamten stehen.

Von weiteren Verwaltungszweigen der Kolonie ist die Zollverwaltung zu nennen. Die Zollämter der beiden Küstenplätze sind ihrer Bedeutung entsprechend mit europäischem Personal besetzt, während von den Zollposten der Grenze nur noch Tokpli, am Mono gelegen, einem Weißen untersteht. Einige weitere Grenzposten werden von farbigen Unterbeamten überwacht.

Als Zentrale für alle Abrechnungen der Einnahmen und Ausgaben des ganzen Schutzgebietes besteht die Gouvernementshauptkasse in Lome.

Postämter, von europäischen Beamten geleitet, sind in Lome und Kleinpopo eingerichtet. Beide Orte sind auch durch Telegraph und Telephon verbunden und haben dreimal wöchentlich Postverbindung über Land durch schwarze Boten. Nach dem benachbarten Dahome und der Goldküste besteht gleichfalls sowohl Postverkehr über Land als auch telegraphische Verbindung, durch die Togo ans französische und englische Kabel angeschlossen ist. Eine Schutztruppe hat Togo bisher noch nicht nötig gehabt. Eine Polizeitruppe hat genügt. Sie besteht aus ungefähr 4–500 farbigen Polizeisoldaten, die auf die einzelnen Stationen des Landes verteilt sind und deren Leitern zur Verfügung stehen.

Endlich will ich noch das Kapitel der Rechtspflege in unserer Kolonie streifen. In Angelegenheiten der Schwarzen unter sich und zum Teil auch zwischen Schwarzen und Europäern entscheidet das Bezirksamt oder die Station. Diese haben wieder die Möglichkeit, bei ihrem Urteil die Ansicht der Stammeshäuptlinge einzuholen oder ihnen für bestimmte Angelegenheiten die Urteilsfällung selbst zu überlassen. Hier in Kleinpopo haben wir drei »Kings«, Lahwson, Garber und Aite. Treffender wäre wohl die Bezeichnung Dorfschulze, denn ihre Rolle ist wenigstens in der Öffentlichkeit seit der deutschen Besitzergreifung stark eingeschränkt worden. Sie beziehen von der Regierung ein jährliches Ruhegehalt von je 1500 M., gewissermaßen als Abfindungssumme für den ideellen und materiellen Verlust, der ihnen infolge der Übernahme der Rechtspflege durch die deutsche Regierung entstanden ist.

Für die Entscheidung von Sachen der Europäer untereinander haben wir einen »Bezirksrichter«. Als zweite und gleichzeitig letzte Instanz gilt für Togo das Obergericht in Kamerun. Der Name Richter für den Bezirksrichter ist eigentlich nicht recht zutreffend, da man mit diesem Worte unwillkürlich den von der Heimat her gewohnten Begriff eines unabhängigen, unabsetzbaren richterlichen Beamten verbindet. Das ist er indessen in den Kolonien nicht. Wir haben keinen Richter, sondern einen »zur Rechtsprechung ermächtigten Beamten«. Die grundsätzlichen Bestimmungen über die Organisation der Gerichte in den Kolonien sind enthalten in einem Schutzgebietsgesetze (September 1900), welches ungefähr lautet:

Auf die Gerichtsverfassung in den Schutzgebieten finden die Vorschriften über die Konsulargerichtsbarkeit mit der Maßgabe Anwendung, daß an die Stelle des Konsuls der von dem Reichskanzler zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigte Beamte tritt. Wir haben also im Grunde genommen keine Trennung von Justiz und Verwaltung, so daß auch der als Richter funktionierende Beamte vom Gouverneur bzw. der Kolonialabteilung und dem Reichskanzler abhängig ist. In Schwur- und Strafgerichtssachen ist der Bezirksrichter unter Zuziehung von vier Beisitzern, die aus den Europäern der Kolonie ernannt werden, zuständig. Im allgemeinen gelten auch in den Schutzgebieten für den Europäer in privatrechtlicher und strafrechtlicher Beziehung die deutschen Reichsgesetze. Aber das Konsulargerichtsbarkeitsgesetz läßt in seinem § 20 zu, daß diese keine Anwendung finden, soweit sie Einrichtungen und Verhältnisse voraussetzen, an denen es für das Schutzgebiet fehlt. Es ist dadurch die Möglichkeit gegeben, die in vieler Hinsicht von den heimischen abweichenden kulturellen Verhältnisse einer afrikanischen Kolonie bei der richterlichen Beurteilung zu berücksichtigen.

