Deutsche Balladen
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Der fehlende Schöppe

(Friedrich Rückert, 1788 – 1866)

          Zu Ebern hält man Hochgericht
über Leben und Blut;
zwölf Stühle sind zugericht
für die zwölf Schöppen gut.
Elfe sind gekommen,
han ihre Stühl' eingenommen.

Der zwölfte Stuhl bleibt unberührt,
niemand drauf sitzen darf;
denn der Schöppe, dem er gehört,
ist aus Abermannsdorf;
aber Abermannsdorf ist versunken,
sein Schöpp' hält Gericht bei den Unken.

Da reitet von den elfen
ein Bote hinaus zu Roß,
der den fehlenden zwölften
herein laden muß.
Der Bot' b'hält's Roß am Zügel,
den linken Fuß im Bügel.

Mit dem rechten Fuß dreimal
stampft er auf den Grund,
und den Schöppen dreimal
ruft er mit lautem Mund:
»Zu Ebern ist Schöppengericht,
Schöppe, säume dich nicht!«

Da wird es unter der Erde laut
von furchtbarem Getos.
Der Bot' nicht vor- noch rückwärts schaut,
sondern springt auf sein Roß;
und muß schnell fort sich machen,
sonst verschlingt ihn der Erde Rachen.

 


 


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