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Dreißigstes Capitel.
Von Sünde und Gericht.

Es war einst ein König, welcher durch ein Gesetz festsetzte, es sollte dem aus dem Kriege zurückkehrenden Krieger eine dreifache Ehrenbezeigung, aber auch eine dreifache Unannehmlichkeit zu Theil werden. Die erste Ehre bestand darin, daß das Volk voller Freudensbezeigungen dem Sieger entgegenging. Die zweite lag darin, daß alle Gefangene hinter seinem Wagen mit gefesselten Händen und Füßen folgten. Die dritte Ehrenbezeigung war aber, daß er bekleidet mit einem Jupiterskleide auf einem Wagen saß, welchen vier weiße Rosse zogen und auf diesem zum Capitole geführt wurde. Damit er aber bei solchen Ehren nicht sich selbst vergäße, mußte er eine dreifache Unannehmlichkeit ausstehen. Die erste bestand darin, daß mit ihm auf dem Wagen ein Sclave gesetzt wurde, auf daß einem Jeglichen von wie niedrigem Stande er auch sey, die Hoffnung gezeigt werde, daß er zu solcher Ehre gelangen könne, wenn es seine Rechtschaffenheit verdiene. Die zweite war aber, daß jener Sclave ihm Backenstreiche gab, damit er nicht allzu stolz würde und zu ihm sprach: Gnothi seauton, d. h. lerne Dich selbst kennen und sey nicht übermüthig wegen solcher Ehre, siehe hinter Dich und bedenke, daß Du ein Mensch bist. Die dritte lag aber darin, daß an diesem Tage einem Jedem freistand gegen die Person des Triumphirenden zu sagen was er wollte, sogar alle Schimpfreden.


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