Allgemeines hygienisches Programm

8. Oktober

Togo liegt unter dem 6. bis 10. Grad nördlicher Breite, also in bedenklicher Nähe des Äquators. Sein Klima ist deshalb durchaus tropisch mit allen seinen Gefahren für den einwandernden Europäer, Gefahren, die daheim vielfach überschätzt, leider aber auch bisweilen nicht genügend gewürdigt werden. Sieht der neu Ankommende, daß es in vielen Punkten scheinbar gar nicht so schlimm ist mit dem gesundheitlichen Risiko, wie er es sich zunächst vorgestellt hat, so läßt er es sehr bald an der nötigen Vorsicht fehlen und hat ausnahmslos seine Unvorsichtigkeit schwer zu büßen. Wir müssen bedenken, daß nur junge, kräftige Leute mit ausgesuchter körperlicher Gesundheit im allgemeinen in die Tropen kommen, meist in den zwanziger oder dreißiger Jahren ihres Lebens, daß Frauen und Kinder bisher nur wenige vorhanden sind; und doch beläuft sich die jährliche Sterblichkeit auf 5% und darüber. Diese Zahl birgt dabei nicht in sich alle die, welche daheim an den unmittelbaren Folgen ihres Tropenaufenthaltes zugrundegehen, sondern nur diejenigen, die vor dem Feinde selbst bleiben. Es ist ferner zu bedenken, daß bei längerem Verweilen in den Tropen bisher kaum ein einziger ohne gesundheitlichen Schaden ist, daß also jeder als Blessierter heimkehrt. Die Frage ist nur die, ob er gnädig dabei wegkommt und schließlich von seiner Verwundung wiederhergestellt wird oder ob er einen bleibenden Nachteil davonträgt.

Das gesundheitliche Risiko ist gerade in Togo kein geringes. Dabei ist die Küste in der Stärke der Verluste bedeutend günstiger gestellt als das Hinterland. Aber daraus darf keineswegs der Trugschluß gezogen werden, daß die Küste ein gesünderes Klima habe als das Hinterland. Ich glaube, daß eher das Gegenteil der Fall ist und daß sich die größere Zahl der Todesfälle daselbst nur aus den größeren Strapazen erklärt, die der Dienst im Busch erfordert, und aus dem Mangel an rechtzeitiger, sachgemäßer Hilfe und Wartung in Erkrankungsfällen. Für das ganze Togohinterland steht noch kein Arzt zur Verfügung, so daß ein Erkrankter auf sich selbst angewiesen ist oder sich tage- oder selbst wochenlang in der Hängematte bis zur Küste schleppen lassen muß.

Einen Beweis für die Notwendigkeit eines Arztes im Togohinterlande hat kürzlich unter anderm die im Norden des Schutzgebietes tätige deutsch-englische Grenzexpedition, für die auf deutscher Seite fünf Teilnehmer entsandt wurden, geliefert. Zwei von ihnen starben, ehe sie noch recht ihre Tätigkeit begonnen hatten, ein dritter erreichte schwerkrank die Küste, wo ich ihn vor einigen Wochen im Hospital behandelte, bis er auf Grund seiner Untauglichkeit zu weiterem Tropendienste in die Heimat reisen mußte. Nun sind nur die beiden Führer der Expedition übriggeblieben, Graf Z. und Freiherr v. S., die beide als alte erfahrene Afrikaner hoffentlich den Anstrengungen ihrer Aufgabe erfolgreich trotzen werden.

