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Achtundsiebenzigstes Capitel.
Von der Beständigkeit der Gegenliebe.

Ein gewisser König hatte eine schöne Tochter, die an einen edlen Herzog vermählt war; mit diesem hatte sie schöne Kinder und unter ihnen herrschte die größte Liebe, nun starb aber der Herzog, und über seinen Tod erhob sich im Staate ein gar großes Wehklagen und die Dame ließ ihn auf's Ehrenvollste bestatten. Nach seinem Tode kamen aber seine Freunde zu ihr, um sie zu bereden, einen zweiten Mann zu nehmen, indem sie ihr vorstellten, wie ihr Alter noch ganz frisch wie ihre Schönheit sey. Die Dame aber antwortete: ich mag keinen andern Mann heirathen, denn mein Mann, der jetzt todt ist, war gar zu gut, zärtlich und reich und liebte mich in Allem über die Maßen, und wegen unserer gegenseitigen gar zu großen Liebe hat mich sein Tod so betrübt, daß ich, wie ich meine, nicht mehr ohne ihn werde am Leben bleiben können. Wenn wir nun annehmen wollten, daß es möglich wäre wieder einen solchen Mann zu finden und er stürbe vor mir, so würde mir dieses ein schwerer Kummer seyn; darum will ich nie einen andern Mann nehmen. So ich aber einen schlechten bekäme, so würde es für mich drückend seyn, nach einem guten einen schlechten zu haben.


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