Ein dritter Arzt ist ein dringendes Bedürfnis für Togo. Wenn auch die Hilfeleistung für Europäer seine Zeit nicht ganz ausfüllen würde, so steht ihm ein unbegrenztes Gebiet dankbarer und erfolgreicher Betätigung unter den Eingeborenen offen.

Im ganzen scheint es in den letzten Jahren mit den Gesundheitsverhältnissen besser zu werden, nur dürfen wir nicht zu früh frohlocken, denn Zufälligkeiten sind bei einer kurzen Reihe von Jahren nicht ausgeschlossen, und wenn die eine Gefahr glücklich bekämpft ist, so taucht eine neue unvermutet auf. Es wird uns ganz sicher gelingen, die Malaria einzudämmen, dafür wird mit wachsender Einwohnerzahl der Europäer die Dysenterie zunehmen oder der Typhus uns beschert werden, für deren Gedeihen und Ausbreitung die denkbar besten Bedingungen gegeben sind. Haben wir doch bisher nicht einmal an den Hauptküstenplätzen die wichtige Frage nach einwandfreiem Wasser gelöst! Ein Fortschritt scheint sicher zu sein: der, daß die Europäer selbst vernünftiger leben als früher. Sie fangen an einzusehen, daß viele der heimatlichen Gepflogenheiten sich nicht ohne Schädigung der Gesundheit im Tropenklima beibehalten lassen und daß man sich ein gut Teil der Gefahren durch Vorsicht vom Leibe halten kann. Das Klima an sich können wir nicht ändern, aber uns selber im Verhalten gegen die klimatischen Einflüsse.

Wird auf der einen Seite das hygienische Gesamtbild der Tropen nicht richtig beurteilt, so wird andererseits das Tropenklima mit einer großen Zahl von Verlusten belastet, die billigerweise auf einem anderen Konto stehen müßten. Stirbt einer vom Pfeilschuß eines törichten Negers, glaubt einer, täglich eine halbe Flasche Kognak oder Whisky nötig zu haben und geht schließlich an Herz-, Leber- oder Nierenkrankheit zugrunde, nimmt einer trotz ärztlichen Rates kein Chinin oder zu falscher Zeit und in falscher Dosis und büßt seine Torheit mit einem Schwarzwasserfieber, so stehen alle diese Verluste nur in sehr losem ursächlichen Zusammenhange mit dem Tropenklima. Es wäre interessant, einmal an Hand einer Statistik festzulegen, wie viele Todesfälle auf wirklich rein klimatischen Einflüssen beruhen.

Für die Eingeborenen möchte ich den Kampf gegen die Pocken aufnehmen. An den Küstenplätzen können sie als erloschen gelten dank ausgedehnter, schon von meinen Vorgängern geübter Impfungen. Sehr bald hinter der Küste aber hört dieser Schutz auf. Alljährlich durchzieht die Seuche mehr oder weniger ausgedehnte Teile des Hinterlandes und fordert ihre schweren Opfer. Wohl ist hier und da auch auf entfernten Stationen geimpft worden, wohl wurde bisweilen ein Dorf auf die Kunde, daß die Pocken besonders heftig in ihm wüteten, aufgesucht und durchgeimpft, aber im ganzen ist der Neger der Seuche noch schutzlos preisgegeben. Sollte es nicht möglich sein, ihm den Segen der Schutzimpfung möglichst ausgiebig angedeihen zu lassen?

Ich will es wenigstens versuchen. Einige Schwierigkeiten stehen dem Ziele entgegen; ich hoffe, sie werden sich beseitigen lassen. Die Eingeborenen selbst sind durchaus empfänglich für die Impfung, deren Wert ihnen vollständig klar ist. Haben sie doch selbst eine eigene, primitive Art derselben, die vereinzelt von ihnen geübt wird, die sogenannte Variolation, das heißt die nicht ungefährliche Impfung mit dem Inhalte echter, menschlicher Pockenbläschen. Der damit Behandelte macht eine regelrechte Pockenerkrankung durch, die im allgemeinen zwar mild, aber doch nicht ohne Lebensgefahr verläuft. Diese Variolation wird von ihnen mittels eines Schnittes über dem Handgelenk vorgenommen.

Die Schwierigkeiten liegen auf anderem Gebiete. Wer soll zunächst die zahlreichen, erforderlichen Impfungen im ganzen Lande vornehmen? Dafür schwebt mir folgender Plan vor. Wir haben mindestens zehn Stationen bzw. Nebenstationen über ganz Togo zerstreut, die dauernd mit europäischen Beamten besetzt sind. Jede von ihnen könnte ein oder zwei geweckte Eingeborene zur Küste entsenden, wo sie in wenigen Monaten vom Arzte genügend für eine sachgemäße Vornahme von Impfungen ausgebildet werden. Gleichzeitig können sie hier im Anlegen von Verbänden, Reinigen von Wunden und anderen primitiven Samariterdiensten unterrichtet werden. In ihre Heimat zurückgeschickt, müßten sie planmäßig unter Anleitung des Stationsleiters den Bezirk von Ort zu Ort bereisen und durchimpfen. Später hätten sie die Nachimpfungen der Kinder in regelmäßigen Zwischenräumen vorzunehmen und sonst auf der Station Lazarettgehilfendienste zu tun. Schon nach einer ersten, allgemeinen Durchimpfung würden die Pocken ihren Schrecken für die Eingeborenen verlieren. Materiell würde dadurch dem Schutzgebiete eine große Anzahl von Arbeits- und Kapitalskräften erhalten bleiben. Die Schwarzen würden ferner dadurch in imponierender Weise von einer seit langem schwer auf ihnen lastenden Plage befreit. Daß dieser Erfolg nicht ohne günstige Rückwirkung auf den Einfluß des Europäers überhaupt bleiben wird, bedarf wohl keines Beweises.

Eine weitere Frage ist die, woher sollen die erforderlichen großen Mengen von Lymphe beschafft werden? Wir bekommen jetzt allmonatlich eine bestimmte Portion aus Deutschland zugeschickt. Dieselbe kommt meist in gutem Zustande an, verliert aber unter dem Einfluß der Tropen bald ihre Wirksamkeit und hat beim Versande ins Hinterland oft versagt. Auch der Kostenpunkt kann für Massenimpfungen nicht unberücksichtigt bleiben. Ein Überimpfen von Arm zu Arm hat wegen der Möglichkeit, ansteckende Krankheiten dabei zu übertragen, schwere Bedenken gegen sich, so daß besser nur Kälberlymphe zur Verwendung kommt, namentlich wenn man die Impfung schwarzen Hilfskräften anvertrauen muß. Jetzt kommt es nun vor, daß von den aus Deutschland ankommenden Mengen ein großer Teil unbenutzt lagert und verdirbt, während wieder in Fällen eines plötzlichen Pockenausbruches wochenlang bis zum Eintreffen frischen Vorrates gewartet werden muß. Aus diesen und anderen Gründen würde es ein großer Vorteil sein, wenn es gelänge, unabhängig von Lymphsendungen aus der Heimat zu werden und die erforderlichen Mengen hier an Ort und Stelle zu gewinnen und von hier aus die Stationen damit zu versorgen. Damit hat für mich die Lösung dieser zweiten Aufgabe einzusetzen. Rinderherden mit Kälbern sind genügend in Kleinpopo vorhanden. Ich will trotz der vorläufig primitiven technischen Hilfsmittel in größerem Maßstabe prüfen, ob es gelingt, wirksame Lymphe hier zu gewinnen und unbeschadet ihrer Wirksamkeit in das Hinterland zu versenden. Gelingt es, so will ich mit meinem Feldzugsplan hervortreten.

Ich weiß, daß sich manche Schwierigkeiten, die ich jetzt noch nicht übersehe, einstellen werden. Aber die Größe des möglichen Erfolges bei beiden gibt mir den Mut, ihnen nachzugehen. Sollte mir auch nur ein teilweiser Erfolg gelingen, so muß ich schon damit zufrieden sein. In magnis voluisse sat est!


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